Bis zu 18.000 Euro Gründungszuschuss für Online Unternehmer, Freelancer und Blogger
Früher war der Gründungszuschuss als Überbrückungsgeld bekannt, mit dem vor allem Ich-AGs gefördert wurden. Unter einem neuen Namen gibt es die Förderung heute für angehende Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit oder einer Anstellung in die Selbständigkeit wagen möchten. Als jemand, der online sein Geld verdient oder verdienen will, hast du sicher schon gemerkt, dass noch nicht alle Gesetze und Institutionen im digitalen Zeitalter angekommen sind. Versuche einfach mal beim Gewerbeamt ein Unternehmen als Blogger oder Affiliate Marketer anzumelden. Wenn dich die Sachbearbeiterin dann fragend anschaut, dann wirst du verstehen was ich meine. Auch in anderen Bereichen wie Steuern oder Versicherungen gibt es viele unklare Regelungen und Grauzonen für alle, die keinen Katalogberuf ausüben oder keinen festen Wohnsitz haben. Was also tun, wenn deine geplante Selbständigkeit nicht so richtig in das Schema der Gründungsberater passen will? Keine Angst, es ist nicht alles verloren. Auch mit weniger traditionellen Geschäftsmodellen hast du gute Chancen, den Gründungszuschuss von bis zu 18.280 Euro (ohne Kind bis zu 15.075 Euro) zu bekommen. Die Arbeitsagentur ist schließlich froh, wenn sie die Statistiken bereinigen können und dir kein Arbeitslosengeld auszahlen müssen. Gehe also davon aus, dass die zuständigen Berater sich gerne von deinem Vorhaben überzeugen lassen wollen. Worauf es ankommt, ist die richtige Vorbereitung. Selbst habe ich den Gründungszuschuss nie beantragt, weshalb ich mir Tipps von drei Existenzgründerinnen geholt habe. Zuerst aber noch kurz zu den Formalitäten ...Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Generell kann jeder die Förderung beantragen, der mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Dein zuständiger Arbeitsberater muss dir zudem bescheinigen, dass deine Erfolgsaussichten für einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt (also deinem gelernten Beruf) gering sind. Sobald du dich arbeitslos gemeldet hast, kannst du dir den Antrag zum Existenzgründerzuschuss von deinem Berater aushändigen lassen und den Prozess starten. Aber nicht nur als Arbeitsloser, sondern als auch Angestellter kannst du die Förderung beantragen. Sogar dann, wenn du selbst kündigst. Wenn du gekündigt wirst oder der Arbeitsvertrag ausläuft, beantragst du Arbeitslosengeld I und kannst am ersten (oder besser am zweiten) Tag der Arbeitslosigkeit ein Gewerbe anmelden. Ganz wichtig ist es, dass das Gewerbe erst nach der Antragstellung angemeldet wird. Etwas schwieriger wird es, wenn du selbst kündigst oder du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigst. Dann droht dir eine 3-monatige Sperrzeit durch die Arbeitsagentur, in welcher du kein Arbeitslosengeld bekommst. Während dieser Zeit kannst du auch keinen Gründungszuschuss beantragen. Solltest du dich bereits in dieser Situation befinden, dann nutze die Zeit, um deine Gründung und die Beantragung der Förderung vorzubereiten. Nach 3 Monaten kannst du den Antrag dann mit vollen Ansprüchen stellen. Im Einzelfall kann die Gründung inklusive Förderung (mit verzögerter Auszahlung) auch schon während der Sperrzeit möglich sein. Sprich darüber unbedingt zuerst mit deinem Berater. Um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu entgehen, kannst du versuchen, dich mit ihm auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, um damit die Sperrzeit zu vermeiden. Wenn du nicht unkündbar warst, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Kündigungsfrist