Berufsunfähigkeitsversicherung: Beratung entscheidend

yippy
von yippy
5 min
22.08.2023 00:00:00

Berufsunfähigkeitsversicherung: Beratung ist Garant für den besten Schutz!

Sie sind auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung und möchten sich beraten lassen? Dann muss im Beratungsgespräch alles auf den Tisch, was für den optimalen Schutz wichtig ist:

  • bestehende Absicherung – Ihr Status Quo
  • die gewünschte Rentenhöhe
  • die individuelle Berufssituation des Antragstellers
  • Alter bei Vertragsbeginn und Laufzeit
  • gewünschte Leistungsmerkmale des BU-Vertrages

Passend dazu gibt es die „richtigen Fragen”, die in einer Beratung von einem kompetenten Berater gestellt werden sollten. Natürlich muss die Beratung zu einer „neuen“ Berufsunfähigkeitsversicherung den bestehenden Schutz berücksichtigen – dazu gehören Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung ebenso wie Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit im Rahmen der betrieblichen Vorsorge und natürlich auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen – auch, wenn diese ggf. durch neu abgeschlossene abgelöst werden sollen.

Was heißt das für Ihre Beratung?

Jede Beratung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Ermitteln Sie die bestehende Absicherung und die Höhe des Einkommens, das abgesichert werden soll: Damit haben Sie die Versorgungslücke ermittelt, die die abzuschließende Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken soll.

Wie lange soll die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?

Im Idealfall geht die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente nahtlos in die Zahlung der Altersrente der Deutschen Rentenversicherung über, damit es keine einkommenslose Zeit zu überbrücken gilt. Das Problem: Nicht immer ist eine solche Vertragslaufzeit aber zu bezahlen – dann kann ein Vertragssplitting helfen, mit dem die Risiko- und die Leistungszeit getrennt werden. Ein Beispiel: Die Risikozeit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit auf den 67. Die Konsequenz: Wird der Versicherte vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhält er bis zum 67. Geburtstag die vereinbarte Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird er nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht mehr eintreten. Eine solche Leistungseinschränkung ist ab 60 zu verschmerzen, wenn man bis dahin gearbeitet, Rücklagen gebildet und Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung gesammelt hat, die unter Umständen sogar eine auskömmliche vorzeitige Altersrente ermöglichen.

Was heißt das für Ihre Beratung?

Individualität ist das Zauberwort der Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Berater muss in der Lage sein, ein Angebot zu unterbreiten, das die Besonderheiten des jeweiligen Antragstellers berücksichtigt. Das kann bei teuren Verträgen tatsächlich die beispielhaft gezeigte Möglichkeit des Vertragsplittings sein, bei anderen Kunden sind andere Lösungen gefragt. Eine gute Beratung zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – und bildet nicht nur eine Standard 0815-Offerte ab.

Wie hoch soll die versicherte Rente sein?

Entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes ist auch die Höhe der Rente, die vereinbart wird und die sich aus der Versorgungslücke ergibt – siehe oben. Ein ganz wichtiger Punkt für die Beratung: Wenn heute 80 % des Nettogehaltes abgesichert sind, macht die gleiche Summe in Euro in ein paar Jahren vielleicht gerade noch 40 bis 50 % aus, weil das Gehalt gerade in den ersten Berufsjahren sehr stark steigt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb mit der Einkommensentwicklung Schritt halten.Eine Möglichkeit dazu ist die Dynamisierung von Beiträgen und Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit wird bei Vertragsabschluss vereinbart, dass die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung pro Jahr um einen festgelegten Satz von meist 3 bis 6 % steigt. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. Dabei steigt die Rente nicht automatisch Monat für Monat, sondern man hat in bestimmten Lebenssituationen die Möglichkeit, die Rente zu erhöhen: Das kann zum Beispiel die Hochzeit sein, Nachwuchs oder ein Immobilienkauf – nicht wenige Versicherer erlauben jungen Menschen in den ersten Vertragsjahren eine deutliche Erhöhung ganz ohne Anlass.

Checkliste & Tipps: Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen

Ihr aktuelles Nettoeinkommen: 80 % davon¹: ⁒ BU aus betrieblicher Altersvorsorge ⁒ bestehende private Absicherung ⁒ 30 % mgl. Erwerbsminderungsrente² Abzusichernde BU: + mgl. Steuern³ + ggf. Krankenkassenbeiträge⁴ ¹ Mindestsicherung, um Lebensstandard halten zu können. ² Nur zu 30 % berücksichtigen, weil Leistungen nur bei Erwerbsminderung, nicht bei Berufsunfähigkeit. ³ Pauschal mit 25 % ansetzen ⁴ Relevant vor allem bei Selbstständigen, PKV-Mitgliedern und Versicherten ohne Familienversicherung.

Was heißt das für Ihre Beratung?

Jeder Berater sollte die Flexibilität und mögliche Steigerung der Rente im Blick behalten und Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Rente erhöhen können. Wichtig sind dabei auch die Obergrenzen: So gibt es Versicherer, die lediglich eine Steigerung von 500 Euro zulassen über die gesamte Vertragslaufzeit – andere erlauben Rentensteigerungen bis zu einer Jahresrente von 48.000 Euro – zzgl. Dynamik!W3NjIG5hbWU9JnF1b3Q7TkFWLUJVVi1MSU5LUy0zY29sJnF1b3Q7XQ==Welchen Beruf und welche Ausbildung haben Sie?Die Höhe der Beiträge sowie die Anzahl der Versicherer, die Sie versichern würden (und damit die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherung) hängen nicht zuletzt von Ihrem Beruf und Ihrer Ausbildung ab. Stressig, körperlich belastende und auch gefährliche Berufe erhöhen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Dagegen gelten „Kopf-Arbeiter“ und Akademiker als geringes Risiko für eine mögliche Berufsunfähigkeit und werden in günstige Berufsgruppen eingestuft mit der Folge, dass die Beiträge deutlich geringer sind.

