Mit Offshore-Unternehmen nie mehr Steuern zahlen

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08.12.2023 00:00:00

Wie du als digitaler Nomade mit Offshore-Unternehmen nie mehr Steuern bezahlst

In diesem Artikel geht es nicht um Steuerflucht, sondern darum, dein Leben und Business international aufzustellen. Bevor ich dir etwas von Offshore-Unternehmen, Steuergesetzen und der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes erzähle, möchte ich an dein gutes Gewissen appellieren. Sehr wahrscheinlich hast du viele Jahre Sozialleistungen wie Kindergeld, Bafög oder Arbeitslosengeld erhalten. Außerdem hast du kostenlose Bildung, eine ausgezeichnete Gesundheitsversorgung und eine gut ausgebaute Infrastruktur in Deutschland genossen. Viele dieser Dinge werden mit Steuergeldern finanziert, weshalb du anstatt über hohe Steuern zu schimpfen, zuerst überlegen solltest, wie viel du bereits bekommen hast. Für eine Offshore-Strategie solltest du dich nicht vordergründig zur Steueroptimierung entscheiden, sondern um dir selbst eine größtmögliche Flexibilität bezüglich deiner Ortsauswahl, dem Verwaltungsaufwand und den fortlaufenden Kosten zu verschaffen. Selbst habe ich Anfang 2014 ein Unternehmen in Hong Kong gegründet und meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Meine Motivation dabei bestand nicht im Einsparen von Steuern, sondern ein Unternehmen zu haben, das komplett ortsunabhängig ist. Der nette Nebeneffekt ist, dass ich weder in Deutschland noch in Hong Kong Steuern bezahlen muss.

Weltweite Steuerfreiheit

Zunächst müssen wir zwischen der persönlichen Einkommenssteuer und gewerblichen Ertragssteuern für das Unternehmen unterscheiden. Einkommenssteuer bezahlst du in der Regel in dem Land, in dem sich dein Wohnsitz befindest. Ertragssteuern fallen in dem Land an, in dem die geschäftliche Oberleitung ihren Sitz hat. Die Theorie vom digitalnomadischen Steuernimmerland baut immer darauf auf, dass du dein Unternehmen in einem Offshore-Standort mit Nullsteuersatz angemeldet und weder in Deutschland noch im Ausland einen ständigen Wohnsitz hast. Wenn du also viel reist und dadurch tatsächlich in keinem Land der Welt als Steuerpflichtiger registriert bist, kannst du tatsächlich ganz legal jeglicher Steuerpflicht entkommen. Dafür müssen diese drei Voraussetzungen zutreffen:
  • Keine Steuerpflicht in Deutschland (Einkommenssteuer): Du hast weder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, noch Verfügungsgewalt über eine Wohnung und beziehst keine Einkünfte aus dem Inland, womit du als nicht steuerpflichtig in Deutschland giltst.
  • Keine Steuerpflicht im Ausland (Einkommenssteuer): Du wechselst alle paar Monate auf Basis eines Touristenvisums dein Aufenthaltsland, wodurch du auch im Ausland von keinem Finanzamt erfasst wirst und damit nirgendwo in der Welt einkommenssteuerpflichtig bist.
  • Offshore-Unternehmen mit Nullsteuersatz (Ertragssteuern): Du meldest dein Unternehmen in einem Land an, in dem du die Option zur territorialen Besteuerung hast, womit du keine Gewinne versteuern musst, die außerhalb des Landes anfallen, in dem das Unternehmen registriert ist.

Keine Steuerpflicht in Deutschland

Aus steuerlicher Sicht ist es nicht ausreichend, in Deutschland abgemeldet zu sein. Wichtiger ist, wo sich dein gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet. Ganz pauschal gesagt, befindet sich dieser dort, wo du mehr als 183 Tage im Jahr verbringst. Vorsichtig musst du sein, wenn du zwar im Ausland lebst aber noch eine Wohnung im Inland hast, die dir zur Verfügung steht. Neben dem Wohnsitz ist entscheidend, ob du Einkünfte aus Deutschland beziehst. Dabei ist es aus egal, ob sich deine Kunden in Deutschland befinden. Wichtig ist es, von wo aus deine Leistung erbracht bzw. dein Produkt verkauft wird. Befindet sich die Geschäftsleitung deines Unternehmens (principal place of business) z.B. in Singapur und du bedienst deutsche Kunden, dann stammen diese Einkünfte aus Singapur und eben nicht aus Deutschland (anders ist das bei der Umsatzsteuer). Solltest du also deinen Wohnsitz im Ausland haben und keinerlei Einkünfte aus Deutschland beziehen (u.a. Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Rentenbezüge, gewerbliche Einkünfte), dann bist du nicht mehr steuerpflichtig im Inland. Ganz genaue Infos dazu findest du im Steuern-Guide.

