Rentenpunkte – Definition und Berechnung Ihrer Rente!
Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, sind ein wichtiger Faktor für die Rente eines Menschen. Mit ihnen wird die "Erwerbsbiographie" bis zum Zeitpunkt der Renteneintritts bewertet.
Was sind Rentenpunkte?
Rentenpunkte stellen quasi den Stand auf einem Rentenkonto dar. Angesammelt werden sie auf unterschiedliche Arten. Der größte Teil wird durch Einkommen aufgebaut.
Jedem rentenversicherten Arbeitnehmer, der im Jahr genau das Durchschnittseinkommen der Deutschen verdiente, steht exakt ein Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto zu. Für den doppelten Verdienst gibt es zwei Entgeltpunkte, beim geringeren Gehalt den entsprechenden Bruchteil eines Rentenpunktes.
Ist die Höhe meiner Rente von Rentenpunkten abhängig?
Die Zahl der Renten- bzw. Entgeltpunkte hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Rente. Wer mehr Rentenpunkte ansammeln konnte, weil er länger gearbeitet hat oder mehr verdiente, der bekommt auch eine höhere Rente. Umgekehrt stehen demjenigen, der nur kurz arbeitete oder immer wenig verdiente, weniger Rentenpunkte und damit rechnerisch eine geringere Rente zu.
Wie wird die Höhe der Rente mit Rentenpunkten berechnet?
Rentenpunkte sind zwar ein wichtiger, aber immerhin nur einer der Faktoren in der Rentenformel. Die Höhe der Rente errechnet sich aus der Multiplikation von Rentenpunkten mal Zugangsfaktor mal aktueller Rentenwert mal Rentenartfaktor.
Mit dem Zugangsfaktor berücksichtigt die Rentenkasse Abschläge oder Zuschläge bei der Rentenberechnung. Abschläge werden fällig, wenn jemand früher als zum Regelalter von 65 Jahren in die Rente geht. Zuschläge gibt es dagegen, wenn der Betroffene über die Altersgrenze hinaus arbeitet und zunächst auf die gesetzliche Rente verzichtet. Ohne die Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1.
Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, der genau einem Renten- bzw. Entgeltpunkt entspricht. Er wird jährlich der volkswirtschaftlichen Situation angepasst. Derzeit liegt er bei 31,03 Euro für die alten Bundesländer. Für die neuen Länder beträgt er aktuell 29,69 Euro.
Mit dem Rentenartfaktor wird berücksichtigt, um welche Rente es sich handelt. Renten wegen Alters, volle Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten haben den Faktor 1,0. Teilweise Erwerbsminderungsrenten werden mit 0,5 bewertet, Vollwaisenrenten mit 0,2 und Halbwaisenrenten mit 0,1. Bei Witwenrenten liegt der Rentenartfaktor bei 0,55 oder 0,6.
Gibt es extra Rentenpunkte für Pflege, Kindererziehung und Ausbildung?
Rentenpunkte für Kindererziehung
Rentenpunkte gibt es für die Erziehung von Kindern. Drei Punkte pro Kind wertet die Rentenkasse bei Geburten nach 1992. Zwei Rentenpunkte pro Kind schreibt sie bei Geburten vor 1992 gut.
Rentenpunkte für die Pflege
Auch für die Pflege gibt es Rentenpunkte. Der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein, der zeitliche Pflegeaufwand muss bei mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Wochentagen liegen.
Aus der Pflegezeit wird mit einer komplizierten Formel ein fiktives Einkommen errechnet. Daraus ergibt sich die Höhe des Beitrags und daraus letztendlich die Zahl der Rentenpunkte.
Rentenpunkte für Ausbildung
Rentenpunkte für die Ausbildung bekommen Azubis, weil sie Beiträge zur Rentenkasse zahlen. Liegt das Ausbildungsgehalt unter monatlich 325 Euro, zahlt nur der Arbeitgeber die Beiträge. Ansonsten teilen sich Azubi und Arbeitgeber zur Hälfte den Beitragsatz.
Das Azubi-Gehalt wird aufgewertet, so dass es pro Jahr 75 Prozent eines Rentenpunktes gibt. Das gilt auch für die Zeiten an einer Fachschule zwischen dem 17. und dem 25. Lebensjahr und für berufsvorbereitende Lehrgänge. Gewertet werden hier aber nur noch höchstens drei Jahre. Alles andere, wie etwa Zeiten an einer Universität oder einer Hochschule, zählt nicht mehr.