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Berufsunfähigkeitsversicherung: Als Jurist richtig abgesichert
Themen auf dieser Seite
Problemfall UmorganisationBesonderer Schutz ist notwendig!Angehende Juristenreicht Versorgungswerk?Anwälte: Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung droht der finanzielle GAU!Schon junge juristische Absolventen bekommen hohe Gehälter: Jeder Dritte verdient mehr als 75.000 Euro im ersten Berufsjahr entsprechend fatal sind aber auch die finanziellen Folgen einer Erkrankung, die zum Aus im Beruf führt. Das gilt vor allem in den ersten Berufsjahren, in denen es – wenn überhaupt – nur eine geringe Erwerbsminderungsrente gibt. Private Absicherung ist deshalb wichtig – wissenswert dazu:
Selbstständige Anwälte: Problemfall UmorganisationSelbstständige Anwälte benötigen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung – meist sogar eine mit einer deutlich höheren Berufsunfähigkeitsrente als die angestellten Kollegen. Der Grund: Während Angestellte nur Ihr Einkommen absichern, müssen die selbstständigen Anwälte auch die laufenden Kosten wie zum Beispiel die Miete für das Büro mit einkalkulieren. Wichtig ist für selbstständige Juristen im Übrigen auch die Klausel zur Umorganisation: Damit hat der Versicherer die Möglichkeit, die Zahlung der Rente zu verweigern, wenn der Versicherte seine Kanzlei so umorganisieren kann, dass er trotz Krankheit noch weiterarbeiten kann. Die einzige Einschränkung dabei: Die Einkünfte dürfen nicht mehr als 20 Prozent zurückgehen.
Als Richter oder Staatsanwalt berufsunfähig? Besonderer Schutz ist notwendig!Juristen im Staatsdienst als Richter oder Staatsanwälte können auch als Beamte berufsunfähig werden – der Dienstherr nennt das Dienstunfähigkeit. Zwar ist die Absicherung deutlich besser als bei Angestellten oder Selbstständigen, aber ein Vollkaskoschutz sind die staatlichen Leistungen keinesfalls – vor allem nicht bei Beamten auf Widerruf oder Probe. Deshalb ist für Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Entscheidend ist dabei die Dienstunfähigkeitsklausel: Die sieht vor, dass die private Absicherung bereits dann greift, wenn der Dienstherr eine Dienstunfäeine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen:Studenten sollten darauf achten, dass der angestrebte Beruf bereits mitversichert ist – damit ist die Rentenzahlung auch bei beruflicher Wiedereingliederung in der Regel gesichert.
Rechtsreferendare sollten darauf achten, dass die BU eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält – vor allem, wenn später ein Job im Staatsdienst angestrebt ist.Zukunft mit absichern: Bei einer geringen Einstiegsrente sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich über eine Dynamik oder Nachversicherungsgarantie anpassbar sein.
Absicherung über Versorgungswerk für Anwälte oft nicht ausreichend
Die Versorgungswerke für Anwälte, Notare und andere rechtsberatende Berufe werden oft als Alternative zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ins Feld geführt. Tatsache ist jedoch, dass der Schutz erhebliche Defizite aufweist:
Das Fazit: Der Schutz der Versorgungswerke gleicht eher dem geringen Schutz der Erwerbsminderungsrente und reicht im Ernstfall oft nicht aus!
Tipps der Redaktion
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