Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz gegen HIV und Aids

yippy
von yippy
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25.08.2023 00:00:00

Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz gegen HIV und Aids

AIDS und HIV: Berufsunfähigkeitsversicherung kann Infektionsrisiko abdecken

In Deutschland sind rund 83.000 Menschen an HIV und AIDS erkrankt – 480 sind 2014 an der Erkrankung gestorben, die Erkrankten bleiben meist eine lange Zeit ohne Symptome, die dann in das AIDS-Vollbild übergehen kann. Treten diese Symptome und Krankheitsbilder auf, ist es den Betroffenen oft nicht mehr möglich, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Enden dann bei einem dauerhaften Ausscheiden aus dem Job oder dem Arbeitsmarkt die Lohnfortzahlung und der Anspruch auf Krankengeld, drohen neben den gesundheitlichen Beschwerden finanzielle Sorgen. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei HIV und AidsWie bei jeder Erkrankung gilt auch bei HIV und AIDS: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann. In der Praxis kann ein Leistungsfall so aussehen:

  • Der Versicherte: Ein 33-Jähriger arbeitet in einem großen Verlag als Marketing-Manager. Er verwaltet vor allem die Organisation der Online-Werbung auf den Verlagsplattformen und baut Kooperationen mit anderen Medienpartnern auf. Als Vorgesetzter leitet er ein Team von 22 Mitarbeitern. Sein Gehalt beträgt inklusive Boni rund 7.000 Euro brutto monatlich.
  • Seine Krankheit: Sein Arzt hat eine HIV-Infektion festgestellt, nach einer langen Latenz-Phase zeigen sich jetzt deutlich Symptome: zum einen in körperlicher Hinsicht durch Hautausschlag und häufiger auftretende grippale Infekte, zum anderen aber auch in psychischer Hinsicht durch die Belastung mit der Krankheit. Er kann seine Tätigkeit nicht mehr ausüben, weil er mit den Hautausschlägen erhöhten Behandlungsbedarf hat und die psychischen Belastungen in Depressionen umschlagen.
  • Seine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Versicherte erhält 3.656 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, und zusätzlich werden für die Dauer der Berufsunfähigkeit die Beiträge für die private Altersvorsorge übernommen – längstens bis zum Vertragsende mit 67.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Infektionsklausel für viele Berufe ein MussEine HIV-Infektion kann in vielen Berufen dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, weil das Risiko einer Übertragung zu groß ist – das regelt das Infektionsschutzgesetz. Betroffen sind davon vor allem Angestellte in pflegenden Berufen, wie etwa

  • Ärzte und Zahnärzte,
  • Ergo- und Physiotherapeuten,
  • Tierärzte,
  • Landwirte,
  • Pfleger in Krankenhäusern und Arztpraxen,
  • Mitarbeiter in Kindergärten,
  • Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche oder der Gastronomie.

Führt eine Infektion zu einem Tätigkeitsverbot, muss das nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit bedeuten, die eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente nach sich zieht. Tipp: Deshalb ist es sinnvoll, im Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Infektionsklausel zu achten. Die sieht Leistungen schon für den Fall vor, dass ein gesetzliches Berufsverbot verhängt wird.W3NjIG5hbWU9JnF1b3Q7TkFWLUJVVi1MSU5LUy0zY29sJnF1b3Q7XQ==Ich bin infiziert – bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?Mit einer diagnostizierten HIV-Infektion ist es so gut wie unmöglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen – die meisten Versicherer lehnen entsprechende Anträge rundweg ab. Tipp: Eine Chance gibt es aber: Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es durchaus die Möglichkeit, in einen Gruppenvertrag einzusteigen, der keine umfassende Gesundheitsprüfung vorsieht. Oft muss nur eine Erklärung abgegeben werden, wenn über einen Zeitraum X keine längere Arbeitsunfähigkeit bestand. Abgelehnt werden dagegen meist auch Anfragen zur Pflege- und Grundfähigkeitsversicherung: Mit einer Diagnose HIV-positiv besteht keine Chance, Versicherungsschutz zu bekommen. Nur bei einer privaten Unfallversicherung spielt bei den meisten Versicherern die HIV-Infektion keine Rolle – allerdings ist der Schutz eben auch sehr begrenzt und kann eine klassische BU nicht ersetzen.

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