sowieso zum gleichen Zeitpunkt beendet worden wäre und eine Abfindung vereinbart wird, dann kannst du von der Ausnahmeregelung nach §144 SGB I Gebrauch machen.Einstiegsgeld bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Bist du arbeitslos gemeldet und beziehst Arbeitslosengeld I, dann kannst du den Gründungszuschuss sofort beantragen. Sobald dieser Anspruch abgelaufen ist und du Arbeitslosengeld II bekommst, dann hast du leider keine Chance mehr auf diese Förderung. Was du aber dennoch beantragen kannst, ist das Einstiegsgeld. Diese Fördermittel haben zum Ziel, dich als Arbeitslosen wieder zu beschäftigen, wobei es sich auch um eine selbständige Tätigkeit handeln kann. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II für die Dauer von höchstens 24 Monate gezahlt werden. Die Höhe orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft der Gründerin oder des Gründers. Das Einstiegsgeld wird für eine Höchstdauer von 24 Monaten zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt, wobei sich die Höhe an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitslosen richtet. Der Regelhöchstsatz liegt im Jahr 2016 bei 359 Euro. Weitere Infos zum Einstiegsgeld findest du hier.Genug Theorie. So sieht's in der Praxis aus
Da mir selbst die Erfahrung mit der Beantragung des Gründungszuschusses fehlt, habe ich mir Hilfe gesucht. Simone, Stefanie und Carina haben die Förderung als Bloggerinnen und Online Unternehmerinnen beantragt und verraten dir, worauf es ankommt. Simone ist Love & Life Coach. Auf ihrem Blog FromPainToPower hilft sie Frauen dabei, den Schmerz ihres Liebeskummers in kraftvolle Energie zu transformieren, sodass sie ihr Herz heilen und sich für Neues öffnen können. Dazu hat sie u.a. das einzige deutschsprachige Online Mentoring Programm „Überwinde deinen Liebeskummer“ entwickelt. Der Businessplan von Simone drehte sich hauptsächlich um ihren Blog. Das Freelancen hat sie dabei gekonnt platziert: " Bis meine Seite richtig läuft, arbeite ich auch als Freelancer. Aber ich habe dem Arbeitsamt deutlich vermittelt, dass mir sehr geholfen wäre, wenn ich die Förderung bekäme, da ich dann mehr Zeit in mein Blog Business investieren könnte und schneller Erfolg hätte." Stefanie und ihr Mann haben im vergangenen Jahr den Hausstand aufgelöst und den festen Wohnsitz aufgegeben. Seitdem reisen sie als Digitale Nomaden um die Welt. Auf ihrem Blog Arbeiten Unterwegs schreibt Stefanie hauptsächlich über ihren Weg aus der Festanstellung in ein selbstbestimmtes Leben, sowie über Gedanken, Ängste und Vorbereitungen auf dem Weg zum Start ihrer Reise. Ihr Gewerbe hat Stefanie nicht als Blogging bezeichnet, sondern als " Online Marketing, Social Media Management, Betrieb von Webseiten" betitelt. Das Thema Digitale Nomaden hat sie nur ganz am Rande angesprochen, mit dem Argument, dass anstelle von Büro und Startkapital nur Laptop und Internet benötigt wird. Carina hat sich 2013 mit einem Online-Business selbständig gemacht und ist zeitgleich ins Digitale Nomadentum gestartet. Sie zeigt auf Um 180 Grad, dass dieser Weg für Frauen weder kompliziert, noch unmöglich ist, solange sie ihr eigenes Potential erkennen und nutzen. Letztendlich hat Carina den Gründungszuschuss nicht bekommen, da sie mit ihrem gelernten Beruf in der Pflege zu gut auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar war, kann aber dennoch (oder gerade deshalb) wertvolle Erfahrungen weitergeben. In einem Beitrag von Carina kannst du mehr zu den Hürden und Stolpersteinen bei der Beantragung lesen.Wie bereite ich mich am besten auf den Antrag vor?
