Mit der Abmeldung aus Deutschland entstehen viele Freiheiten, jedoch auch einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört bei der Nutzung von Online-Diensten noch lange nicht auf. Lass uns doch mal schauen, wann du die Meldeadresse benötigst und was es für Alternativen gibt.
Wenn du bereits aus Deutschland abgemeldet bist, dann weißt du, dass die Eröffnung von Bankkonten, der Betrieb eines Gewerbes oder Vertragsabschlüsse Probleme bereiten können. Unser System kennt die Wohnsitzlosen“ einfach nicht bzw. will diese nicht bedienen. Egal, ob du überlegst, dich abzumelden oder bereits ohne Meldeadresse unterwegs bist – dieser Beitrag ist für dich. Wir schauen uns an, in welchen Situationen ein Wohnsitznachweis unbedingt benötigt wird und was es für Alternativen gibt.
Bereits zweimal habe ich mich selbst aus Deutschland abgemeldet und war immer mal wieder ohne festen Wohnsitz. Zusätzlich zu meinen eigenen Erfahrungen habe ich Interviews geführt und Auskünfte beim Bundesinnenministerium, Rechtsanwälten und Anbietern von Domiziladressen und Büroservices eingeholt. Als rechtliche Grundlagen für diesen Beitrag dienen vor allem das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Vorab sei gesagt, dass die Regelungen in der Praxis nicht immer klar umsetzbar sind, sondern teilweise im Ermessensbereich von Beamten und Sachbearbeitern liegen. Bitte berücksichtige beim Lesen, dass ich kein Jurist bin. Dieser Beitrag ist extrem gewissenhaft recherchiert und soll dir als Entscheidungsgrundlage dienen, jedoch solltest du im Zweifel selbst nochmal bei den entsprechenden Stellen nachfragen.
1. Grundsätzliches zum Melderecht im In- und Ausland
Die Meldepflicht in Deutschland gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Das Ziel war jeher, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden und Daten zu erheben. Ob wir das gutheißen oder nicht, ist wohl eine längere Diskussion. Fakt ist, dass diese Meldepflicht in Deutschland und auch anderen Ländern besteht. Lange waren Meldegesetze Sache der Bundesländer, was sich jedoch durch das seit dem 01.05.2015 bundesweit geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) geändert hat. Kleine Abweichungen gibt es von Bundesland zu Bundesland aber dennoch, weshalb du bei spezifischen Fragen zu Fristen, Bußgeldern o.ä. in den jeweiligen Gesetzestext schauen solltest. Eine wichtige Aktualisierung des Meldegesetzes gab es am 01.11.2015. Zu diesem Datum wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern (wieder) festgelegt, um Scheinanmeldungen entgegenzuwirken. Ab diesem Stichtag müssen Vermieter den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Einen weiteren Zusatz gab es in 2016. Die wichtigste Änderung erfolgte im § 23 zur Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht: Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen“. Bedeutet also, dass wir für die Abmeldung aus Deutschland nicht mehr persönlich beim Meldebüro erscheinen müssen, sondern dies elektronisch (De-Mail, eID des Personalausweises oder mit elektronischer Signatur) geschehen kann. Willkommen im 21. Jahrhundert!
1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse
In Gesetzestexten, Verträgen und Geschäftsbedingungen kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse müssen nicht zwingend das Gleiche bedeuten. Rechtlich gesehen sind die Unterschiede wie folgt:
- Wohnsitz (§ 7 BGB): Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz“. Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist einzig ein Ort.
- Wohnung (§ 20 BMG): […] jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: Vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben und eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind.“
- Meldeadresse: Die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
- Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGB der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
- Ladungsfähige Anschrift: Im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und Rechnungslegung, aber auch für das Impressum einer Website erfüllt werden.
- Geschäftsadresse: Die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.
1.2 Meldepflichten im Ausland
Ein Melderegister wie in Deutschland gibt es nicht überall auf der Welt. Manche Länder verzichten gänzlich auf die Meldepflicht, andere nehmen die Adresse des Wohnsitzes direkt aus dem Wahlregister oder den Daten auf dem Führerschein. In den Staaten mit Meldepflicht muss sich entweder bei der Polizei oder im lokalen Meldebüro angemeldet werden. Meldepflichten im EU-Ausland: Dank der Reisefreiheit innerhalb der EU musst du dich bei einem Urlaub erst ab drei Monaten Aufenthaltsdauer polizeilich anmelden. Bei längeren Aufenthalten gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern. Generell sollte die Anmeldung kostenlos sein. Meldepflichten weltweit: Hier bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss (für Urlauber wird dies in der Regel von Hotels übernommen). Die Registrierung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen. Die nicht vorhandene Pflicht zur Anmeldung in einigen Ländern mag zunächst nach einer Erleichterung klingen, sorgt aber auch dafür, dass du keine Meldebescheinigung erhältst. Wenn dann, wie in vielen asiatischen oder lateinamerikanischen Ländern, die Abrechnungen von Versorgern (Strom, Gas, Wasser, Telefon) nur auf eine Adresse und nicht auf deinen Namen ausgestellt werden, wird es schwer mit dem so oft benötigten Wohnsitznachweis. Alternativen für diese Länder findest du ganz unten im Beitrag.
1.3 Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland
In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden. Zu den Ausnahmen kommen wir im Verlauf dieses Beitrags. Hier die für diesen Artikel wichtigsten Paragraphen aus dem Bundesmeldegesetz und relevante Regelungen:
- Anmeldung und Abmeldung (§ 17 BMG): (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.“ Eine Abmeldung ist verpflichtend, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, also ins Ausland verziehst oder wohnungslos wirst. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße. Ein- und Auszugsdatum sind nicht gleich dem Mietbeginn oder Mietende, sondern entsprechen dem tatsächlichen Umzugsdatum. Zur Abmeldung gehst du mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und deinem Personalausweis zum Meldebüro und bekommst dort eine Abmeldebescheinigung. Bei einigen Ämtern ist die Abmeldung auch elektronisch oder postalisch möglich.
