GEZ Befreiung – So ist es möglich!
GEZ Befreiung wünschen sich viele Bürger. Für die Finanzierung von Rundfunk und Fernsehen hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2013 etwas völlig neues einfallen lassen.
Seitdem werden die GEZ Gebühren nicht mehr nach der Zahl der Geräte erhoben. Gezahlt wird seit 2013 geräteunabhängig. Seit April 2015 beträgt die Gebühr pauschal 17,50 € im Monat. Auch der Name hat sich geändert. Jetzt heißt die Abgabe Rundfunkbeitrag.
GEZ Befreiung gilt nur für bestimmte Personengruppen
Nach wie vor können sich Bedürftige von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Zur Gruppe der Personen, die einen Antrag auf Befreiung stellen dürfen, gehören Empfänger von Sozialhilfe und Hartz IV sowie Personen, die Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung erhalten. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, bleibt vom Beitrag frei.
Wer BAföG erhält und nicht mehr bei seinen Eltern lebt, braucht keinen Rundfunkbeitrag abzuführen. Das gilt auch für alle Personen, denen Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld zustehen. Zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, muss das nicht für den Rundfunkbeitrag verwendet werden. Auch taubblinde Menschen und Personen, die Blindenhilfe bekommen, zahlen nicht an die GEZ.
GEZ Befreiung gilt nicht für Mitbewohner
Die Abgabe für öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehen wird pauschal pro Haushalt erhoben. Allerdings erstreckt sich eine Befreiung nicht unbedingt auf alle Mieter der Wohnung. Sie bezieht sich zwar auf die Ehegatten und die eingetragenen Lebenspartner. Diese müssen aber ebenfalls Anspruch auf eine der genannten Sozialleistungen haben.
Ist ein Bewohner der Wohnung beitragspflichtig, muss er entweder den kompletten oder zumindest einen ermäßigten Teil des Beitrags für die Wohnung zahlen.
Sonderregeln für das Arbeitslosengeld I
Wer das Arbeitslosengeld I erhält, zählt nicht zum Kreis der Bedürftigen. Für ihn gibt es deshalb keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Härte lässt die GEZ selbst dann walten, wenn das AlG I als Zahlbetrag geringer ausfällt als Hartz IV. Denn das ALG I zählt als Versicherungsleistung und nicht als Sozialleistung.
Ein paar Ausnahmen sind jedoch möglich. So wird ein Empfänger von AlG I von der GEZ-Pflicht befreit, wenn er bedürftig ist. Dafür muss er sich diese Bedürftigkeit von der Sozialbehörde bescheinigen lassen. Steht ihm ergänzend ALG II zu, ist ebenfalls ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.
Geringes Einkommen zählt nicht
Wenn man zu wenig Geld verdient, reicht es alleine nicht aus, wenn man GEZ Befreiung beantragen möchte. Notwendig ist auch immer der Bezug einer Sozialleistung. Ohne den Leistungsbescheid von einer Sozialbehörde muss ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden. Da spielt es keine Rolle, wie gering das Einkommen ist.
Besteht theoretisch ein Anspruch auf Hartz IV, ist auch das der GEZ nicht genug. Bedürftig ist der Betreffende erst dann, wenn er auch einen Bewilligungsbescheid des Jobcenter auf AlG II vorweisen kann.
Den Befreiungsantrag stellt man direkt bei der GEZ. Dort ist es auch möglich, einen Antrag auf Ermäßigung des Beitrages zu stellen. Die Formulare für diese Anträge liegen öffentlich in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.
Außerdem lassen sich sämtliche Formulare auch aus dem Netz herunterladen. Sie können online unter www.rundfunkbeitrag.de abgerufen und ausgedruckt werden. In das Formular gehört der Grund für den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung.
Außerdem muss der Antragsteller die für ihn relevante Bestätigung der Behörde, den Bescheid des Trägers der Sozialleistung oder eine Kopie seines Schwerbehindertenausweis mit anfügen.
Rundfunkbeitrag: neuer Name für GEZ Gebühren
Der neue Name macht die GEZ Befreiung nicht weniger leichter. Denn gezahlt werden muss auf jeden Fall. Weil sich der Rundfunkbeitrag auf jeden Haushalt erstreckt, sprechen Kritiker von einer Zwangsabgabe.
Ganz unrecht haben sie damit nicht. Denn ob Haushalte über Radios oder Fernseher verfügen oder nicht, spielt keine Rolle. Deshalb ist auch nicht mehr von einer Rundfunkgebühr die Rede. Denn eine solche darf in Bezug auf öffentliche Abgaben nur dann gefordert werden, wenn die Leistung auch wirklich genutzt wird.
