BAFA Beratungskostenzuschuss: Unternehmensberatung

yippy
von yippy
4 min
08.12.2023 00:00:00

Geschlossene Geschäfte, abgesagte Konzerte und Kongresse, eingestellte Produktionen - um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen, wurden in Deutschland und der gesamten Welt Maßnahmen getroffen, die nicht nur das gesellschaftliche, sondern auch das wirtschaftliche Leben zum Stillstand zwangen.

“Förderung unternehmerischen Know-hows” vom BAFA - Was bedeutet das?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch einen finanziellen Zuschuss, wenn diese eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Unternehmen können sich somit qualifizierte Hilfe in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Finanzen, Personal und Organisation holen, ohne die Kosten alleine tragen zu müssen. Der Fördersatz ist abhängig vom Alter, vom Standort und von der Situation des Unternehmens und beträgt zwischen 50% und 90% der Beratungskosten, die mit 3000 - 4000 € bemessen werden.

Neuregelungen aufgrund der Corona-Pandemie

Seit dem 3. April 2020 gilt eine neue Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Kosten einer Unternehmensberatung werden bis zu einem Wert von 4000 € komplett bezuschusst. Dies beinhaltet sowohl das Honorar für den Berater, als auch entstehende Reisekosten und Auslagen. So soll es den Unternehmen ermöglicht werden, unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln, mit professioneller Hilfe an Lösungswegen zu arbeiten und diese zeitnah umzusetzen. Schwerpunkte sind:

  • die Erschließung von neuen Geschäftsfeldern
  • der Ausbau der digitalen Möglichkeiten des Unternehmens sowie
  • die Wiederherstellung der Liquidität

Anders als im bisherigen Förderprogramm, wird der Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen gezahlt, sodass die betroffenen Unternehmer keine Vorfinanzierung leisten müssen. Das bedeutet: Der Unternehmer erhält die Beratungsleistung, die gesamte Zahlung aber übernimmt die Staatskasse. Interessierte können einen Antrag auf diese spezielle Förderung nur bis zum 31.12.2020 beim BAFA stellen. Danach wird bei einer geförderten Beratung wieder ein Eigenanteil für den Unternehmer fällig.

Unternehmensberatung - Ihr Weg aus der Corona-Krise

Viele Unternehmer stehen jetzt vor dem Problem, dass sie schnell alternative Lösungen für ihr Geschäftsmodell finden müssen, um den Fortbestand zu sichern und Mitarbeiter halten zu können. Aus den gewohnten Mustern auszubrechen und das Potential der Firma für neue Ideen zu nutzen, fällt vielen jedoch schwer. Zukunftsangst und zu wenig Erfahrung mit solch verheerenden Ausnahmesituationen können Unternehmer zusätzlich lähmen. Eine gute Unternehmensberatung setzt genau dort an, indem sie bei der Erstellung von zukunftsweisenden Konzepten hilft und Perspektiven in der Rezession aufzeigt. Als neutraler Blick von außen und als Experte für Umstrukturierungen kann ein Berater helfen, mit Ihnen zusammen Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Was eine Unternehmensberatung leistet:

  • Unterstützung bei Anpassungen oder Neuausrichtung des Geschäftsmodells
  • Erschließung neuer Zielgruppen angehen
  • Wege zur Sicherung der Liquidität aufzeigen
  • Digitalen Ausbau des Unternehmens stärken
  • Entscheidungshilfen in allen unternehmerischen Belangen bieten

Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise Ein Interview mit den Unternehmensberatern Harro Freyschmidt und Daniel Hirsch

Welche Unternehmen haben Anspruch auf die Förderung?

Der Beratungszuschuss richtet sich an Unternehmen und Freiberufler, die aufgrund der getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus unter erheblichen finanziellen Einbußen leiden. Dabei ist es egal, ob es sich um Jungunternehmen (0-2 Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (seit mindestens 2 Jahre am Markt) oder generell um Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Außerdem sind folgende Fördervoraussetzungen notwendig: Der Sitz und Geschäftsbetrieb oder aber eine Zweigniederlassung müssen in Deutschland gemeldet sein. Das Unternehmen muss bereits gegründet worden sein (Bei gewerblich Tätigen zählt das Datum der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.)