Was heißt das für Ihre Beratung?

Es ist Aufgabe eines guten Beraters und einer guten Beratung, für den Kunden eine möglichst günstige Einstufung zu erreichen. Er sollte deshalb gezielt nach allen Umständen fragen, die Ihre Berufsgruppeneinstufung verbessern könnten: Anteil der nicht körperlichen Tätigkeit, qualifizierende Merkmale wie Zusatzausbildungen, Personalverantwortung, Anteil der Außendiensttätigkeit, genaue Beschreibung des beruflichen Alltags. Tipp: Es kann durchaus sinnvoll sein, im Rahmen einer Risikovoranfrage die Berufsgruppeneinstufung zu „testen“, damit der Beitrag nicht durch eine falsche, teurere Einstufung steigt. Im Einzelfall kann die Verbindung des Berufsunfähigkeitsschutzes mit einer Altersvorsorge als BUZ dazu führen, dass Sie eine bessere Berufsgruppeneinstufung bekommen. Auch das sollte ein kompetenter Berater in „seiner“ Beratung berücksichtigen.

Und was machen Sie in der Freizeit?

Auch Hobbys können nicht zur unbekannten Größe in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ werden. Bei gefährlichen Hobbys sind oft Zuschläge für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erforderlich - und als gefährlich stufen die Berufsunfähigkeitsversicherungen dabei auch schon Radrennen, Wellenreiten und Eishockey ein und verlangen 50 Prozent mehr Prämie. Skispringer und Boxer zahlen sogar 100 Prozent mehr für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und Motocross-Fahrer sind wie auch Rennrodler bei manchen Gesellschaften gar nicht gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit versicherbar.

Was heißt das für Ihre Beratung?

Vor allem benötigen Sie einen Berater, der mitdenkt. Denn wer die möglichen Folgen eines Risiko-Hobbys als Berater nicht bedenkt, lässt seine Kunden in die Falle laufen. Führt ein Antrag mit einem gefährlichen Hobby zu einer erschwerten Annahme des Antrages – etwa durch einen Risikozuschlag, den der Versicherer verlangt – dann muss das bei jedem weiteren Antrag angegeben werden und erschwert damit die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich. Hier hilft nur ein fleißiger Berater, der die Rahmenbedingungen zur Annahme bereits vor Antragsstellung festzurrt. Worauf kommt es Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung an? Sie haben sich bereits über verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherung informiert und sind auf den einen oder anderen Fachbegriff gestoßen und über verschiedene Leistungsmerkmale gestolpert, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben sollte. Die abstrakte Verweisung ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen und den Versicherten auf einen anderen Job „abzuschieben“. Deshalb ist es am besten, wenn in Ihrem Vertrag auf die abstrakte Verweisung ganz verzichtet wird. Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung zielt die konkrete Verweisung darauf ab, ob Sie tatsächlich einen Job ausüben, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht – hier geht es vor allem um die Zeit, wenn Sie nach einer BU wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. Im Idealfall kann die Rentenzahlung nur eingestellt werden, wenn Sie einen Job ausüben, der Ihrer früheren Lebensstellung und sozialen Wertschätzung entspricht und Sie mindestens 80 Prozent des früheren Einkommens verdienen. In älteren Versicherungsbedingungen wurde dann von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigen konnte, die voraussichtlich dauernd – und damit mindestens 3 Jahre andauern – sollte. Neuere und für Sie vorteilhafte Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Sie die Rente schon erhalten, wenn Sie voraussichtlich mehr als 6 Monate berufsunfähig sind – ein deutliches Plus, weil es so schneller die Berufsunfähigkeitsrente gibt. Niemand steht morgens auf und weiß: Jetzt bin ich berufsunfähig. Oft geht der tatsächlichen Invalidität ein langer Krankheitsprozess voraus, bevor endgültig eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden kann. Gezahlt werden sollte trotzdem immer rückwirkend ab dem ersten Tag der Erkrankung, damit niemand „bestraft“ wird, wenn er sich erst spät dazu durchringt, Ansprüche geltend zu machen. Wer krank wird und Leistungen der BU in Anspruch nehmen will, ist meist finanziell in einer anstrengenden Situation, wenn das Gehalt wegfällt. Wichtig ist, dass vom Moment des Antrages auf Zahlung der Rente in den Versicherungsbedingungen eine Stundung der Beiträge vorsehen ist. So verschafft man sich finanziellen Spielraum! Der Paragraph 19 VVG berechtigt die Berufsunfähigkeitsversicherung, den Beitrag zu erhöhen bzw. Ihnen den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, wenn Sie unverschuldet im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht haben und eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen zu haben. Viele Versicherer verzichten auf dieses Recht, sodass Ihnen bei unabsichtlichen Falschangaben der Schutz nicht versagt werden kann. Tipp: Hier finden Sie zum Download eine Checkliste, die die wichtigsten Leistungsmerkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt – im Beratungsgespräch lassen Sie sich anhand der Checkliste zeigen, welche dieser wichtigen Vertragsbedingungen bei der Ihnen vorgeschlagenen Berufsunfähigkeitsversicherung inbegriffen ist.

Weitere Tipps der Redaktion