Wenn unsere drei Expertinnen in einer Sache übereinstimmen, dann darin, dass du ohne gute Vorbereitung kaum eine Chance auf den Zuschuss hast. Ich habe sie gefragt, wie du dich optimal vorbereiten kannst. Simone: Ich habe mir einen Berater gesucht. Dabei muss ich sagen, dass ich echt Glück hatte, weil meiner auf Zack war und mir gesagt hat, dass ich die Kosten bezuschussen lassen kann, wenn ich einen Antrag bei der IHK stelle (was gut für mich war, weil wir dann mehr Coaching-Stunden machen konnten). Das habe ich hier gemacht. In der Regel werden 70% bis 90% (!!) gefördert, wenn du ein gutes Konzept hast. I.d.R. muss erst der Antrag bei der IHK gestellt werden bevor du ein Coaching in Anspruch nehmen kannst, sonst musst du den Berater selbst zahlen. Stefanie: Ich habe mich vorbereitet, indem ich ein bisschen nachgelesen habe, wie der theoretische Ablauf ist (zum einen mit Material von der Agentur für Arbeit und zum anderen durch den Artikel von PinkCompass über ihren Antragsweg) und ich habe den Fragebogen zur geplanten Selbständigkeit, den man vom Arbeitsamt bekommt, sehr gründlich und ausführlich beantwortet. (Das hat dann den Vorteil, dass man dadurch schon ein Grundgerüst für seinen Businessplan hat.) Eigentlich ist mein wichtigster Tipp: Stell Dich gut mit Deinem Arbeitsberater und dem zuständigen Sachbearbeiter für Deinen Gründungszuschuss! Denn ohne sie hast du keine Chance auf Erfolg! Carina: Ich wusste bereits, dass ein Existenzgründerseminar zu den "Pflichtübungen" gehört um den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, daher habe ich mich vorab schon dafür angemeldet. Es ist für jede Selbständigkeit nützlich und ich wollte schon vorab mal eine grobe Einschätzung von jemandem, ob und wo ein Profi meine Chancen auf den Existenzgründerzuschuss sieht. Davon abgesehen hilft es definitiv sich vorab zu belesen, ob man überhaupt in Frage dafür kommt. Die Ausgabe der "Gründerzeiten" zum Thema Existenzgründerzuschuss ist ein wirklich guter Überblick und kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.Worauf muss ich beim Businessplan achten?
Nach der Antragsstellung ist der Businessplan ausschlaggebend dafür, ob die Gründungszuschuss bewilligt wird. Daher sollte der Plan wasserdicht sein und im Zweifel ein Berater hinzugezogen werden. Simone: Ich habe einen Businessplan geschrieben, der wasserdicht war! Hier ein Beispiel. Und das ist auch mein Tipp! Es darf keine Frage offen bleiben! Der Plan muss Hand und Fuß haben. Zusätzlich habe ich für das Vorsprechen beim Arbeitsamt eine Präsentation vorbereitet und habe mein Business tatsächlich 30 Minuten gepicht. Wie in einer Werbeagentur. Das war professionell, ich hatte gute Argumente und konnte alle Fragen lückenlos beantworten. Stefanie: Mache Dir im Vorfeld einen wirklich detaillierten Businessplan (ich habe die Vorlage vom BMWi benutzt mit Ausnahme der Finanzplanung), damit Du von Deiner Idee überzeugt bist und auch die Berater des Arbeitsamtes überzeugen kannst. Gerade im Bereich "Online" haben die meistens keine exakte Vorstellung. Da hilft es ungemein, wenn du ihnen erklären kannst, was genau du tust und wie du dein Geld verdienen willst! Denn meistens verstehen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ja schon nichts von diesem "ominösen Internet" und dann ist ihnen erst recht der Lebensstil eines Digitalen Nomaden fremd. Das