Was du schon immer über den deutschen Reisepass wissen wolltest

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08.12.2023 00:00:00

Was du schon immer über den deutschen Reisepass wissen wolltest

Mein Reisepass hat für mich einen unglaublich hohen ideologischen Wert. Zum einen macht er mir immer wieder bewusst, welche großartigen Möglichkeiten wir als Deutsche haben und zum anderen ist er mein Reisetagebuch. Wenn ich bei der Ein- oder Ausreise vor dem Schalter warte, dann blättere ich manchmal durch die gestempelten Seiten und erinnere mich an all die tollen Abenteuer, die mit den Stempeln und Visa in Verbindung stehen. Kürzlich habe ich einen neuen Reisepass beim deutschen Konsulat in Shanghai beantragt, was mich veranlasst hat, mal etwas ausführlicher zum Thema zu recherchieren. In diesem Artikel möchte ich alle Fragen beantworten, die mich in den letzten Jahren rund um den deutschen Reisepass erreicht haben. Die gesetzliche Grundlage für alle Sachen rund um den Reisepass ist das Passgesetz. Seit 2007 gibt es in Deutschland nur noch den elektronischen Reisepass (ePass oder Euro-Pass) mit biometrischen Daten. Auf einem kleinen Chip im Pass werden deine Fingerabdrücke, das Lichtbild und weitere personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und dokumentenbezogene Daten (Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum) gespeichert. Der Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Sobald du deinen Reisepass an der Grenzkontrolle eines Landes abgibst, können die Beamten deine auf dem Chip gespeicherten Daten einlesen (vorausgesetzt sie haben ein Lesegerät). Nicht jeder Staat hat jedoch die Erlaubnis, deine Fingerabdrücke auszulesen. Bevor es ans Eingemachte geht, hier mal ein paar nützliche und unnütze Fakten. Der deutsche Reisepass:
  • hat 32 Seiten (es gibt einen Pass mit 48 Seiten für Vielreisende)
  • enthält einen Chip mit biometrischen Daten (Passbild und Fingerabdrücke)
  • kann nicht verlängert, sondern nur neu ausgestellt werden
  • erlaubt die visafreie Einreise bzw. mit Visa-on-Arrival in 172 Ländern
  • muss für die Beantragung von ausländischen Visa mindestens noch sechs Monate gültig sein
  • existiert auch in blauer Farbe für Flüchtlinge ohne anderweitige Dokumente
  • erfüllt die Ausweispflicht und macht den Besitz eines Personalausweises überflüssig (§1 PAuswG)

Reisepass in Deutschland beantragen

Für die Beantragung und auch die Abholung des Reisepasses musst du persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Nach der Beantragung dauert es je nach Bürgeramt ca. 4 Wochen bis du den Reisepass abholen kannst. Folgende Unterlagen musst du dabei haben:
  • 1 aktuelles Lichtbild ( 35x45 cm, biometriefähig)
  • alter Reisepass oder Personalausweis (wenn bisher kein Reisepass vorhanden ist)
  • ausgefülltes Antragsformular
  • mindestens zwei Finger zum Einlesen der Fingerabdrücke
Die Kosten für die Ausstellung des Reisepasses betragen 59 Euro (für unter 24-jährige 37,50 Euro), wenn du diesen am Ort deines Erstwohnsitzes beantragst. Für die Ausstellung am Ort des Zweitwohnsitzes verdoppeln sich diese Gebühren. Für einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr bezahlst du 26 Euro. Solltest du es besonders eilig haben, gibt es für zusätzliche 32 Euro einen Express-Pass. Diesen bekommst du innerhalb von 48-72 Stunden nach Antragstellung. Der Zuschlag für einen 48-Seiten-Pass beträgt 22 Euro. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre, wenn dieser nach der Vollendung des 24. Lebensjahres beantragt wurde. Davor sind es sechs Jahre für junge Erwachsene. Eine Verlängerung des Passes ist grundsätzlich nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nachdem alle Seiten voll sind, musst du einen neuen Reisepass beantragen. Auch eine Änderung deiner Daten ist nicht möglich. Es muss immer ein neuer Reisepass beantragt werden. Es gibt die Option, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, der nur ein Jahr gültig ist und 26 Euro kostet. Diesen kannst du bei der Beantragung sofort mitnehmen, wenn du nachweisen kannst, dass du ihn wirklich sofort brauchst. Das macht nur dann Sinn, wenn du es besonders eilig hast, z.B. im Ausland bist und deinen Reisepass verloren hast. Ansonsten investiere lieber die 91 Euro in einen Express-Pass, der dann 10 Jahre lang gültig ist.

