Welche Unternehmensformen gibt es?
Vor der Unternehmensgründung steht die Wahl der Unternehmensform. Hier erfahren Sie, welche Unternehmensformen es gibt und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen.
Was ist eine Unternehmensform?
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, besteht einer der ersten Schritte in der Wahl der Unternehmensform. Die Entscheidung für eine Unternehmensform, auch als Rechtsform bezeichnet, hat weitreichende Konsequenzen. Von der gewählten Unternehmensform hängt unter anderem ab, wie das Unternehmen besteuert wird, wie sich die Führungskompetenzen verteilen und welche Voraussetzungen für die Haftung gegeben sind.
Gründern stehen nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmensformen zur Auswahl. Neben Einzelunternehmern wie Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufleuten gibt es zwei große Gruppen: die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die GbR, die OHG, die KG sowie die Mischform GmbH & Co. KG. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die AG und die britische Unternehmensform Limited (Ldt.).
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen wird, wie der Name bereits andeutet, von einem Unternehmer allein geführt. In erster Linie eignet sich diese Unternehmensform für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (häufig von Zuhause aus). Die Gründung ist sehr unkompliziert: Freiberufler müssen sich lediglich beim Finanzamt melden, Gewerbetreibende melden sich beim Gewerbeamt an.
Vorteile eines Einzelunternehmens:
- formlose Gründung möglich
- sehr geringe Gründungskosten
- Stammkapital wird nicht benötigt
- Eintrag ins Handelsregister ist in der Regel nicht notwendig
- Betriebsinhaber hat alleine Entscheidungsgewalt
- Buchführungspflicht für Gewerbetreibende besteht nur, wenn der Umsatz über 600.000 Euro im Jahr liegt bzw. der Gewinn 60.000 Euro im Jahr übersteigt (§§ 238, 241a HGB bzw § 141 AO)
- Freiberufler sind grundsätzlich von der Buchführungspflicht befreit
- leicht auch als Nebenverdienst neben dem Hauptjob möglich
Nachteile eines Einzelunternehmens:
- Betriebsinhaber haftet für Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich des Privatvermögens
- wenig Freiheit bei der Namenswahl, Firmenname muss den Namen des Unternehmers beinhalten und darf höchstens um eine Branchenbezeichnung ergänzt werden
- genießt eher geringes Ansehen bei Kreditinstituten
Einzelunternehmen im Überblick:
- Anzahl der Gründer: 1
- Gründungskapital: nicht benötigt
- Haftung: unbeschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung (Gewerbetreibende), Meldung beim Finanzamt (Freiberufler)
- Steuern: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer (nicht bei Freiberuflern sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd und Bergbau)
E.K. (Eingetragener Kaufmann)
Das Kürzel e.K. steht für eingetragener Kaufmann. Auch bei dieser Unternehmensform handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Der wesentliche Unterschied zum Kleingewerbetreibenden besteht darin, dass der Kaufmann oder die Kauffrau dem Handelsgesetzbuch unterliegt und das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen muss.
Vorteile des e.K.:
- Gründung ist relativ einfach und unkompliziert möglich
- ein e.K. kann seine Firma verkaufen oder vererben
- Gerichtsstand frei vereinbar
- hohes Ansehen im Geschäftsverkehr
Nachteile des e.K.:
- Eintrag ins Handelsregister notwendig
- unterliegt der Buchführungspflicht
- Kaufleute haften für Verbindlichkeiten unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen
- Pflichten wie das kaufmännischen Bestätigungsschreibens oder die Rügepflicht erfordern ein hohes kaufmännisches Verständnis
e.K. im Überblick:
- Anzahl der Gründer: 1
- Gründungskapital: nicht benötigt
- Haftung: unbeschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung, Eintrag ins Handelsregister
- Steuern: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer
GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, gehört zu den Personengesellschaften. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehr Gesellschafter mit einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Die GbR als Unternehmensform steht Freiberuflern und Gewerbetreibenden offen, nicht aber für eine kaufmännische Tätigkeit.
