Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ziel der ZIM Förderung ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, zu stärken. Auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten, die gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen forschen und entwickeln, werden unterstützt. Die Förderung ist bewusst nicht auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen begrenzt, um das anwendungsnahme Wissen in möglichst vielen Bereichen voranzutreiben. Wir werden diese Information in Kürze erweitern.
Was ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat folgende Zielstellungen:
- Stärkung der Innovationskraft
- Förderung der Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, um die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig zu erhöhen.
- Unterstützung des Mittelstands
- Fokus auf technologie- und branchenoffene Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie mit ihnen kooperierender Forschungseinrichtungen.
- Förderung des volkswirtschaftlichen Wachstums
- Beitrag zur Wertschöpfung durch die Unterstützung von Projekten, die neue Märkte erschließen und das Niveau des anwendungsnahen Wissens in Deutschland heben.
- Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
- Unterstützung von KMU bei der Erschließung globaler Märkte durch innovative Ansätze.
- Förderung von Kooperationen
- Stärkung von Netzwerken und Kooperationen zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und anderen Akteuren, um Synergien zu schaffen.
Die Förderung soll damit nicht nur die Innovationskraft der Unternehmen selbst stärken, sondern auch auf die gesamte Volkswirtschaft positiv wirken, indem sie Wachstumspotenziale erschließt und die Anwendung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen fördert.
Achtung: Neue verbesserte ZIM-Richtlinie 2025
Ab 1. Januar 2025 tritt eine neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) in Kraft:
- Verbesserte Fördermöglichkeiten für junge, kleine Unternehmen und Erstinnovatoren
- Stärkere Unterstützung beim Markttransfer von F&E-Ergebnissen
- Anpassungen an moderne Unternehmensbedürfnisse, z.B. bei IT-Entwicklungsdiensten
Direkter Download: Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“
Neue Projektträger ab 2025:
- AiF Projekt GmbH für Kooperationsprojekte
- VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte und Innovationsnetzwerke
Anträge nach alter Richtlinie bis 31.12.2024 werden von neuen Trägern bearbeitet. Weitere Details folgen auf zim.de.
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: bundesweit
Förderberechtigte: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ansprechpunkt: AiF Projekt GmbH, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin, Tel: 030 481633, Fax: 030 48163402