Keine Einkommenssteuerpflicht im Ausland

Hier wird es etwas komplizierter, da du theoretisch immer die Steuergesetze deines jeweiligen Aufenthaltsortes kennen müsstest. In der Praxis ist es jedoch so, dass du als Selbständiger mit einem Touristenvisum unterwegs sein wirst, wodurch du natürlich nicht steuerpflichtig im Land bist. Das Touristenvisum gestattet es dir zwar nicht offiziell im Land zu arbeiten, was aber (noch) kein Problem für digitale Nomaden darstellt, die von ihrem Laptop aus arbeiten. Natürlich solltest du bei der Visumsbeantragung nicht versuchen zu erklären, was du als digitaler Nomade im Land machst. Sobald du über die Länge des Touristenvisums als "Permanent Resident" in einem bestimmten Land bleibst, dann solltest du dich über deine Steuerpflichten informieren. Wenn du den nomadischen Lifestyle lebst und alle paar Monate deinen Standort wechselst, dann wird dich kein Land steuerlich erfassen. Das bedeutet, dass du nirgendwo deine Einkommenssteuer bezahlen musst, solange du dort nicht zu lange bleibst.

Offshore-Unternehmen mit Nullsteuersatz

Sinnvoll ist die Unternehmensgründung an einem Offshore-Standort vor allem dann, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland hast und ein ortsunabhängiges Online Business betreibst. Für eine Firmengründung im Ausland sprechen neben den steuerlichen Aspekten, dass du:
  • nicht mit deinem Wohnsitz an den Unternehmensstandort gebunden bist (“Non Resident Company”)
  • in einigen Ländern einen geringeren Aufwand für Buchhaltung und Jahresabschluss hast
  • direkten Zugang zu Herstellern, Zulieferern, Kunden und Personal bekommst
  • deine Haftung beschränken und durch den Einsatz von Nominees oder Trust Fonds anonym handeln kannst
Probleme kann es mit bestehenden Kunden aus Deutschland geben, die einer Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen skeptisch gegenüberstehen. Das liegt daran, dass das Finanzamt deiner Kunden Einwände gegen Rechnungen aus Offshore-Gerichtsbarkeiten hat und diese „Kosten“ in der Regel pauschal nicht anerkennt. Bei der Auswahl des Standortes kommt es deshalb auch darauf an, wie sehr dein Unternehmen in der Öffentlichkeit steht. Wenn du Dienstleistungen an deutsche Unternehmen erbringst, dann ist eine Limited auf den Seychellen oder den britischen Jungferninseln ganz sicher nicht die beste Wahl. Weiterhin beachten solltest du eventuelle Sprachbarrieren, die erforderliche Einarbeitung in neue Rechts- und Steuersysteme, bürokratische Hürden sowie die Kosten für Eröffnung und Fortführung des Unternehmens.

Rechtsformen für Offshore-Unternehmen

Die Rechtsform hat Auswirkungen auf die Besteuerung, die Mindestkapitaleinlage, die Haftungsbegrenzung, den administrativen Aufwand und die Möglichkeiten zur Gewinnentnahme und der dafür anfallenden Quellsteuer. Beliebt sind für Online Unternehmen vor allem die klassische Limited und die International Business Company (IBC). Ganz pauschal zu empfehlen ist die Limited, wenn du direkten Kontakt zu Kunden, Klienten und Zulieferern hast, da die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens eine wichtige Rolle spielt. Die Limited kann an vielen Standorten mit gutem Ruf (z.B. Hong Kong, England oder Singapur) gegründet werden. Solltest du ein recht anonymes Business betreiben, bei dem der Unternehmensname lediglich im Impressum der Webseite zu sehen ist, dann bietet die IBC in karibischen Inselstaaten und Belize viele Vorteile. Eine IBC erbringt generell keine Leistungen im Inland des Gründungsstaates und ist von der Steuerpflicht freigestellt. Weitere Offshore-Unternehmensformen sind die Global Business Company (GBC), die es nur auf Mauritius gibt, und die Société à responsabilité limitée (SARL), die vor allem in französischsprachigen Ländern zu finden sind.

