Wohnsitz aus Deutschland abmelden?
Das sind die Vor- und NachteileVor meinem einjährigen Aufenthalt in Australien in 2007 und dem Umzug nach Shanghai habe ich verzweifelt versucht herauszufinden, welche melde- und steuerrechtlichen Aspekte ein längerer Auslandsaufenthalt mit sich bringt. Akkurate Informationen sind schwer zu bekommen, weshalb ich meine Erfahrungen hier aufschreiben möchte. Ich habe mich im Frühjahr 2013 endgültig aus Deutschland abgemeldet. Nicht weil ich meinem Heimatland den Rücken kehren wollte, sondern weil es der Gesetzgeber so fordert. Bevor du weiterliest, möchte ich darauf hinweisen, dass ich weder ein Experte für Auswanderungen, noch ein Steuerberater bin. Alle Informationen in diesem Beitrag sind sehr gut recherchiert und stammen aus meinem eigenen Erfahrungsschatz. Ich habe mich lange mit den steuerlichen und administrativen Vor- und Nachteilen der Abmeldung beschäftigt, die ich in diesem Beitrag zusammentrage. Hinweis: Es gibt einen neueren Beitrag, der neben den Vor- und Nachteilen auch auf alle weiteren Themen rund um die Wohnsitzabmeldung aus Deutschland eingeht.
Verlässliche Informationen sind Mangelware
Wer sich für längere Zeit im Ausland aufhält, der sollte über das Thema Meldepflicht wenigstens mal nachgedacht haben. Es gibt eine Vielzahl von Foren (z.B. das Auswandererforum), in denen die Frage nach den Konsequenzen einer Abmeldung immer wieder gestellt wird. Auch kleinere Blogs beschäftigen sich mit dem Thema und geben vereinzelt gute Hinweise. Der große Ratgeber mit verlässlichen Informationen fehlt jedoch. Ich habe letztendlich brauchbare Hinweise beim Raphaelswerk für Auswanderer und Rückkehrer in Berlin bekommen. Eine äußerst sympathische Beraterin hat mir in Sachen Steuern, Gewerbeabmeldung, Wohnsitz und Krankenversicherung geholfen. Im Auftrag des Bundes geben Wohlfahrtsverbände für Auswanderer und Auslandstätige in ganz Deutschland kompetente Beratung. Neben den deutschen Auslandsvertretungen wie dem US-amerikanischen Konsulat oder dem kanadischen Konsulat gibt es für Auswanderer und Auslandstätige auch Informationen vom Bundesverwaltungsamt.Rechtliche Bestimmungen aus dem Meldegesetz
Seit dem 01. November 2015 ist das für alle Bundesländer einheitliche Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Nach § 17 BMG gilt für die An- und Abmeldung folgendes:(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.Ziemlich eindeutig. Auch eine Zweitwohnung kann in Deutschland nicht gemeldet bleiben, solange sich der Erstwohnsitz nicht im Inland befindet. Die Zweitwohnung würde in einem solchen Fall automatisch zum Erstwohnsitz werden. Wer eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht oder sich nicht abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann ( § 54 BMG). Interessant ist auch die Ausnahme für Heimatbesuche: "Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.” ( § 27 Abs. 2 BMG) Was aber, wenn du nie aus der Wohnung ausziehst und den Mietvertrag einfach weiterlaufen lässt oder dich bei deinen Eltern anmeldest?
Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Die knappe Antwort lautet, jein. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben ( § 20 BMG). Der deutsche Staat geht dann davon aus, dass du dort postalisch erreichbar bist. Verspätet oder nicht zugestellte Schreiben von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen können dann ein großes Problem darstellen. Wenn du bereits im Ausland bist und dich für eine verspätete Abmeldung entscheidest, kannst du diese bei den meisten Einwohnermeldeämtern bzw. Bürgerbüros online oder per Fax beantragen. Eine Google Suche schafft hier Abhilfe. Mit der Abmeldung bei deinem zuständigen Meldeamt solltest du dir auf jeden Fall eine Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese ist gleich in vielerlei Hinsicht wichtig und kann dir später viel Ärger und Kosten sparen. Achtung: Mit dem ab 01.11.2015 in Kraft getretenen erweiterten Bundesmeldegesetzes muss der Vermieter eine Bescheinigung für die Um- bzw. Anmeldung einer Wohnung ausstellen. Aus diesem Grund ist ein weiterer melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland trotz Auslandsaufenthalt nicht mehr ohne Weiteres möglich. Mehr Infos dazu in diesem Beitrag zum neuen Meldegesetz.Die Abmeldebescheinigung schafft Abhilfe
Du benötigst die Abmeldebescheinigung, wenn du einen neuen Reisepass bei der deutschen Auslandsvertretung an deinem Wohnsitz im Ausland beantragst. Ohne die Abmeldebescheinigung wird die Beantragung deutlich teurer und langwieriger, da die Auslandsvertretung zunächst von innerdeutschen Behörden bemächtigt werden muss. Die Abmeldebescheinigung erleichtert es dir außerdem, aus Verträgen mit Strom-, Telefon- und Internetanbieter herauszukommen. Ich hatte durch die Vorlage der Bescheinigung und der Anmeldung meines neuen Wohnsitzes das Recht auf außerordentliche Kündigungen und habe mir damit lange Diskussionen mit den Anbietern erspart.Meldeadresse ist nicht gleich Postanschrift
Die Meldeadresse nutzen Verwaltungsorgane wie das Finanzamt oder die Polizei, um dir behördliche und gerichtliche Briefe zuzustellen. Diese gelten als zugestellt, sobald sie bei der Meldeadresse eintreffen. Wenn du sie zu spät oder gar nicht erhältst, ist das dein Problem. Das kann bei Bußgeldern oder anderen Fristen unangenehm werden. Weitere Infos zum Thema Meldeadresse findest du in diesem Beitrag. Die Postanschrift hingegen ist weniger offiziell und kann quasi von dir selbst bestimmt werden. Du kannst deiner Bank, Versicherung oder deinem Mobilfunkanbieter die Adresse deiner Eltern oder eines Freundes geben. Selbst wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist, können so Verträge mit verschiedenen Anbietern weitergeführt werden.Konsequenzen einer Abmeldung des Wohnsitzes aus Deutschland
Im Grunde gibst du mit einer Abmeldung deines deutschen Wohnsitzes die meisten deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger auf. Das bringt verschiedene Vorzüge und Nachteile mit sich, die du am Ende selbst bewerten musst. Positiv ist für mich vor allem die Entscheidungsfreiheit in Sachen Krankenversicherung, Vorsorge und Steuern. Hier eine kurze Übersicht meiner persönlichen Vor- und Nachteile, die im weiteren noch ausführlicher erläutert sind.Vorteile der Abmeldung des Wohnsitzes
- Austritt aus der gesetzlichen KV und damit freie Wahl der Krankenversicherung
- Keine Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse
- Unter Umständen nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland
- Keine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post
- Beantragung des Reisepasses am neuen Wohnsitz ist schneller und günstiger
- Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen in Deutschland
Nachteile der Abmeldung des Wohnsitzes
- Kein Anspruch auf Leistungen aus den Sozialversicherungen
- KFZ-Zulassung in Deutschland ist nicht möglich
- Bestehendes Gewerbe muss abgemeldet werden
- Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig
- Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon) ist oft nicht möglich
- Stimmabgabe für Wahlen muss im Voraus beantragt werden
1. Passangelegenheiten
Nach der Abmeldung kann ein neuer Pass bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im jeweiligen Land gegen eine erhöhte Gebühr beantragt werden. In Deutschland ist die Passbeantragung immer noch möglich, aber kostspieliger und komplizierter. Du kannst im Reisepass übrigens deinen ausländischen Wohnort eintragen lassen und erhältst damit für Einkäufe in Deutschland die Mehrwertsteuer bei der Ausreise zurück.2. Abmeldung aus dem Wahlregister
Mit der Abmeldung bist du automatisch auch aus dem Wahlregister ausgetragen und erhältst keine Wahlbenachrichtigungen mehr für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen. Für Kommunalwahlen verlierst du das Wahlrecht und für alle anderen Wahlen musst du ca. sechs Monate vor dem Wahltermin bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister beim Bundeswahlleiter stellen.3. Austritt aus Sozialversicherungen
Für Personen, die eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen, gelten grundsätzlich nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Unterschieden werden muss hier zwischen Angestellten, die von ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wurden und Personen, die einen neuen Job im Ausland annehmen, eine selbstständige Tätigkeit verfolgen oder einfach auf unbefristeter Langzeitreise sind. Mit bestimmten Ländern (u.a. Australien, China, Indien, Japan, Kanada, USA) bestehen sogenannte Sozialversicherungsabkommen. Das Bundesverwaltungsamt bietet hierzu eine Broschüre mit ausführlichen Hinweise zur Sozialversicherung bei Auslandsaufenthalten und Entsendungen durch den Arbeitgeber.- Krankenversicherung (§ 193 (3) Versicherungsvertragsgesetz): „Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen [...] eine Krankheitskostenversicherung [...] abzuschließen und aufrechtzuerhalten." Die Krankenversicherungspflicht besteht nur bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Mit deiner Abmeldung fällt diese weg, womit du dich selbst privat im Ausland versichern musst/kannst.