klingt ihnen zu sehr nach "nicht arbeiten" und "Geld abstauben wollen". Daher habe ich sie damit nicht überfordert. Für den Finanzplan/Kapitalbedarfsplan/Rentabilitätsvorschau sprich genau mit Deiner zuständigen Sachbearbeiterin, welche Daten sie wie aufgearbeitet haben will und lass dir einen Vordruck geben und sprich ihn mit ihr genau durch. Das spart Zeit und Nerven! Mein Tipp für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung ist eindeutig die IHK! Deren Urteil vertrauen die Mitarbeiter der Agentur der Arbeit nahezu blind und in der Regel kennen die auch die richtige Form, die Business- und Finanzplan haben müssen. Carina: Geht zum Businessplan-Coaching! Ich hatte absolut kein Vorwissen in dieser Richtung und mich vage dort einzulesen, hat mich eher beängstigt. Mir war der Zuschuss zu wichtig, als dass ich darauf hoffen wollte, keine Fehler dabei zu machen. Deshalb habe ich das Geld (150€) investiert und mich anleiten lassen. Vor allem weil mein Coach den Zahlenteil (die Rentabilitätsrechnung auf die kommenden zwei bis fünf Jahre) komplett für mich aufgesetzt hat, hat es sich schon für mich gelohnt. Letztendlich hat mir der Businessplan auch ohne den EGZ enorm dabei geholfen mal zu sehen, wie ich mein Business finanziell berechne und mir auch heute eine Struktur gegeben. Also auch ohne Existenzgründungszuschuss bereue ich das Coaching nicht.Wie lange sollte ich für den ganzen Prozess einplanen?
Die gute Vorbereitung und ein wasserdichter Businessplan sind also Grundvoraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschuss. Doch wie lange solltest du vom Antrag bis zur Bewilligung einplanen? Simone: Insgesamt ist das alles ein sehr langwieriger Prozess. Bei mir hat es circa vier Monate gedauert (vom Businessplan bis zur Bewilligung) und ich denke es kann auch länger dauern. Auf jeden Fall früh darum kümmern! Und auf KEINEN FALL vor der Antragsstellung ein Gewerbe anmelden! Das vermittelt dem Amt man hätte das Unternehmen sowieso gegründet und sie gehen davon aus, dass man daher auch über die finanziellen Mittel verfügt und nicht auf eine Förderung angewiesen ist. Stefanie: Gefühlt: ewig! Und viel länger als erwartet! Ich habe am 08.12. des letzten Jahres das erste Mal mit meiner Arbeitsberaterin darüber gesprochen, dass ich mich selbständig machen will. Ca. am 20.12.2014 habe ich den Fragebogen für meine geplante Selbständigkeit mit ihr durchgesprochen und von ihr sozusagen das "Ja" für eine Antragstellung (und den Antrag) bekommen. Am 22.01.2015 habe ich meinen Antrag auf Gründungszuschuss bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin abgegeben. Zum 01.03.2015 habe ich mein Einzelunternehmen gestartet. Am 03.03.2015. habe ich das erste Mal wieder von meiner Sachbearbeiterin gehört und musste meinen Finanzplan korrigieren, was ich innerhalb von zwei Wochen, inkl. Termin bei der IHK zur Beurteilung der Finanzplanung, getan habe. Mein Antrag ist heute (11.04.2015) noch nicht abschließend bewilligt. Ich habe allerdings letzten Mittwoch die Aussage bekommen, dass das zeitnah der Fall sein soll. Carina: Etwa vier Monate von der Arbeitslosmeldung (die ja die Grundvoraussetzung ist) bis zur Abgabe meines Antrages (mit viel Druck meinerseits) und dann etwa 2-3 Monate bis die Absage kam. Die Zusage dauert angeblich ebenso lang.Würdest du anderen Online Unternehmern die Beantragung empfehlen?
