Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenschmerzen

yippy
von yippy
2 min
29.08.2023 00:00:00

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenschmerzen

Rückenschmerzen als Volksleiden Nummer 1? Rückenschmerzen hat jeder von uns wohl schon mal gehabt – meist vergehen sie wieder. Was aber, wenn der Rücken nicht mehr aufhört zu schmerzen? Wenn die Knie nicht mehr mitspielen? Die Gelenke kurz davor stehen, ihren Dienst zu versagen? Vor allem bei chronischen Erkrankungen kann ein schwerer Krankheitsverlauf zur Berufsunfähigkeit führen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann für Sie da.

  • Die vereinbarte Rente wird bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit ausgezahlt.
  • Alle Erkrankungen am Bewegungsapparat sind mitversichert.
  • Leistungen sind bis ins Rentenalter möglich.

Chronische Krankheiten am Bewegungsapparat: Wenn Arbeiten zur Qual wird

Der gesamte Bewegungsapparat ist besonders stark betroffen bei chronischen Krankheiten – vor allem bei Rheuma Gicht, Osteoporose und Arthrose. Zum rheumatischen Krankheitsbild gehören bis zu 400 Einzelkrankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates. Meist setzen in Schüben auftretende Schmerzen den Betroffenen zu, es kommt zu Steifigkeit in den Gelenken – bis hin zu sichtbaren Deformationen. Zu den rheumatischen Erkrankungen gehören alle Krankheiten im Bereich der Gelenke, Gelenkkapseln, Sehnen, Knochen und der Muskeln, wenn die nicht einen akuten Anlass wie zum Beispiel einen Unfall haben. Auswirkungen im Job: Rheumatische Schübe bedingen fast immer eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit – die häufig dauerhaften Schäden führen oft zu einer Berufsunfähigkeit. Bei der Gicht treten starken Schmerzen in den Gelenken auf – meist anfallsartig. Grund ist ein erhöhter Harnsäurespiegel im Blut – die Harnsäure kristallisiert aus, lagert sich ab und löst die Schmerzschübe aus. Auswirkungen im Beruf: Gichtanfälle beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit vor allem bei körperlich arbeitenden Menschen erheblich – da die Anfälle unregelmäßig kommen, sind viele Betroffene dauerhaft nicht arbeitsfähig. Die Osteoporose kennzeichnet sich durch den Abbau der Knochenmasse – die Folgen sind ein sog. Rundrücken und ein Größenverlust, außerdem sind Betroffene besonders anfällig für Knochenbrücke durch den Knochenschwund. Auswirkungen im Beruf: Wer körperlich arbeitet, wird der Belastung auf Dauer nicht mehr gewachsen sein – aber auch bei Bürotätigkeiten ist Vorsicht geboten, weil die Osteoporose zu Fehlhaltungen und damit Schmerzen im gesamten Bewegungsapparat führen kann. Arthrose ist ein Gelenkverschleiß, der zu Fehlbelastungen und starken Schmerzen bis hin zur Gelenksteife führen kann. Auswirkungen im Job: Eine fortgeschrittene Arthrose führt zu dauerhaften Schmerzen bei Belastung, auch sitzende Tätigkeiten können ggf. nur noch eingeschränkt ausgeübt werden. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei gesundheitlichen Einschränkungen am Bewegungsapparat Erkrankungen am Bewegungsapparat gibt es in verschiedensten Variationen – führen sie dauerhaft zu einer Berufsunfähigkeit, leistet die Versicherung. In der Praxis kann ein Leistungsfall so aussehen:

  • Der Versicherte: Ein 45-Jähriger arbeitet als Handwerksmeister in einer Tischlerei. Neben der Auftragsplanung baut er selbst die individuell gefertigten Möbel bei den Kunden auf. Er arbeitet mit einem weiteren Kollegen im Montage-Team und verdient rund 3.000 Euro monatlich.
  • Seine Krankheit: Sein Arzt hat Morbus Bechterew festgestellt, eine rheumatische Erkrankungen. Nach schmerzhaften Schüben zu Beginn der Erkrankung, die ihn noch nicht daran gehindert haben, den Job auszuüben, sind mittlerweile zwei Finger der linken Hand versteift. Außerdem sind die Fußgelenke so stark betroffen, dass er nicht mehr länger als eine halbe Stunde am Stück stehen kann. Seine bisherige Tätigkeit kann er so nicht mehr ausüben.
  • Seine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Versicherte erhält 1.458 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Vertrag läuft bis zum 65. Geburtstag.

Bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Problemen am Bewegungsapparat?

Mit Einschränkungen der Funktionsfähigkeit des Bewegungs- und Stützapparates wird die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich schwieriger – ausgeschlossen ist es aber nicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, weil jede Gesellschaft ihr Votum zur Versicherbarkeit individuell trifft. Hilfreich ist eine Risikovoranfrage, die die Versicherbarkeit an sich und die Konditionen in Erfahrung bringt – jeder kompetente Makler kann dabei helfen. Tipp: Lassen Sie sich auf gar keinen Fall auf Leistungsausschlüsse ein – die sind oft unspeziell formuliert und schränken die Wirksamkeit der BU deutlich ein. Besser sind Risikozuschläge, bei denen auch ein gesetzlich normierter Anspruch auf Überprüfung besteht. Sollte ein Schutz nur mit Ausschlussklauseln zu bekommen sein, vereinbaren Sie ausdrücklich, dass eine Überprüfung nach ein bis drei Jahren stattfindet, ob der Leistungsausschluss noch gerechtfertigt ist.

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