Reisepass im Ausland beantragen

Sowohl den vorläufigen als auch den normalen Reisepass kannst bei allen deutschen Auslandsvertretungen (Konsulate und Botschaften) weltweit beantragen. Problemlos ist das, wenn du am neuen Wohnsitz polizeilich gemeldet bist und eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorlegen kannst. Da die Reisepässe ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretung geschickt werden, dauert es mindestens vier Wochen, bis du den normalen Reisepass abholen kannst. Solltest du nicht mehr in Deutschland gemeldet sein und den Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, wirst du sehr wahrscheinlich auch nach deiner Geburtsurkunde und der Abmeldebescheinigung aus Deutschland gefragt. Bei mir haben jeweils eingescannte Kopien ausgereicht. Die Kosten für die Beantragung im Ausland werden von dem jeweiligen Konsulat festgelegt. Solltest du noch in Deutschland gemeldet sein, fällt ein Auslandszuschlag wegen Unzuständigkeit der Auslandsvertretung an ( § 19 PaßG). Grundsätzlich möglich ist die Beantragung dennoch. Hier die beispielhaften Kosten für die Beantragung eines Reisepasses in China:
  • Reisepass mit 24 Seiten bis 24 Jahre: 58,50 Euro (bei Unzuständigkeit: 96 Euro)
  • Reisepass mit 24 Seiten ab 24 Jahre: 80 Euro (bei Unzuständigkeit: 139 Euro)
  • Vorläufiger Reisepass: 39 Euro (bei Unzuständigkeit: 65 Euro)
  • Kinderreisepass: 26 Euro (bei Unzuständigkeit: 39 Euro)

Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses

Sollte dir dein Reisepass in Deutschland abhanden gekommen sein, ist das nicht weiter problematisch. Du stellst eine Verlustanzeige und beantragst einen neuen Reisepass. Weitaus ärgerlicher ist es, wenn du den Reisepass im Ausland verlierst. Aber auch hier heißt es, Nerven behalten und folgende Schritte befolgen:
  1. Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Polizei melden (am besten an deinem Wohnsitz oder dem Ort, wo sich auch eine Auslandsvertretung befindet)
  2. Nächstgelegenes Meldebüro oder deutsche Auslandsvertretung suchen (Botschaft in der Hauptstadt oder Konsulat in größeren Städten - hier eine Liste)
  3. Verlustanzeige bei der Auslandsvertretung oder im Meldebüro stellen (bestenfalls mit Vorlage des Polizeiberichts)
  4. Reiseausweis oder (vorläufigen) Reisepass beantragen (unter Vorlage des Personalausweises, Führerscheins oder Reisepass-Kopie)
  5. Bei Bedarf ein Ausreisevisum des Aufenthaltslandes beantragen
Für die Beantragung des neuen Reisepasses musst du dich irgendwie ausweisen können. Am einfachsten geht das mit deinem Personalausweis und/oder einer (eingescannten) Kopie deiner Geburtsurkunde. Natürlich solltest du immer Scans deiner Ausweisdokumente dabei haben aber wenn du bereits in der brenzligen Lage bist und keine Vorkehrungen getroffen hast, ist dieser Rat wohl wertlos. Auch wenn du im Ausland überhaupt keine Ausweisdokumente dabei hast, kann dir die deutsche Auslandsvertretung einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis ausstellen. Für den Reisepass wird dein heimisches Meldebüro kontaktiert, was natürlich einige Zeit in Anspruch nimmt. Ein Reiseausweis ist ein Übergangsdokument, das dir die direkte Rückreise nach Deutschland ermöglicht und danach ungültig ist. Die meisten Ländern wollen bei der Ausreise einen Einreisestempel sehen, den du in deinem neuen Reisepass natürlich nicht hast. Deshalb musst du ein Ausreisevisum beantragen, bevor du das Land verlassen kannst. Frage dazu einfach die deutsche Auslandsvertretung.

Einen Zweitpass beantragen

Grundsätzlich darf niemand mehrere deutsche Pässe besitzen ( §1 Absatz 3 Passgesetz). Nur in Ausnahmefällen ist dies möglich und auch sinnvoll. Du musst bei der Beantragung eines Zweitpasses gut nachvollziehbar begründen können, warum du diesen benötigst. Ein Standardfall für die Ausstellung eines Zweitpasses liegt vor, wenn du sowohl in arabische Länder als auch nach Israel einreisen musst. In beiden Ländern kann es bei der Einreise zu Problemen kommen, wenn die Beamten einen Einreisestempel des jeweils anderen Staates im Reisepass finden. Ähnlich ist dies, wenn du ein langfristiges taiwanesisches Visum hast und nach China einreisen möchtest. Ein Zweitpass kann mit einer Gültigkeit von sechs Jahren oder als vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Sobald es keinen Grund mehr für den Besitz von einem zweiten Reisepass gibt, muss dieser wieder beim Bürgerbüro oder der Auslandsvertretung abgegeben werden. Wird dies nicht getan, kann der unbefugte Besitz eines Zweitpasses einen Passeinziehungsgrund darstellen. Gerne würde ich den Artikel mit deinen weiteren Fragen oder auch eigenen Erfahrungen erweitern. Schreibe dazu einfach unten in die Kommentare.
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