Krankenversicherung im Midijob
Wer mehr als 450 € pro Monat verdient, übt keine geringfügige Beschäftigung mehr aus. Mit dem Überschreiten dieser Grenze werden Abgaben zur Sozialversicherung fällig. Das betrifft nicht nur die Kranken- und Rentenversicherung, sondern auch die Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung.
Die gesetzlichen Regelungen zum Midijob sollen Arbeitnehmer jedoch dabei unterstützen, nicht in jeder Verdienststufe vollumfängliche Belastungen tragen zu müssen.
Was ist ein Midijob?
Regelmäßige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen der Verdienst monatlich zwischen 450,01 € und 850,00 € liegt, zählen zu den Midijobs. Berücksichtigung müssen aber auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld finden.
Werden mehrere Midijobs ausgeübt, kommt es zu einer gemeinsamen Veranlagung aller Einkünfte. Übersteigt diese gesamte Summe den Betrag von 850,00 € erfolgt die Berechnung der Abgaben wie bei einer üblichen Vollzeitbeschäftigung. Vorteile gehen dem Berufststätigen damit verloren. Allerdings ist neben dem Midijob die Ausübung eines Minijobs ohne Anrechnung erlaubt.
Der Gleitzonenbereich bietet dem Arbeitnehmer wesentliche Veränderungen sowie Verbesserungen. Er genießt vollen Versicherungsschutz und das bei geringeren Beiträgen. Diese wachsen mit steigendem Verdienst progressiv an.
Steuern fallen im Allgemeinen in dieser Verdienstzone in den Steuerklassen eins bis vier nicht an. Lediglich in den Steuerklassen fünf und sechs sind Steuern zu entrichten. Durch die Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleichs unterziehen sich Arbeitnehmer einer erneuten Prüfung und erhalten unter Umständen überschüssige Beiträge zurück.
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Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.
[ninja_tables id="8410"]Sozialversicherungspflichtige Vor- und Nachteile im Überblick
Arbeitnehmer profitieren bei einem Midijob, der auch als Gleitzonenfall bezeichnet wird, von geringer ausfallenden Beiträgen zur Sozialversicherung. Je niedriger der Verdienst, umso weniger Abgaben müssen sie leisten.
Die Ermittlung des Gleitzonenentgelts erfolgt nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Gesundheit. Zugrunde liegt dabei ein entsprechender Faktor, der in Abständen angepasst wird.
Bei einem Midijob erhalten die Beschäftigten den selben Versicherungsschutz wie ein Vollzeitberufstätiger. Im Vergleich zur geringfügigen Beschäftigung sichert sich der Arbeitnehmer damit entscheidende Vorteile, insbesondere bei Krankheit, Rentenansprüchen sowie Erwerbsunfähigkeit.
Im direkten Vergleich mit einem Minijob bietet ein Midijob im Allgemeinen mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Damit werden auch Arbeitsverhältnisse attraktiv, in denen die Verdienstmöglichkeiten nur wenig über der Grenze der geringfügigen Beschäftigung liegen. Für Arbeitslose kann ein zusätzlicher Anreiz entstehen, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Nicht für jeden kommt ein Midijob auch tatsächlich infrage. Von der Gleitzonenregelung ausgeschlossen sind Auszubildende sowie Praktikanten. Dasselbe gilt für alle, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten.
Ebenso greift die Regelung nicht bei Altersteilzeit sowie in Situationen, in denen der Verdienst absehbar und damit nur kurzfristig niedrig ausfällt. Das trifft auf berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen und bei Kurzarbeit zu.
Krankenversicherung im Midijob
Jeder Midijobber zahlt entsprechend seines Einkommens reduzierte Beiträge zur Krankenversicherung. Damit stehen ihm vollwertige Leistungen zu. Lediglich für den Arbeitgeber ändert sich nichts. Seine vollen Anteile zur Sozialversicherung ergeben sich aus der Berücksichtigung des ungekürzten Arbeitsentgelts.
Genau wie ein Vollzeitbeschäftigter oder jemand mit einem Minijob, erhalten Midijobber im Falle von Krankheit Lohnfortzahlung. Endet diese tritt auch in der Gleitzonenregelung die Zahlung von Krankengeld ein. Damit zeigt sich ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Minijob. Zu den gesetzlichen Leistungen zählen außerdem die Übernahme von ärztlichen Leistungen oder Krankenhausaufenthalten.
Details zur Rentenversicherung im Gleitzonenfall
Sämtliche Beiträge zur Rentenversicherung, die im Midijob geleistet werden, sind sogenannte Pflichtbeiträge. Die Berechnung der Höhe nach erfolgt nach dem tatsächlich beitragspflichtigen Einkommen.
In der Folge sind diese Aufwendungen vergleichsweise gering. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nur wenig in die Rentenkasse fließt und lediglich geringe Rentenansprüche entstehen. Um diesen Effekt auszugleichen, können Arbeitnehmer im Midijob freiwillig volle Beiträge leisten. Dafür muss dem Arbeitgeber jedoch eine schriftliche Erklärung zugehen.
Dieses Erklärung kann zu jeder Zeit abgegeben werden. Sie ist bindend, aber nicht rückwirkend verpflichtend. Gleichzeitig ergibt sich daraus eine dauerhafte Verpflichtung, solange das Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber besteht.
Außerdem gilt der Wunsch nach vollen Rentenversicherungsbeiträgen auch für andere bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Die Rückkehr zur grundlegenden Gleitzonenregelung mit geminderten Beiträgen ist während der gesamten Zeit der Beschäftigung ausgeschlossen.
Durch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung erwirbt der Arbeitnehmer neben Rentenansprüchen auch das Recht auf notwendige Reha-Maßnahmen infolge von Krankheit oder Unfall. Gleiches gilt für die Erwerbsminderungsrente.
Als Midijobber in der Arbeitslosenversicherung
Im Gegensatz zu einem Minijob bietet die Gleitzone eine Absicherung durch die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Im Falle des Arbeitsplatzverlusts und nach entsprechender Wartezeit kann der Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer Arbeitslosengeld beziehen.
Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate sowie nach der Lohnsteuerklasse. Antragsteller ohne Kind erhalten rund 60 % ihres früheren Nettoeinkommens, mit Kind erhöht sich der Betrag auf etwa 67 %. Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange das Beschäftigungsverhältnis bestand.