Vorteile einer GbR:
- formlose Gründung möglich
- sehr geringe Gründungskosten
- kein Stammkapital nötig
- weitreichendes Mitspracherecht für jeden Gesellschafter
- steuerliche Vorteile im Vergleich zur Kapitalgesellschaft
- keine Buchführungspflicht, sofern Umsatz und Gewinn unter der in §§ 238, 241a HGB oder § 141 AO festgesetzen Grenze liegen
- hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Nachteile einer GbR:
- jeder Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich des Privatvermögens
- nur möglich, wenn der Gewerbebetrieb als Kleinunternehmen gilt
- nicht für kaufmännische Berufe geeignet
- wenig Freiheit bei der Namenswahl
Überblick GbR:
- Anzahl der Gründer: mindestens 2
- Gründungskapital: nicht benötigt
- Haftung: unbeschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag muss nicht notariell beglaubigt werden
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (falls Gewerbebetrieb), evtl. Körperschaftssteuer, Gesellschafter unterliegen zudem der Einkommenssteuerpflicht
OHG
Die Offene Handelsgesellschaft oder OHG ist eine gemeinschaftliche Firma zum Betrieb eines Handelsunternehmens. Es handelt sich um die kaufmännische Parallele zur GbR.
Vorteile einer OHG:
- sehr geringe Gründungskosten
- kein Stammkapital nötig
- weitreichendes Mitspracherecht für jeden Gesellschafter
- hohes Ansehen bei Kreditinstituten
- große Freiheit bei der Namensgebung
Nachteile einer OHG:
- jeder Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen, einschließlich des Privatvermögens
- kann nur von Vollkaufleuten, nicht von Kleingewerbetreibenden gegründet werden
- Eintrag ins Handelsregister nötig
- unterliegt der Buchführungspflicht
Überblick OHG:
- Anzahl der Gründer: mindestens 2
- Gründungskapital: nicht benötigt
- Haftung: unbeschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister, Gesellschaftervertrag muss nicht notariell beglaubigt werden
- Steuern: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, evtl. Körperschaftssteuer
KG
Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Sonderform der OHG. Sie besteht aus zwei Gesellschaftergruppen mit unterschiedlicher Haftung: Kommanditisten beteiligen sich finanziell am Unternehmen, ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt, teilweise sogar ausgeschlossen. Der Komplementär führt das Geschäft und steht in der unbeschränkten Haftpflicht.
Vorteile einer KG:
- kein Stammkapital nötig
- Haftung des Kommanditisten beschränkt
- hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Nachteile einer KG:
- Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen
- Eintrag ins Handelsregister nötig
- es besteht Buchführungspflicht
- erfordert großes Vertrauen der Gesellschafter zueinander
Überblick KG:
- Anzahl der Gründer: mindestens 2
- Gründungskapital: nicht benötigt
- Haftung: teils beschränkt (Kommanditist), teils unbeschränkt (Komplementär)
- Gründung: Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister, Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden
- Steuern: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, evtl. Körperschaftssteuer
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt ein hohes Ansehen. Die Gründung ist jedoch relativ aufwendig sowie zeit- und kostenintensiv. Jeder Gründer muss ein Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen. Ein großer Vorteil dieser Unternehmensform ist die beschränkte Haftpflicht: Die Gesellschafter haften in der Regel nur bis zur Höhe der Einlagen, die sie ins Geschäft eingebracht haben.
Vorteile einer GmbH:
- beschränkte Haftung, Gesellschafter haften nur in Ausnahmefällen mit ihrem Privatvermögen (gute Möglichkeit die Risiken eines Online-Shops abzusichern)
Nachteile einer GmbH:
- Gründung erfordert hohen Aufwand und ist kostenintensiv
- Stammkapital erforderlich
- Eintrag ins Handelsregister erforderlich
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich
- Geschäftsführer müssen bestellt werden
- Erstellung einer Gesellschafterliste nötig
- unterliegt der Buchführungspflicht
GmbH im Überblick :
- Anzahl der Gründer: mindestens 1
- Gründungskapital: 25.000 Euro
- Haftung: beschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister, schriftlicher und notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag nötig, Vertragsinhalte sind gesetzlich geregelt
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Sie bietet die gleichen Haftungsbeschränkungen, kann aber schon mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden.
