Berufsunfähigkeitsversicherung Berufe - Übersicht für Berufsgruppen
Berufsunfähigkeitsversicherung für fast alle Berufsgruppen
Bei der Ermittlung des individuellen Risikoprofils achten Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BUV) neben dem Alter und dem Gesundheitszustand vor allem auf den Beruf des Antragstellers. Die Gefahr im Laufe der Erwerbstätigkeit berufsunfähig zu werden ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich. So können handwerklich Tätige statistisch gesehen häufiger ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben als beispielsweise Akademiker. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stufen jeden Beruf in einer Berufsgruppe ein – je höher für den Beruf das BU-Risiko eingeschätzt wird, umso höher ist der Beitrag. Der Fokus sollte aber nicht nur auf einen Anbieter gelegt werden, der möglichst günstige Beiträge hat – entscheidend ist der Qualität der Versicherungsbedingungen. Und der Maßstab dafür ist je nach Beruf sehr unterschiedlich: Beamte haben andere Anforderungen an eine ausgezeichnetes Bedingungswerk als Ärzte oder Studenten.
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Einstufung der unterschiedlichen Berufe
Bei der Einstufung der Berufe gilt auch: Je höher die Qualifikation des Antragstellers, desto niedriger die Kosten. Schwierig wird es aber unabhängig von der Ausbildung für Musiker und Künstler (Maler, Bildhauer, Schauspieler), da sie sehr stark auf ihre gute körperliche Verfassung angewiesen sind. Gleiches gilt für Chemiker und mitunter auch Friseure, die häufig mit gefährlichen bzw. allergenen Stoffen zu tun haben. Folgende Unterteilung nehmen die Versicherungsunternehmen in der Regel vor (Die Einstufung kann aber je nach Versicherer variieren): 1. geringes Risiko - z.B. Ärzte, Architekten, Apotheker, Psychologen, Diplomkaufleute 2. normales Risiko - z.B. Reise- und Bürokaufleute, Sekretärinnen, Techniker, Verkäufer 3. erhöhtes Risiko - z.B. Arzthelferin, Industriemechaniker, Gastwirte, Kfz-Mechaniker 4. hohes Risiko - z.B. Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Maurer, Schornsteinfeger
Absicherung für unterschiedliche Berufsgruppen
Für viele Berufsgruppen gibt es Besonderheiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. So brauchen Beamte im Vollzugsdienst besondere Klauseln, die eine Rentenzahlung von Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst abhängig machen. Und auch Juristen, Angestellten im Kranken- und Pflegebereich sowie Lehrer, Künstler und Erzieher sollten die besonderen Spielregeln kennen.
Schüler und Berufsunfähigkeit – Ist eine BUV für Schüler sinnvoll?
Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erscheint für Schüler, deren Lebensunterhalt noch von den Eltern bestritten wird und die noch keinen Beruf ausüben, zunächst wenig einleuchtend. Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle während des Besuchs von berufs- oder allgemeinbildenden Schulen abgesichert. Versichert ist aber nur der direkte Weg zur Schule, während ihrer Freizeitaktivitäten, gegen Sportunfälle oder gegen die Folgen von Krankheiten sind die Schüler dagegen nicht geschützt. Hier setzen entsprechende Schulunfähigkeitsversicherungen an. Der Vorteil: Beim Eintritt ins Berufsleben kann die Police ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Somit profitieren die Schüler von ihrem jungen Alter und der in der Regel guten Gesundheit. Wichtig ist aber, dass tatsächlich der „Beruf“ als Schüler versichert ist, die Rente also gezahlt wird, wenn die Schulausbildung nicht fortgesetzt werden kann.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind hinsichtlich ihrer Rentenansprüche bei Erwerbsunfähigkeit (meist über die Versorgungsanstalt des Bundes) in der Regel besser gestellt als Arbeitnehmer in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Sie haben daher eine kleinere Versorgungslücke zu schließen, aber auch für sie kann sich der Abschluss einer BU-Versicherung lohnen.
Warum eine BU als Student? Was zu beachten ist
Sinnvoller ist dagegen die Absicherung für Azubis und Studenten. Bei speziellen Tarifen für Studenten zahlen Versicherer für den Fall eine Rente, dass der versicherte Auszubildende oder der Student aufgrund von Krankheit, einem Unfall oder Invalidität den angestrebten Beruf nicht mehr ausüben oder seine Ausbildung und Studium nicht mehr weiterzuführen kann. Bei Studenten sollte der angestrebte Beruf zumindest nach dem Grundstudium bereits versichert sein – sonst können zum Beispiel angehende Ärzte bei Berufsunfähigkeit später auf andere, deutlich weniger qualifizierte Jobs verweisen werden, die Sie tatsächlich ausüben.
Tipp: Im Studium reicht oft eine Rente von 1.000 Euro - die Berufsunfähigkeitsrente kann dann im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie erhöht werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen worden ist.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten?