- Pflegeversicherung (Option zur Weiterführung): „Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist auch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Personen, die ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre soziale oder private Pflegeversicherung weiterführen." Solange sich Versicherte im Ausland aufhalten, ruhen alle Ansprüche auf Leistungen, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthaltes pflegebedürftig werden. Im Grunde gilt: Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet ist, der ist auch aus der Pflegeversicherung raus.
- Unfallversicherung (Automatische Abmeldung): „Wenn für eine Beschäftigung im Ausland die Regelungen der Entsendung bzw. des über- und zwischenstaatlichen Rechts nicht greifen, besteht keine Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Versicherung auf Antrag ist nicht möglich." Pflichtversichert sind vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende. Sobald du nicht mehr über einen Arbeitgeber im Inland angestellt bist, fallen Ansprüche aus der Unfallversicherung weg.
- Rentenversicherung (Beitragszahlung auf Antrag möglich): „Die Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung kann auch bei einer Beschäftigung im Ausland weiter bestehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Versicherungspflicht kraft Gesetzes bei Entsendung und der Versicherungspflicht auf Antrag. Bei der Antragspflichtversicherung kann eine Stelle im Inland für den Auslandstätigen die Versicherungspflicht beantragen." Wenn du dich nach einer Abmeldung aus Deutschland dazu entscheidest, weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen, kannst du theoretisch freiwillige Einzahlungen beantragen. Aus meiner Sicht fährst du jedoch besser mit privater Vorsorge.
- Arbeitslosenversicherung (Begrenzter Anspruch nach Rückkehr): „Arbeitnehmer, die während ihrer Auslandstätigkeit (z. B. wegen einer vorübergehenden Entsendung) weiterhin der (deutschen) Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung unterliegen, können nach ihrer Rückkehr Leistungen bei Arbeitslosigkeit wie nach einer Inlandsbeschäftigung in Anspruch nehmen." Wenn du in einem Land arbeitest, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann werden die Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung weiter angerechnet und du hast nach deiner Rückkehr sofortigen Anspruch darauf. Dieser Anspruch besteht natürlich nur nach einer erneuten Anmeldung in Deutschland.
4. Gewerbeabmeldung
Ohne Meldeadresse kannst du kein neues Gewerbe in Deutschland anmelden, jedoch dein bestehendes Gewerbe weiterführen. Voraussetzung für ein deutsches Gewerbe nach §15 EStG ist eine Betriebsstätte im Inland, also eine ladungsfähige Geschäftsadresse. Nicht relevant ist das für Personengesellschaften, bei denen ein Gesellschafter in Deutschland wohnhaft ist, und bei Kapitalgesellschaften, die eine feste Betriebsstätte in Deutschland haben. Wenn du als Einzelunternehmer dein Gewerbe behalten möchtest, dann benötigst du einen ständigen Vertreter oder eine ladungsfähige Anschrift, wobei es sich um einen Coworking Space, ein Shared Office oder einen Steuerberater handeln kann. Eine Alternative kann die Unternehmensgründung im Ausland sein. Außerdem könntest du dir im Falle einer Mehrpersonengesellschaft überlegen, einen Partner mit ins Boot zu holen, der in Deutschland gemeldet ist.5. Beschränkte Steuerpflicht
Mit der Aufgabe des Wohnsitzes und der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig, musst also grundsätzlich keine Lohn- und Einkommenssteuer mehr entrichten. Außerdem entfällt mit der Abmeldung die Kirchensteuerpflicht. Wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber in das Ausland entsandt wird und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland behält, dann bleibt er jedoch in Deutschland einkommensteuerpflichtig.Gewöhnlicher Aufenthalt ( § 9 Abgabenordnung): „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt."Wird der Wohnsitz in Deutschland trotz Auslandstätigkeit nicht aufgegeben, sind auch deine Auslandsbezüge unbeschränkt lohn- oder einkommensteuerpflichtig in Deutschland. Dabei wird die bereits dafür im Ausland gezahlte Steuer auf die im Inland fällige Lohn- oder Einkommensteuer angerechnet. Nachzahlungen sind immer dann zu leisten, wenn der deutsche Steuersatz höher als der ausländische Steuersatz ist. Wenn du im Ausland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, musst du die Steuern dort bezahlen, wo du Leistungen erbracht bzw. dein Unternehmen gemeldet ist. Für den Einzelfall solltest du dir die steuerrechtlichen Regelungen in dem entsprechenden Land anschauen. Schaue auch unbedingt in diesen Steuern-Guide für digitale Nomaden rein.