Auswahl des Offshore-Standortes

Bei der Auswahl des passenden Landes kommt es ganz darauf an, aus welcher Motivation heraus du das Unternehmen gründen willst. Steuerlich gesehen sind natürlich Länder attraktiv, die einen niedrigen Steuersatz auf Unternehmensgewinne erheben oder Offshore-Unternehmen sogar gänzlich von der Steuer befreien und keine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen haben. An einigen Offshore-Standorten müssen nur Gewinne versteuert werden, die im Land anfallen, was bei einem Online Business gegen Null geht. In einem Bericht hat die Weltbank die Effizienz und Qualität von Standorten hinsichtlich von Steuerlasten und Administrationsaufwand analysiert. Ganz allgemein gilt: Höhere Anonymität, niedrigere Steuern und weniger Pflichten gibt es in Ländern mit einer weniger guten Reputation. Die klassischen Offshore-Standorte sind Belize, die Seychellen oder die britischen Jungferninseln (BVI), in denen die IBC am häufigsten zu finden ist. Wenn du nach mehr Stabilität und besserer Reputation suchst, dann ist die Limited in größeren Offshore-Staaten eine gute Wahl. Wenn du mit einem Offshore-Unternehmen die Möglichkeit zur Investition im Land nutzen willst, dann solltest du die Eigentumsrechte vor Ort beachten und eine Rechtsform auswählen, die selbst Rechtsgeschäfte ausführen kann. Ob für dich die Kultur des Landes, die gute Erreichbarkeit oder die Verfügbarkeit von Personal eine Rolle spielt, hängt ganz von deinem Business und deinen Präferenzen ab. Insgesamt kann zwischen vier verschiedenen Zonen unterschieden werden:
  • Europäische Offshore-Standorte: u.a. Malta, Zypern und Schweiz
  • Britische Offshore-Standorte: u.a. England, Kanalinseln, Cayman, Hong Kong und Singapur
  • Amerikanische Offshore-Standorte: u.a. Delaware (USA), Panama und karibische Inseln
  • Sonstige (exotische) Offshore-Standorte: u.a. Somalia, Uruguay und Vanuatu
Welche Länder du meiden solltest, da sie für den Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bekannt sind und damit schnell auf dem Radar von Steuerfahndern erscheinen, zeigt dir die schwarze Liste der FATF. Vorsichtig solltest du auch sein, wenn du zusätzlich zu deinem deutschen Gewerbe ein ausländisches Unternehmen gründest und beide Unternehmen durch Geschäftsbeziehungen verknüpft werden. Zur reinen Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer Zwischengesellschaft oder Briefkastenfirma ist dies rechtswidrig. Der einfache und saubere Weg ist die saubere Liquidierung des deutschen Gewerbes und die Anmeldung des separaten, ausländischen Unternehmens. Wie die Strategie für die Übergangsphase aus buchhalterischer Sicht gestaltet werden kann, solltest du mit deinem Steuerberater besprechen. Alexander V. Schinzing von der Tax Saving Corporation, die Unternehmen in internationalen Strukturen und Mandanten bei der Verlagerung von Unternehmensteilen ins Ausland oder bei der Gründung von Firmen weltweit hilft, gibt dazu folgende Tipps: "Nachdem die Bankenkrise von 2013 überwunden ist, bietet sich eine Firmengründung auf Zypern immer gut an. Zypern bietet gute Standards, deutschsprachigen Service, was insbesondere bei buchhalterischen Fragen recht angenehm ist, und ist von Zentraleuropa, Hongkong und dem Nahen Osten gut erreichbar. Daher auch „Hub to the East”. Die Steuersätze von 12,5% sind einheitlich, das Company’s Law einfach und überschaubar. Wer mit Intellectual Property arbeitet, findet mit einer effektiven Besteuerung von 2,5% einen sehr guten Grund, seine Firma auf Zypern zu gründen. Wenn die Steuerlast noch weiter reduziert werden soll oder es um Lizenzen geht – E-Money, Finanzdienstleistungen oder Online-Glücksspiel – dann wäre Malta meine erste Wahl. Hier finden Gründer offene Arme und eine hervorragende IT-Infrastruktur. Allerdings ist der Aufwand etwas höher, da eine Realisierung der Malta-Firma oft nur zusammen mit einer Holding Sinn ergibt. Das treibt die Kosten nach oben. Wer wirklich alle Zelte nach Deutschland abgebrochen hat, kann auch andere Länder in Erwägung ziehen und gar keine Steuern zahlen. Doch die Hürden sind hoch und man muss aufpassen, unter welchen die eigenen Rechnungen dann vom Finanzamt des Kunden anerkannt werden. Dubai Internet City wird in diesem Zusammenhang gerne als neuer Firmen- und Wohnsitz gewählt. Aber auch Hongkong und Singapur sind vorteilhaft. Ein neuer Trend ist definitiv eine Firmengründung in Israel! Eher als Hochsteuerstaat bekannt, bietet Israel mit Holding-Privileg, Steuerbegünstigung von Intellectual Property und keine Steuern auf Exempted Companies ideale Voraussetzungen."

