Midijob und Minijob gleichzeitig
Mit dem Geld aus einem Nebenjob bessern viele Menschen ihr Einkommen auf. Midijob und Minijob sind begehrt wie nie.
Kein Wunder, dass eine wachsende Zahl von Arbeitnehmern auch gern zwei oder mehr dieser kleinen Jobs annehmen möchte.
Auch an einem höheren Verdienst als die 450 € im Monat sind viele interessiert. Hier gibt es Vorschriften, die jeder beachten sollte, der Nebenjobs ausübt.
Midijob und Minijob, oder kurzfristige Beschäftigung ist die Frage
Minijob
Minijobs sind Tätigkeiten, in denen ein Arbeitnehmer bis zu 450 € im Monat verdienen darf. Sie sind für die Beschäftigten deshalb so interessant, weil sie auf die Einkommen keine Steuer zahlen müssen. Von Abgaben an die Sozialkassen bleiben sie ebenfalls verschont.
Die zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Er führt neben einem steuerlichen Pauschbetrag noch 13 Prozent an die Krankenkasse und 15 Prozent an die Rentenkasse ab. Dem Arbeitnehmer selbst werden 3,7 Prozent für die Rentenkasse abgezogen. Allerdings kann er sich durch eine Erklärung an den Arbeitgeber von dieser Pflicht befreien.
kurzfristige Beschäftigung
Für eine kurzfristige Beschäftigung müssen gar keine Sozialbeiträge gezahlt werden. Wer nicht länger als drei Monate bzw. siebzig Tage im Arbeitsjahr arbeitet, muss bis Ende 2018 keine Beiträge abführen. Wie viel er dabei Geld verdient, spielt keine Rolle.
Midijob
Midijobs funktionieren anders. Hier gibt es keine Befreiung von Steuer und Sozialabgaben. Dennoch haben sie einen Vorteil. Die Beiträge zu den Sozialkassen sind für den Beschäftigten günstig. Innerhalb einer Gleitzone von bis zu 850 € im Monat werden sie in einem günstigen Verhältnis zum steigenden Einkommen berechnet.
Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen
Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.
[ninja_tables id="8410"]Rechtlichen Rahmen beim Midi- und Minijob
Freie Berufswahl
In Deutschland gilt das Prinzip der freien Berufswahl und der freien Berufsausübung. Deswegen spricht auch grundsätzlich nichts gegen die Ausübung eines oder mehrerer Jobs.
Wer haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten miteinander kombinieren möchte, darf das also tun. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Jobs miteinander kombiniert werden. Auch die Art dieser Jobs ist zunächst einmal uninteressant. Es dürfen Haupttätigkeit, Minijob kurzfristige oder Midijob frei miteinander kombiniert werden.
Arbeitszeitgesetz
Eine Grenze bei der Kombination unterschiedlicher Tätigkeiten setzt jedoch das Arbeitszeitgesetz. Es schreibt vor, dass mit allen Tätigkeiten zusammen die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit für den Einzelnen nicht überschritten werden darf.
Diese gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt im Durchschnitt 8 Stunden täglich bzw. sechs Tage mit insgesamt 48 Stunden in der Woche. Natürlich dürfen auch mehr als acht Stunden am Tag gearbeitet werden. Entscheidend ist am Ende die Wochenarbeitszeit.
Rechtlichen Rahmen für Nebenjobs
Anders sieht die Sache bei der Art der Nebenjobs aus. Hier achtet der Gesetzgeber sehr wohl darauf, wie viele bezahlte Tätigkeiten ein Arbeitnehmer in welchem Rahmen ausübt. Hintergrund dabei ist jedoch nicht die Sorge um die Gesundheit eines Arbeitnehmers. Es spielen die steuerlichen Regeln sowie die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes eine Rolle.
Einkommen bis 450€
Ein Beschäftigter darf so viele Minijobs haben, bis er die Grenze von 450 € monatlich erreicht. Tricksen beim Verdienst ist nicht möglich. Denn unabhängig voneinander melden alle Arbeitgeber den Beschäftigten bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft an. Spätestens dort fliegt der Minijobber, der mit seinem gesamten Einkommen mehr als die gesetzlich erlaubte Summe verdient, auf.
Bei der Bewertung, was frei von Steuer- und Sozialversicherungspflicht bleibt, werden sämtliche Nebenjobs zusammengerechnet. Auch hier gibt es strenge Regeln.
Bleibt der Beschäftigte mit seinen mehr oder weniger zahlreichen Jobs unter der 450-Euro-Marke, ist jede einzelne Beschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist der Verdienst höher und liegt insgesamt über der Grenze von 450 € im Monat, unterliegen greift die Beitragspflicht für die Sparten der Sozialversicherung. Und zwar für alle Minijobs.
Midijob und Minijob miteinander kombinieren
Midijob und Minijob lassen sich miteinander kombinieren. Solange es bei einem Minijob bleibt, entstehen keine Abgaben für den Fiskus oder die Sozialkassen. Aber jeder zusätzliche Minijob wird dem Midijob zugerechnet. Spätestens, wenn der Verdienst 850 € erreicht, werden Abgaben zur Krankenkasse sowie der Renten- und Pflegeversicherung fällig. Keine Beiträge fließen in die Arbeitslosenversicherung.
Sonderfall Haupt- und Nebenjob
Abweichend davon gibt es spezielle Regeln für Tätigkeiten im Hauptberuf und Nebenjobs auf 450-Euro-Basis. So darf jeder Arbeitnehmer, der eine Vollzeitbeschäftigung im Hauptjob ausübt, daneben in einem Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei Geld hinzuverdienen. Zu der versicherungspflichtigen Haupttätigkeit, die auch in Teilzeit ausgeübt werden darf, kommt also ein einziger privilegierter Minijob.
Wird die Grenze von 450 € nicht erreicht, wird trotzdem jeder zusätzliche Minijob mit dem Verdienst aus der Haupttätigkeit zusammengerechnet. Er unterliegt dann vollständig der Pflicht zur Sozialversicherung.
FAQ:
[sc_fs_multi_faq headline-0="h3" question-0="Für wen lohnt sich der Midijob" answer-0="Ein Midijob lohnt sich für Arbeitnehmer, die zwischen 850,01 € und 1300 € verdienen." image-0=" headline-1="h3" question-1="Was ist besser ein Minijob oder ein Midijob?" answer-1="Beim Minijob bis 450 € sind keine Steuerabgaben nötig." image-1="" count="2" headline-2="h3" question-2="Kann man Minijob und Midijob kombinieren?" answer-2="Ja, Minijob und Midijob dürfen kombiniert werden." image-2="" count="3" html="true" css_class=„"]
Du hast noch offene Fragen? Dann schreib uns einen Kommentar!
Quellen:
Bild: Jacob Lund/shutterstock.com