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Auch Hausfrauen und -männer können vom Risiko einer Berufsunfähigkeit betroffen sein mit fatalen finanziellen Auswirkungen, wenn z. B. eine Haushaltshilfe auf eigene Kosten eingestellt werden muss. Wichtig ist bei der Absicherung: Berufsbild richtig versichern Tätigkeit als Hausfrau sollte geschützt sein. Rentenhöhe: Die Absicherung muss reichen, um die finanziellen Folgen einer BU aufzufangen. Unfallversicherung reicht nicht: BU-Schutz ist unerlässlich.
Das bisschen Haushalt : Die Wertschätzung für Haushaltstätigkeiten ist in Deutschland zwar gestiegen, aber immer noch auf niedrigem Niveau. Wie wichtig aber diese Tätigkeit ist, zeigt sich an einigen Beispielen dann, wenn der Hausmann oder die Hausfrau ausfallen:
Das sind nur einige Auswirkungen, wenn der Hausmann oder die Hausfrau dauerhaft ausfällt und sie zeigen, wie wichtig eine finanzielle Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen ist, um die finanziellen Folgen schultern zu können.
Wer sich als Hausfrau oder Hausmann zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lässt, sollte darauf achten, dass der richtige Beruf versichert wird. Denn eine Hausfrau ist per definitionem keine Haushaltshilfe oder ein Hauswirtschafter, trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen dieses Berufsbild gewählt wird nicht zuletzt, um eine bessere Berufsgruppeneinstufung mit günstigen Beiträgen zu erreichen. Wichtig ist aber, dass Hausfrauen auch mit diesem Beruf versichert werden, um im Leistungsfall keine Probleme wegen der falschen Berufsangabe zu bekommen. Hausfrauen und Hausmänner sind mit ihrem Beruf mittlerweile versicherbar trotzdem gibt es immer noch erhebliche Einschränkungen vor allem in Bezug auf die versicherbare Rentenhöhe, die meist auf 1.000 Euro Monatsrente beschränkt ist.
Die Ausnahmen:
Tipp: Anders als die Rentenhöhe ist die Laufzeit bis 67 Jahre heute beim Gros der Versicherer kein Problem mehr und sollte auch unbedingt vertraglich vereinbart werden!
In der Praxis werden viele Hausfrauen und Hausmänner erst dann als solche tätig sein, nachdem sie vorab in einem Ausbildungsberuf oder nach einem Studium gearbeitet haben. Es ist immer empfehlenswert, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits dann abzuschließen und nicht erst nach der Ausnahme der Haushaltstätigkeit. Denn viele vor allem kaufmännische oder akademische Tätigkeiten sind mit deutlich günstigeren Beiträgen versicherbar. Und der einmal ausgeübte Beruf bleibt dann bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch versichert, wenn Sie als Hausmann oder Hausfrau tätig werden damit ist es schwieriger, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einzustellen.
Aber ich habe doch eine Unfallversicherung Viele Hausfrauen und Hausmänner machen sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Gedanken, weil sie glauben, mit einer Unfallversicherung gut abgesichert zu sein. Und Tatsache ist: Jeder dritte Unfall passiert auch im Haushalt. Aber eine Unfallversicherung alleine reicht nicht, denn sie deckt eine Vielzahl von möglichen Gründen für eine Berufsunfähigkeit gar nicht ab.
Von der Unfallversicherung nicht abgedeckt:
Tipp: Mit einer Kombination aus Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind Hausfrauen und Hausmänner ideal geschützt!
Versichert ist bei Hausfrauen und Hausmännern der ausgeübte Beruf und kann der nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden, liegt Berufsunfähigkeit vor, und die Rente muss gezahlt werden. Ob jemand berufsunfähig ist oder nicht, richtet sich immer nach den Einzelfallumständen: Kann eine junge Mutter nach einem Unfall die drei Kinder nicht mehr betreuen und sich um den Haushalt kümmern, wird das in aller Regel eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Hat hingegen ein Hausmann drei ältere Kinder und hat den Haushalt früher bereits eine Putzfrau erledigt, wird es wahrscheinlich schwierig, eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent anerkannt zu bekommen.
Tipp: Vor dem Leistungsantrag unbedingt Rücksprache mit dem eigenen Versicherungsfachmann halten er kann immer gute Tipps geben, worauf Sie beim Ausfüllen der Unterlagen für den Leistungsantrag achten müssen.
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