Wir stellen einige ausgewählte Tarife von Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherungen vor, die sich für Studenten eignen können. Die Zahlungen ergeben sich bei einer angesetzten Laufzeit vom 01.10.2015 bis zum 01.12.2053 und einer Rente von 1.000 €. Anbieter und Tarifmonatliche Zahlung
- Basler BP28,69 €
- Volkswohlbund SBU30,87 €
- Gothaer BU 15 T33,00 €
- Die Bayerische BU Protect Komfort33,41 €
- LV 1871 Golden SBU34,31 €
Berufsunfähig als Hausfrau
Auch wenn es nicht unbedingt sofort ersichtlich ist: Personen, die unentgeltlich den Haushalt „schmeißen“ und gegebenenfalls auch die Kinderbetreuung übernehmen, können ihre Arbeitskraft mit weit reichenden Folgen verlieren. Aus diesem Grund bieten die meisten Versicherer mittlerweile auch Versicherungsmöglichkeiten für Hausfrauen und Hausmänner an. Meist ist eine Monatsrente bis 1.000 Euro im Monat möglich. Im Leistungsfall wird zunächst die konkrete Tätigkeit im Haushalt geprüft. Etwas anderes gilt lediglich, wenn die Hausfrau oder der Hausmann ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch im früher ausgeübten Job abgeschlossen haben. Die meisten Top-Tarife sehen dann vor, dass sich die Berufsunfähigkeit auch bei einem vorübergehenden Ausscheiden am früheren Job orientiert – das dürfte die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente deutlich vereinfachen.
Top 10: Berufe, die Makler vergleichen
Die Fachzeitschrift für Finanzprofis – „procontra“ – hat in Kooperation mit „Softfair“ und „LV Lotse“ die häufigsten Berufe ermittelt, die von Maklern für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verglichen wurden: 1. Kaufmännischer Angestellter 2. Student 3. Geschäftsführer 4. Schüler 5. Ingenieur 6. Krankenschwester 7. Hausfrau 8. Industriemechaniker 9. Informatiker 10. Erzieherin Allerdings nehmen die Kosten proportional zu, je riskanter der eigene Beruf ist. Folgende Übersicht zeigt, welche Berufe statistisch gesehen als gefährlich oder ungefährlich einzustufen sind:
Die gefährlichsten Berufe
Die ungefährlichsten Berufe
1. Gerüstbauer 1. Physiker 2. Dachdecker 2. Ärzte 3. Bergleute 3. Maschinenbauingenieure 4. Pflasterer 4. Chemiker 5. Fleisch-/ Wurstwarenhersteller 5. Fertigungsingenieure 6. Estrichleger6. Rechtsvertreter 7. Fliesenleger 7. Tierärzte 8. Zimmerer 8. Elektroingenieure 9. Maurer 9. Bergbau-, Hütten-, Gießereiingenieure 10. Stukkateure/ Verputzer 10. Verbandsleiter 11. Sprengmeister 11. Apotheker 12. Isolierer 12. Vermessungsingenieure 13. Sonstige Bauhilfsarbeiter 13. Architekten 14. Bäcker 14. Manager, Unternehmer 15. Stauer 15. Nautiker, Kapitäne Quelle: map-report 2011. Messung anhand des Anteils innerhalb einer Berufsgruppe, die eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente und nicht die reguläre Altersrente erhalten, Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2009.Berufe mit den teuersten Beiträgen Manche Berufe ziehen besonders hohe Beitragsforderungen der Versicherungen an. Folgend sind die teuersten Beitragszahler aufgelistet: 1. Personenschützer 2. Straßenbauarbeiter 3. Stahlbetonbauer 4. Bergmann 5. Pflasterer 6. Teppichleger 7. Parkettleger 8. Dachdecker 9. Gleisbauer 10. Steward Quelle: Wirtschaftswoche 2012
Berufsunfähigkeitsversicherung: Was passiert bei einem Berufswechsel?
Der Bestand Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist von einem Berufswechsel nicht betroffen – versichert ist heute standardmäßig der zuletzt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf. Wenn Sie in einen riskanteren Beruf wechseln, muss das heute in aller Regel nicht mehr gemeldet werden und damit auch keine Beitragserhöhung zu Folge, wenn Sie z. B. in einen risikoreicheren Beruf wechseln – umgekehrt gilt: Wer als Maurer von der Baustelle in den Baustoffverkauf wechselt, der zahlt nicht automatisch weniger. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen jedoch vor, dass bei Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Jobwechsel sehr wohl eine Rolle spielen kann – die Bedingungen sehen dann vor, dass bei einem Jobwechsel innerhalb von 24 Monaten vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die zuvor ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt wird: Könnten Sie in dem noch arbeiten, würde die Berufsunfähigkeitsrente nicht gezahlt werden. Ein Jobwechsel kann auch dann eine Rolle spielen, wenn Sie aus Ihrem Beruf in die Elternzeit wechseln und Hausmann- bzw. –frau werden. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ignoriert dann diesen Wechsel und bemisst die Berufsunfähigkeit weiterhin nach dem vor der Elternzeit ausgeübten Beruf.