Bei einem Beitrag sieht das anders aus. Er kann verlangt werden, wenn bereits nur die Möglichkeit besteht, eine Leistung in Anspruch zu nehmen.
Neue Regel für GEZ ab dem Jahr 2017
Anfang 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Er brachte eine Reihe von Erneuerungen mit sich. Jetzt hat man die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für bis zu drei Jahre befreien zu lassen.
Außerdem werden die Befreiungen vom Beitrag für die GEZ auch künftig für längere Zeit ausgegeben. Das ist der Fall, wenn die Betroffenen schon für zwei Jahre aus dem selben Grund von der Pflicht befreit worden sind. Dann gilt die Befreiung nicht nur für die nachgewiesene Zeit. Sie läuft noch ein Jahr länger.
Ab 2017 profitieren erwachsene Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Leben sie noch bei den Eltern, gilt die Befreiung oder Ermäßigung auch für sie. Einen Nachweis für die Befreiung vom Beitrag kann der Antragsteller nun auch in Kopie einreichen. Bisher waren Originale oder eine beglaubigte Kopie notwendig.
GEZ Befreiung für Rentner – So können Sie die Rundfunkgebühren sparen!
Die Befreiung von der Rundfunkgebühr ist unter engen Umständen noch immer möglich. Dafür müssen Menschen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Kann man sich als Rentner von der GEZ befreien lassen?
Rentner können sich wegen ihres zum Teil schlechten Einkommen von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Allerdings zählt nicht allein eine geringe Rente. Notwendig ist die Abhängigkeit von der Grundsicherung.
Auch Rentner, die körperlich stark eingeschränkt oder behindert sind, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Nicht zuletzt kann eine Befreiung von der Gebühr für Rentner, die Empfänger von Hilfen für die Pflege sind oder Pflegegeld und Pflegezulagen erhalten, infrage kommen.
Was sind die Voraussetzungen für GEZ Befreiung bei Rentnern?
Die wichtigste Voraussetzung für die GEZ Befreiung ist das Vorliegen und der Nachweis von wichtigen Gründen.
- Liegt das Einkommen am Rande des Existenzminimums, weil die Rente viel zu gering ist und aufgestockt werden muss, wird Hilfe zum Lebensunterhalt, wie etwa Sozialhilfe oder Grundsicherung gewährt, ist der Antrag auf Befreiung von der GEZ sinnvoll.
- Mit bestimmten Behinderungen ist es unsinnig, Menschen Gebühren für Rundfunk und Fernsehen aufzuerlegen. Das gilt für sehbehinderte Menschen und Personen mit einer starken Hörbehinderung.
- Damit Menschen mit Behinderung nicht an die GEZ zu zahlen brauchen, muss der Grad der Behinderung im Ausweis vermerkt sein.
- Dazu kommt das wichtige RF-Merkzeichen. Auf Antrag vermerken Versorgungs- und Landesämter dieses Zeichen im Ausweis für Schwerbehinderte.
Dem Antrag auf Gebührenbefreiung steht dann nichts im Wege.
Welche Unterlagen brauche ich für die GEZ Befreiung?
Für die Befreiung von der Rundfunkgebühr werden alle Unterlagen benötigt, mit denen Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann.
Das ist zum einen der Rentenbescheid von der gesetzlichen Rentenkasse. Aus ihm geht die Höhe der Rente hervor.
Dazu kommen ein gültiger Bescheid zur Grundsicherung zur Rente oder ein Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt. Wird Hilfe zur Pflege als Sozialeistung gewährt, kann auch dieser Bescheid eingerecht werden.
Als Nachweise können darüber hinaus auch Bescheide über Wohngeld oder über Sozialgeld zählen.
Behinderte müssen bei der GEZ unbedingt eine Kopie ihres Ausweises zur Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF vorlegen.
Wo und wie kann ich die GEZ Befreiung für Rentner beantragen?
Hier können Sie online Ihre Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Der Antrag auf Befreiung von der GEZ geht direkt an den Beitragsservice von ARD und ZDF. Der sitz in Köln. Die Adresse steht auf dem Gebühren-Bescheid.
Dorthin wird ein ausgefüllter Antrag geschickt. Er kann zuvor schriftlich angefordert werden. Dem Antrag werden die Dokumente in beglaubigter Abschrift beigefügt.
FAQ:
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