6. Noch ein paar Randnotizen
Ohne deutsche Meldeadresse kann kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen zugelassen werden. Ein bestehendes KFZ kannst du jedoch mit einem Bevollmächtigten weiterführen. Auch das Mieten von Autos wird ohne offizielle Adresse im Personalausweis schwieriger. Wenn du verheiratet bist, befindet sich dein Familienbuch beim Standesamt des Wohnsitzes. Sobald du dich abmeldest, wandert dieses Buch zum Standesamt I nach Berlin. Dort betragen die Bearbeitungszeiten für personenstands- und namensrechtliche Anträge im Regelfall mindestens 6 - 24 Monate. Die deutsche Staatsangehörigkeit verlierst du bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder bei Auswanderung nicht. Auch nicht, wenn du einen ausländischen Ehepartner hast. Erst wenn du eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbst, hat dies in aller Regel den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge.Fazit: Du hast die Wahl
Nachdem ich lange recherchiert habe und beim Beratungsgespräch des Raphaelwerks war, habe ich mich damals für die Abmeldung meines Wohnsitzes entschieden. Für mich bedeutet dies, dass ich jeden Monat viel Geld für Sozialversicherungen spare, für die ich im außereuropäischen Ausland sowieso keine Leistungen erhalte. Ein Nachteil war damals die Abmeldung meines Gewerbes, für das ich sehr gern in Deutschland Steuern bezahlt hätte. Bei meiner Abmeldung wurde mir beim Bürgeramt gesagt, dass ich das Gewerbe zwangsläufig mit abmelden muss, da keine Meldeadresse mehr vorhanden ist. Das habe ich damals ohne weitere Recherchen so getan. Heute weiß ich mit Sicherheit, dass ich das Gewerbe hätte weiterführen können, solange eine ladungsfähige Geschäftsadresse vorhanden ist. Mittlerweile habe ich jedoch ein neues Unternehmen im Ausland gegründet und hatte dadurch sogar die freie Wahl für den Unternehmensstandort und damit der Gewinnbesteuerung (ich habe mich für Hong Kong entschieden). Ich denke, dass ich mit der Abmeldung auch rechtlich auf der sicheren Seite bin und genieße die Entscheidungsfreiheit, die damit einhergeht. Die Nachteile nehme ich daher gerne in Kauf bzw. habe auch gute Lösungen für das Leben ohne Meldeadresse gefunden. Wenn du vor dieser Entscheidung stehst, dann solltest du überlegen, wie lange du im Ausland bleibst und welche Ziele du verfolgst. Bist du im Ausland angestellt oder arbeitest du selbständig? Hast du jemand, der dir verlässlich deine Post nachsendet oder kannst du einen Dienstleister damit beauftragen? Egal, wie du dich am Ende entscheidest, eine erneute Anmeldung in Deutschland ist problemlos möglich. Berücksichtigen musst du lediglich die Lücken in den Sozialversicherungen. Aber das ist ja auch eine gute Chance, um deine Gesundheit und Altersvorsorge in die eigene Hand zu nehmen.
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Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland
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