  • Das Unternehmen darf maximal 249 Personen beschäftigen
  • Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht übersteigen bzw. Jahresbilanzsumme darf nicht mehr als 43 Millionen Euro betragen

Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn:

  • es sich um Wirtschafts-, Steuer- oder Unternehmensberatungen oder selbstständige Berater, wie Anwälte, Notare oder Insolvenzverwalter handelt, die beratend tätig sind
  • sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Voraussetzungen hierfür erfüllt
  • es an einer Religionsgemeinschaft oder einer juristischen Person beteiligt ist
  • es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen oder einen Verein handelt

BAFA Antrag - Was Sie beachten müssen

Der Förderantrag kann online gestellt werden. Eine wesentliche Neuerung in den Richtlinien ist, dass vor der Antragstellung kein Informationsgespräch mit einem regionalen Partner mehr nötig ist. Vor der Corona-Krise war dies für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zwingend notwendig. Um die Antragstellung so unbürokratisch wie möglich zu gestalten und den Unternehmen schnelle Hilfe an die Seite zu stellen, wurde diese Regelung jetzt gekippt. Als Nachweis, dass Anspruch auf die Beratungsförderung besteht, ist dem Antrag ist eine Begründung, inwieweit das Unternehmen unter den Folgen der Corona-Krise zu leiden hat, beizufügen. Der Antrag wird dann von einer Leitstelle des BAFA geprüft und diese übersendet anschließend ein Informationsschreiben an den betroffenen Unternehmer. Erst dann darf der Beratungsvertrag aufgesetzt werden. Eine nachträgliche Förderung bereits durchgeführter Leistungen ist nicht möglich. Innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Bescheides durch das BAFA kann die Beratungsleistung in Form einer oder mehrerer Einzelberatungen in Anspruch genommen werden. Workshops oder Seminare sind von der Beratungsförderung ausgeschlossen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Eine Unternehmensberatung dient dazu, Probleme einer Firma oder Organisation zu erörtern und diesen gezielt entgegenzuwirken. Der professionelle, zertifizierte Berater plant und erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden individuelle Handlungsempfehlungen und setzt diese anschließend um. Im besonderen Fall der Corona-Krise können bei der Beratung die Sicherung der Liquidität und die flexible Umgestaltung des Geschäftsmodells im Mittelpunkt stehen. Erfahren Sie mehr über das Thema Unternehmensberatung. Hinter der Abkürzung verbirgt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das als Bundesbehörde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angehört. Neben der Kontrolle von Exporten ist auch die Wirtschaftsförderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen eine der Hauptaufgaben des BAFA. Hierfür werden verschiedene Programme angeboten, um Unternehmen fit für den Wettbewerb zu machen. Lesen Sie mehr über das Förderprogramm der BAFA. Der Antrag auf “Förderung unternehmerischen Know-hows” erfolgt online. Seit April 2020 gilt eine neue Richtlinie, nach der es vor der Antragstellung kein Informationsgespräch durch einen regionalen Partner mehr geben muss. Dieses kann jedoch gerne freiwillig in Anspruch genommen werden. Das BAFA prüft den Antrag und informiert den Unternehmer über die Entscheidung. Im Anschluss kann die Hilfe durch den Unternehmensberater erfolgen. Alles rund um die Antragstellung für die Beratungsförderung. Die Beratungskosten können von Fall zu Fall variieren. Das hängt unter anderem vom Umfang der erforderlichen Maßnahmen ab. Handelt es sich beispielsweise um eine Art “Erste-Hilfe”-Projekt, um Ideen und Impulse zu geben oder bedarf es einer tiefergehenden Beratung samt Marktforschung und Analysen? Im Vorfeld sollte auch das Vergütungsmodell geklärt werden, um zu vereinbaren, ob das Honorar projektbezogen durch einen Festpreis oder beispielsweise auf Stundenbasis berechnet wird. Im Falle der “Förderung unternehmerischen Know-hows” erhält das Unternehmen oder der Freiberufler einen Zuschuss von 100 % für Beratungskosten bis maximal 4000 €. Lesen Sie mehr über die Kosten einer Unternehmensberatung.