Du musst also mit einem langwierigen Prozess rechnen, der gute 4 Monate dauern kann und eine aufwendige Vorbereitung benötigt. Würden unsere Existenzgründerinnen die Beantragung des Gründungszuschuss für Online Unternehmer aufgrund ihrer Erfahrung dennoch empfehlen? Simone: Ja, auf jeden Fall! Es ist zweifelsohne ein Haufen Arbeit, aber es kann sich lohnen. Bei mir kamen ein paar Faktoren zusammen, die das alles begünstigt haben: Ich hatte einen super Berater, 2015 ist Deutschland förderfreudig, meine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt hatte, glaub ich, gerade Liebeskummer und fand meine Idee super. Und ich habe natürlich auch viel dafür gemacht, das muss man auch sehen. Ohne Engagement bekommst du als Online Unternehmer keinen Zuschuss. Stefanie:Eindeutig ja! Es kostet zwar ein wenig Nerven und ist gerade, wenn man sein nomadisches Leben schon aufgenommen hat ein bisschen einschränkend (weil man für die Termine wieder vor Ort sein muss), aber wenn du den Anspruch darauf hast, dann hast du ja dafür als Festangestellter auch deine Beiträge gezahlt. Also warum sie nicht in Anspruch nehmen? Ich würde allerdings nicht fest mit dem Geld rechnen, sondern es als schöne, zusätzliche Anschubfinanzierung sehen! Carina: Definitiv! Ich finde den Existenzgründerzuschuss eine absolut tolle Sache um in die Selbständigkeit einzusteigen WENN man all deren Kriterien erfüllt. Von meinem Ablauf her würde ich gar nichts anders machen. Ich habe mich gut informiert und im Grunde alles richtig gemacht - nur war ich eben leider mit einem Beruf ausgestattet, der von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Von daher wäre das Einzige, was ich nun anders machen würde, mir die Zeit zu sparen und ihn gar nicht erst zu beantragen. Wow, diese Erfahrungsberichte mit den vielen Tipps waren doch super hilfreich, oder? Ich hoffe du kannst daraus die nötige Motivation und den ein oder anderen Hinweis mitnehmen, um deinen Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen. Wenn dem so ist, dann schau doch mal bei Simone auf FromPainToPower, bei Stefanie auf Arbeiten Unterwegs und bei Carina auf Um 180 Grad vorbei, um Danke zu sagen. Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, der für dich im Moment wahrscheinlich noch nicht so relevant ist, aber nach der Bewilligung des Gründungszuschuss ganz fett im Kalendar markiert werden solle ...Rechtzeitig den Gründungszuschuss verlängern
Der Gündungszuschuss wird grundsätzlich für 6 Monate gezahlt, kann aber darüber hinaus verlängert werden. Den Antrag kannst du 2 Monate vor Ablauf der Grundförderung stellen. Abholen kannst du dir den Antrag bei deinem Berater von der Arbeitsagentur. Wird dem Antrag auf Weiterförderung stattgegeben, dann bekommst du für weitere 3 Monate jeweils 300 Euro, also insgesamt 2.700 Euro. Dienen soll dieser Zuschuss zur sozialen Absicherung in der Übergangszeit. Da die Förderung steuerfrei ist, wird sie für als Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung nicht herangezogen. Sobald du den Gründungszuschuss bewilligst bekommst, solltest du dir also vier Monate nach der ersten Auszahlung ein Kreuz im Kalendar machen, um die Weiterförderung nicht zu verschenken. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, dann schau dich mal bei dieser FAQ-Seite von Gruendungszuschuss.de um. Dort findest du auch qualifizierte Berater für individuelle Fragen und Coaching zur Gründung.Hast du sonst noch offene Fragen an unsere Gründerinnen?
Vorheriges Thema
← Berufsunfähigkeitsversicherung für PolizistenNächstes Thema
Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen →Noch mehr Ideen!
15-Minute-Workout für Minimalisten, Reisende und geschäftige Unternehmer
15-Minute-Workout für Minimalisten, Reisende und geschäftige Unternehmer
26.03.2023 00:00:00
4
min
Wo ist meine Zeit geblieben? Tools zur Zeitüberwachung für Webworker
Wo ist meine Zeit geblieben? Tools zur Zeitüberwachung für Webworker
08.12.2023 00:00:00
3
min
3 Methoden, um als Freelancer an neue Kunden zu kommen
3 Methoden, um als Freelancer an neue Kunden zu kommen
26.03.2023 00:00:00
7
min