Eröffnung des Offshore-Unternehmens

Nachdem du dich für einen Standort und eine Unternehmensform entschieden hast, geht es an die Gründung. Entweder du wählst den einfachen Weg über eine Agentur oder arbeitest dich in die Gründungsanforderungen für deinen gewählten Standort ein und meldest das Unternehmen alleine an. Mein Tipp an dich: Spare dir den Aufwand und die Zeit und suche dir für ein paar Hundert Dollar Mehrkosten eine Agentur (z.B. TSC), die dir professionelle Hilfe anbietet. Diese Agenturen kennen sich mit den Gegebenheiten vor Ort gut aus und stellen dir auch eine Sekretärin (Secretary) und Postanschrift, die in vielen Offshore-Ländern als Voraussetzung für die Unternehmensgründung benötigt wird. Bei manchen Anbietern kannst du deine zu gründende Gesellschaft wortwörtlich in den Warenkorb legen, was Skepsis bei dir auslösen sollte. Besser ist es, dir über eine Google-Suche oder Empfehlungen eine lokale Agentur in deinem Zielland zu suchen. Nach ein paar Gesprächen über Skype oder E-Mail wirst du ein Gefühl dafür bekommen, wie seriös der Anbieter ist. Die Preise für die Auslandsgründung hängen ganz vom Land ab und reichen von 700 Euro für Belize über 1.500 Euro in Hong Kong bis hin zu mehr als 4.000 Euro in Singapur. Neben der Eintragung des Unternehmens kannst du ein Geschäftskonto im gleichen oder in einem anderen Land mit dazu buchen. Nach Bedarf ist auch der Einsatz eines Nominees möglich, wodurch dein Name nicht in Handelsregister und anderen offiziellen Unternehmensdokumenten erscheint. Weitere Leistungen, die du bei größeren Agenturen hinzubuchen kannst, sind das virtuelle Büro mit Sekretärin und Postscanservice sowie Buchhaltung und Auditing. Berücksichtigen solltest du zudem die Kosten für die Folgejahre. Dazu gehören in einigen Ländern die jährliche Registrierung sowie die Kosten für Buchhaltung und Auditing. Sobald du dich entschieden hast, wählst du einen Namen für dein Unternehmen aus, entscheidest dich für die anfängliche Kapitaleinlage und schickst du den Gründungsantrag an die Agentur. In den meisten Ländern kannst du mit einem Stammkapital von einem Dollar starten, wobei ein höherer Betrag empfehlenswert ist, wenn du Vertrauen bei Geschäftspartnern erwecken willst. Eine komplette “Online-Gründung” ist in den meisten Ländern möglich, jedoch kann es sein, dass du für die Eröffnung des Geschäftskontos bei der Bank vor Ort vorsprechen musst. In der Regel ist der gesamte Gründungsprozess nach wenigen Wochen abgeschlossen.

Stolperfalle Offshore-Firma – Was ist zu beachten?