Vorteile einer UG:
- sehr geringes Stammkapital erforderlich
- beschränkte Haftung, Gesellschafter haften in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlagen und nur in Ausnahmefällen mit ihrem Privatvermögen
- für den Gesellschaftsvertrag kann ein notarielles Musterprotokoll genutzt werden
Nachteile einer UG:
- Gründung ist mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden
- Eintrag ins Handelsregister erforderlich
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich
- Geschäftsführer müssen bestellt werden
- Erstellung einer Gesellschafterliste nötig
- unterliegt der Buchführungspflicht
UG im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens 1
- Gründungskapital: mindestens 1 Euro
- Haftung: beschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister, schriftlicher und notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag nötig, vereinfacht durch Verwendung eines notariellen Musterprotokolls
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
AG
Bei der Aktiengesellschaft (AG) werden die Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre verteilt. Gründen Sie die AG als Einzelperson, halten Sie 100 Prozent der Aktienanteile. Bei mehreren Anteilshaltern teilt sich die Führung der AG in drei Organe: Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt das operative Geschäft und ist dem Aufsichtsrat gegenüber verantwortlich. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann nicht in das operative Geschäft eingreifen, einem Vorstandsmitglied jedoch das Vertrauen entziehen, sofern sich dafür die Mehrheit der Stimmen findet. Bei der Führung der AG ist das Aktiengesetz zu beachten.
Vorteile einer AG:
- klare Abgrenzung der Zuständigkeiten durch dreigeteilte Organisation, Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle
- Vorstand ist unabhängig und eigenständig tätig
- Aktienanteile lassen sich formlos und unkompliziert übertragen und verkaufen
- leichte Aufnahme von Eigenkapital durch neue Aktionäre
- Stammkapital kann auch in Form von Sacheinlagen gestellt werden
- die Haftung ist aufs Geschäftsvermögen beschränkt
- hohe Kontinuität auch bei einem Wechsel der Gesellschafter
- Unabhängigkeit von Kreditinstituten durch Börsengang
- genießt hohes Ansehen
Nachteile einer AG:
- Gründung ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden
- strenge Vorschriften des Aktiengesetzes sind einzuhalten
- hohes Stammkapital erforderlich
- Eintrag ins Handelsregister erforderlich
- Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag
- Vorstand und Aufsichtsrat unterliegen privatem Haftungsrisiko
- es gilt diverse Offenlegungsvorschriften zu beachten, u.a. für den Jahresabschluss und den Lagebericht
- Abstimmungs- und Informationsprozesse erfordern einen hohen organisatorischen Aufwand
- es besteht Buchführungspflicht
AG im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens 1
- Gründungskapital: 50.000 Euro (Sacheinlagen möglich)
- Haftung: beschränkt
- Gründung: Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister, schriftlicher und notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag nötig, Vertragsinhalte sind gesetzlich geregelt
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
Ltd. (Limited Company)
Die Limited Company, abgekürzt Ltd., ist eine britische Unternehmensform. Die europäische Niederlassungsfreiheit ermöglicht es, auch in Deutschland Unternehmen der Rechtsform Ldt. zu gründen. Der Unternehmenssitz muss sich jedoch in Großbritannien befinden, zudem unterliegt diese Unternehmensform dem britischen Recht. Ist das Unternehmen vorrangig in Deutschland tätig, zahlt es seine Steuern allerdings hierzulande.
Vorteile einer Ltd.:
- Gründung ist unkompliziert und nur mit geringem Aufwand verbunden
- geringes Stammkapital erforderlich
- große Freiheit bei der Namenswahl
- Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt
Nachteile einer Ldt.:
- offizielle Vertretung in England erforderlich; bei der Gründung kann eine Agentur unterstützen, dafür fallen jedoch Kosten an
- komplizierte rechtliche Voraussetzungen, da sich die Ltd. zwischen dem britischen und dem deutschen Rechtssystem bewegt
- britisches Gesellschaftsrecht erfordert eine jährliche Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Berichte der Direktoren sowie das Testat eines Wirtschaftsprüfers
- geringes Mindestkapital kann sich nachteilig auf die Kreditwürdigkeit auswirken
- ungewisse Zukunftsperspektive durch Brexit
Ldt. im Überblick:
- Anzahl der Gründer: mindestens 1
- Gründungskapital: mindestens 1 britisches Pfund, umgerechnet 1,17 Euro
- Haftung: beschränkt
- Gründung: relativ unkompliziert, erfolgt allerdings nach britischem Recht und ist oft nur mithilfe einer Agentur möglich
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer