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Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ziel der ZIM Förderung ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, zu stärken.
Auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten, die gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen forschen und entwickeln, werden unterstützt. Die Förderung ist bewusst nicht auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen begrenzt, um das anwendungsnahme Wissen in möglichst vielen Bereichen voranzutreiben. Wir werden diese Information in Kürze erweitern. Hier im Detail:
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat folgende Zielstellungen:
Die Förderung soll damit nicht nur die Innovationskraft der Unternehmen selbst stärken, sondern auch auf die gesamte Volkswirtschaft positiv wirken, indem sie Wachstumspotenziale erschließt und die Anwendung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen fördert.
Ab 1. Januar 2025 tritt eine neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) in Kraft:
Direkter Download: Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“
Anträge nach alter Richtlinie bis 31.12.2024 werden von neuen Trägern bearbeitet. Weitere Details folgen auf zim.de.
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet: bundesweit
Förderberechtigte: Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ansprechpunkt: AiF Projekt GmbH, Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin, Tel: 030 481633, Fax: 030 48163402
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