Was du schon immer über den deutschen Reisepass wissen wolltest
Was du schon immer über den deutschen Reisepass wissen wolltest
Mein Reisepass hat für mich einen unglaublich hohen ideologischen Wert. Zum einen macht er mir immer wieder bewusst, welche großartigen Möglichkeiten wir als Deutsche haben und zum anderen ist er mein Reisetagebuch. Wenn ich bei der Ein- oder Ausreise vor dem Schalter warte, dann blättere ich manchmal durch die gestempelten Seiten und erinnere mich an all die tollen Abenteuer, die mit den Stempeln und Visa in Verbindung stehen. Kürzlich habe ich einen neuen Reisepass beim deutschen Konsulat in Shanghai beantragt, was mich veranlasst hat, mal etwas ausführlicher zum Thema zu recherchieren. In diesem Artikel möchte ich alle Fragen beantworten, die mich in den letzten Jahren rund um den deutschen Reisepass erreicht haben. Die gesetzliche Grundlage für alle Sachen rund um den Reisepass ist das Passgesetz. Seit 2007 gibt es in Deutschland nur noch den elektronischen Reisepass (ePass oder Euro-Pass) mit biometrischen Daten. Auf einem kleinen Chip im Pass werden deine Fingerabdrücke, das Lichtbild und weitere personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und dokumentenbezogene Daten (Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum) gespeichert. Der Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Sobald du deinen Reisepass an der Grenzkontrolle eines Landes abgibst, können die Beamten deine auf dem Chip gespeicherten Daten einlesen (vorausgesetzt sie haben ein Lesegerät). Nicht jeder Staat hat jedoch die Erlaubnis, deine Fingerabdrücke auszulesen. Bevor es ans Eingemachte geht, hier mal ein paar nützliche und unnütze Fakten. Der deutsche Reisepass:- hat 32 Seiten (es gibt einen Pass mit 48 Seiten für Vielreisende)
- enthält einen Chip mit biometrischen Daten (Passbild und Fingerabdrücke)
- kann nicht verlängert, sondern nur neu ausgestellt werden
- erlaubt die visafreie Einreise bzw. mit Visa-on-Arrival in 172 Ländern
- muss für die Beantragung von ausländischen Visa mindestens noch sechs Monate gültig sein
- existiert auch in blauer Farbe für Flüchtlinge ohne anderweitige Dokumente
- erfüllt die Ausweispflicht und macht den Besitz eines Personalausweises überflüssig (§1 PAuswG)
Reisepass in Deutschland beantragen
Für die Beantragung und auch die Abholung des Reisepasses musst du persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Nach der Beantragung dauert es je nach Bürgeramt ca. 4 Wochen bis du den Reisepass abholen kannst. Folgende Unterlagen musst du dabei haben:- 1 aktuelles Lichtbild ( 35x45 cm, biometriefähig)
- alter Reisepass oder Personalausweis (wenn bisher kein Reisepass vorhanden ist)
- ausgefülltes Antragsformular
- mindestens zwei Finger zum Einlesen der Fingerabdrücke
Reisepass im Ausland beantragen
Sowohl den vorläufigen als auch den normalen Reisepass kannst bei allen deutschen Auslandsvertretungen (Konsulate und Botschaften) weltweit beantragen. Problemlos ist das, wenn du am neuen Wohnsitz polizeilich gemeldet bist und eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorlegen kannst. Da die Reisepässe ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretung geschickt werden, dauert es mindestens vier Wochen, bis du den normalen Reisepass abholen kannst. Solltest du nicht mehr in Deutschland gemeldet sein und den Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, wirst du sehr wahrscheinlich auch nach deiner Geburtsurkunde und der Abmeldebescheinigung aus Deutschland gefragt. Bei mir haben jeweils eingescannte Kopien ausgereicht. Die Kosten für die Beantragung im Ausland werden von dem jeweiligen Konsulat festgelegt. Solltest du noch in Deutschland gemeldet sein, fällt ein Auslandszuschlag wegen Unzuständigkeit der Auslandsvertretung an ( § 19 PaßG). Grundsätzlich möglich ist die Beantragung dennoch. Hier die beispielhaften Kosten für die Beantragung eines Reisepasses in China:- Reisepass mit 24 Seiten bis 24 Jahre: 58,50 Euro (bei Unzuständigkeit: 96 Euro)
- Reisepass mit 24 Seiten ab 24 Jahre: 80 Euro (bei Unzuständigkeit: 139 Euro)
- Vorläufiger Reisepass: 39 Euro (bei Unzuständigkeit: 65 Euro)
- Kinderreisepass: 26 Euro (bei Unzuständigkeit: 39 Euro)
Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Sollte dir dein Reisepass in Deutschland abhanden gekommen sein, ist das nicht weiter problematisch. Du stellst eine Verlustanzeige und beantragst einen neuen Reisepass. Weitaus ärgerlicher ist es, wenn du den Reisepass im Ausland verlierst. Aber auch hier heißt es, Nerven behalten und folgende Schritte befolgen:- Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Polizei melden (am besten an deinem Wohnsitz oder dem Ort, wo sich auch eine Auslandsvertretung befindet)
- Nächstgelegenes Meldebüro oder deutsche Auslandsvertretung suchen (Botschaft in der Hauptstadt oder Konsulat in größeren Städten - hier eine Liste)
- Verlustanzeige bei der Auslandsvertretung oder im Meldebüro stellen (bestenfalls mit Vorlage des Polizeiberichts)
- Reiseausweis oder (vorläufigen) Reisepass beantragen (unter Vorlage des Personalausweises, Führerscheins oder Reisepass-Kopie)
- Bei Bedarf ein Ausreisevisum des Aufenthaltslandes beantragen
Einen Zweitpass beantragen
Grundsätzlich darf niemand mehrere deutsche Pässe besitzen ( §1 Absatz 3 Passgesetz). Nur in Ausnahmefällen ist dies möglich und auch sinnvoll. Du musst bei der Beantragung eines Zweitpasses gut nachvollziehbar begründen können, warum du diesen benötigst. Ein Standardfall für die Ausstellung eines Zweitpasses liegt vor, wenn du sowohl in arabische Länder als auch nach Israel einreisen musst. In beiden Ländern kann es bei der Einreise zu Problemen kommen, wenn die Beamten einen Einreisestempel des jeweils anderen Staates im Reisepass finden. Ähnlich ist dies, wenn du ein langfristiges taiwanesisches Visum hast und nach China einreisen möchtest. Ein Zweitpass kann mit einer Gültigkeit von sechs Jahren oder als vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Sobald es keinen Grund mehr für den Besitz von einem zweiten Reisepass gibt, muss dieser wieder beim Bürgerbüro oder der Auslandsvertretung abgegeben werden. Wird dies nicht getan, kann der unbefugte Besitz eines Zweitpasses einen Passeinziehungsgrund darstellen. Gerne würde ich den Artikel mit deinen weiteren Fragen oder auch eigenen Erfahrungen erweitern. Schreibe dazu einfach unten in die Kommentare.
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