Besonders in Zeiten des automatischen Informationsaustausches (CRS) kannst (und solltest) du deine Geschäftsaktivitäten nicht mehr auf einer kleinen Insel verstecken. Bevor du dich voller Elan an die Gründung einer Offshore-Firma machst, beachte bitte die folgenden wichtigen Hinweise von Guido Möller. Guido Möller ist Wealth-Manager und betreut Vermögen ab einer Millionen Euro bei der Wirtschaftskanzlei Asset Protection Management mit Sitz in London und der Schweiz. Er wird kontaktiert wenn es um Nachlassregelung, Scheidung, Insolvenz oder Streitereien unter Geschäftsleuten geht. Sein Spezialgebiet ist die steueroptimale Errichtung von Cook Islands Asset Protection Trusts sowie die weltweite Gründung von Offshore-Gesellschaften. Vielen Dank, Guido, für diese wichtigen Ergänzungen zum Beitrag. Die meisten Leser dieser Seite stammen wahrscheinlich aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Entweder stehen Sie am Anfang Ihrer digitalen Unternehmung oder sie haben ein bereits funktionierendes Online-Business am Laufen und sind örtlich unabhängig. Wenn nicht bereits geschehen, dann beabsichtigen die Digitalen Nomaden sich diesen Umstand zunutze zu machen und in einer globalisierten Welt die zahlreichen Vorzüge wie Geo-Arbitrage oder attraktive Steuersysteme zu nutzen. Dabei gibt es bei der Wahl der geeigneten steuerfreundlichen Gerichtsbarkeit einiges zu beachten. Grundsätzlich sollte sich jeder Nomade folgende Fragen stellen, bevor die Auswanderung in die Tat umgesetzt wird:
    • Was muss ich bei der korrekten Abmeldung aus meinem Heimatland beachten?
    • Wie bin ich im Ausland krankenversichert?
    • Wo sitzen meine Kunden? Akzeptieren diese ohne Weiteres meine Rechnungen, wenn diese von einem Unternehmen aus einem Nullsteuerland und ohne Umsatzsteuer-ID kommen?
    • Was gilt es für Gesetze und Richtlinien beim Handel mit digitalen Gütern innerhalb der Europäischen Union zu beachten? (Insbesondere bei der Umsatzsteuer, egal ob das eigene Unternehmen in der EU oder einem Drittland belegen ist)
    • Welches Land bietet mir in meiner individuellen Situation die größten Vorteile für mein geschäftliches und privates Vorankommen?
    • Welche fixen und variablen Kosten entstehen beim Betrieb meines Offshore-Unternehmens?
    • Wie hoch sind die Steuersätze?
    • Gibt es Buchhaltungs-, Jahresabschluss-, Publikations-, oder andere Pflichten?
    • Ist mein Tätigkeitsfeld im Sitzstaat überhaupt legal oder gegebenenfalls genehmigungspflichtig?
    • Welche Bank eröffnet ein Konto für mein Unternehmen, insbesondere ohne festen Wohnsitz?
    • Kenne ich mich mit den örtlichen Gepflogenheiten aus?
    • Bin ich der Landessprache mächtig?
    • Wer vertritt meine Interessen bei juristischen Auseinandersetzungen?
    • Lohnt sich für mich gegebenenfalls die Verwendung einer Agency, die für mich die Abrechnung in Europa übernimmt, womit ich mir den europäischen Markt erschließe?
Wer sich bei auch nur einer dieser Fragen unsicher ist, läuft Gefahr, dass ihm dieses Unwissen früher oder später auf die Füße fällt. Denn das Finanzamt versteht keinen Spaß. Selbst viele erfahrene Digitale Nomaden werden staunen, was sich in den letzten Jahren alles an neuen Regularien und Gesetzen angehäuft hat. Die wenigsten wissen von ihren umsatzsteuerlichen Pflichten innerhalb der Europäischen Union beim Verkauf digitaler Produkte an Privatpersonen. Diese verursachen selbstverständlich auch wieder buchhalterischen Aufwand und so kann der Traum vom unbürokratischen Unternehmen schon einmal wie eine Seifenblase zerplatzen. Wer sich wirklich wasserdicht absichern möchte, sollte besser etwas Geld in die Hand nehmen und sich professionell beraten lassen. Diese Investition wird sich in kürzester Zeit rechnen, denn hohe Nachzahlungen und juristische Schwierigkeiten können ganz schnell das schönste Geschäftsmodell zerstören. Eine echte Alternative um möglichst viele Ziele mit einer geeigneten Offshore-Gesellschaft zu erreichen ist ein Wohnsitz in Kombination mit einer Firmengründung auf Malta. Der kleine EU Staat im Mittelmeer genießt auch bei deutschen Finanzämtern eine anständige Reputation und damit die wichtige Akzeptanz der eigenen Rechnungen bei Kunden auf der ganzen Welt. Man verfügt über eine EU-Umsatzsteuer ID und ist zudem auch krankenversichert. Bei korrekter Ausgestaltung steht ein effektiver Steuersatz von gerade einmal 5% auf Unternehmensebene zu Buche. Als so genannter Non-Dom sind Einkünfte, die ihren Ursprung nicht auf Malta haben und nicht nach Malta transferiert (Remittance) werden komplett steuerfrei. Man sollte also nicht nur den Steuersatz sondern durchaus das Gesamtbild im Auge behalten. 5% sind ein Klacks und für dieses geringe Steueraufkommen bekommt man sogar noch soziale und unternehmerische Sicherheit geboten. Dieses Komplettpaket wird man in Nullsteueroasen vergeblich suchen. Mit Hilfe einer Agentur ist die Gründung tatsächlich nicht sehr kompliziert. Wenn du selbst den Großteil des Jahres im Ausland bist, dann solltest du über diese Option auf jeden Fall nachdenken. Raten würde ich es dir allerdings nur, wenn du dein Leben wirklich langfristig ausrichten möchtest.

Hast du bereits Erfahrungen mit Offshore-Strategien gemacht? Ich freue mich über deinen Kommentar.

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