- Geldbuße bei Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG): Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen, wobei die Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Festlegung der Höhe der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Allerdings habe ich in vielen Gesprächen mit Leuten, die sich erst Jahre nach der Auswanderung abgemeldet haben, noch nie gehört, dass jemand tatsächlich eine Geldstrafe zahlen musste.
- Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz: Es ist nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet wird, muss auch die Zweitwohnung abgemeldet werden, da diese sonst automatisch als Hauptwohnsitz eingestuft wird.
- Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG): Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet, noch beabsichtigt ist.“ Seit dem 1.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) dem Mieter bei An- oder Ummeldung eine Bescheinigung ausstellen muss. Bei Missbrauch dieser Bestimmung kann eine Geldbuße für Vermieter verhängt werden.
- Abmeldebescheinigung: Diese bekommst du direkt bei der Abmeldung im Bürgerbüro ausgehändigt, kannst sie aber auch nachträglich per Post anfordern. Wichtig wird die Bescheinigung vor allem für Passangelegenheiten, die außerordentliche Kündigung von Verträgen sowie als Argumentationshilfe für Krankenversicherung und Finanzamt.
- Folgeadresse im Ausland: Oft fragen Sachbearbeiter beim Meldebüro nach einer Folgeadresse im Ausland. Erfahrungsberichten zufolge reicht hier die Stadt und das Land aus, in das du ziehst bzw. dein erster Stop ist. Wenn doch eine konkrete Adresse gefordert wird, dann gib einfach eine Hoteladresse an. Das Bundesinnenministerium sagte mir dazu, dass eine Folgeadresse angegeben werden sollte, insofern diese bekannt ist.
- Anmeldung bei Heimaturlaub (§ 27 Abs. 2 BMG): Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“ Bedeutet also, dass du dich bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate dauert, wieder anmelden musst. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die Zwei-Wochen-Frist).
- Wohnwagen und Schiffe (§ 20 BMG): Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Das würde also zutreffen, wenn das Wohnmobil die größte Zeit auf dem gleichen Stellplatz steht oder das Boot festgemacht ist. Dann musst du dich nach § 29 Absatz 4 BMG (besondere Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe) innerhalb von zwei Wochen unter der Anschrift des Stellplatzes anmelden, insofern du keine andere Wohnung angemeldet hast. Sobald du ständig mit dem Wohnmobil oder Boot unterwegs bist und über keine feste Wohnung mehr verfügst, musst du dich abmelden.
- Obdachlose Personen ohne festen Wohnsitz“ (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.
- Abfragen aus dem Melderegister (§ 44 BMG): Neben allen staatlichen Behörden können auch Unternehmen wie Banken, Versandhandel oder die Landesrundfunkanstalt und sogar Privatpersonen Daten gebührenpflichtig abfragen, wenn dies begründet werden kann. Unternehmen benötigen die Meldedaten vor allem für Inkassogeschäfte und das Forderungsmanagement. Weitergegeben dürfen Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist. Weitere Angaben aus dem Melderegister wie Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion werden nur nach deiner Zustimmung weitergegeben.
1.4 Wann eine Abmeldung notwendig ist und wann du die freie Wahl hast
Die Abmeldung aus Deutschland hat ebenso Vorteile wie Nachteile. Mit der Aufgabe deiner Meldeadresse gibst du viele Rechten und Pflichten ab. Damit schaffst du dir Entscheidungsfreiheiten aber aufgrund des fehlenden Wohnsitznachweises auch Probleme. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, trotz längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland gemeldet zu bleiben, was unter Umständen selbst nach einem Wegzug möglich ist. Laut Gesetz ist die An- und Abmeldung in Deutschland zwar nicht optional aber wie so oft, gibt es auch hier Grauzonen, in denen für oder gegen eine Abmeldung argumentiert werden kann. Wenn du dich in einer solchen Grauzone befindest, dann wäge die für dich zutreffenden Vor- und Nachteile der Abmeldung ab.
Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:
- Schulpflicht
- Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
- Sozial- und Krankenversicherungspflicht
- (eventuell) Einkommensteuerpflicht
- Kirchensteuerpflicht
Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:
- Teilnahme an Wahlen
- Anmeldung von Kraftfahrzeugen
- Anmeldung eines Gewerbes
- Soziale Leistungen auf Kommunalebene
- Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird
Wann die Anmeldung in Deutschland Pflicht ist: Wenn dir Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht (Verfügungsgewalt) und dieser auch genutzt wird, ist die Anmeldung verpflichtend. Dieser Wohnraum kann eine eigene Wohnung, ein Zimmer bei den Eltern oder ein feststehender Wohnwagen sein. Selbst wenn du die Wohnung zwischenzeitlich nicht bewohnst, du aber weiterhin Einrichtungsgegenstände dort hast und in naher Zukunft wieder einziehen willst, musst du dort gemeldet bleiben. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Tage im Jahr du in Deutschland bist. Wann die Abmeldung aus Deutschland Pflicht ist: Wenn du aus deiner bestehenden Wohnung ausziehst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest, musst du dich zwangsweise abmelden. Das bedeutet, dass dir auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden zur Verfügung steht, unter dem du dich anmelden könntest (wichtig ist hier die oben genannte Definition der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz). Wann die An- und Abmeldung in Deutschland optional ist: Hast du einen Wohnraum, der dir zur Verfügung steht und den du beabsichtigst, in absehbarer Zeit wieder zu nutzen, kannst du dort gemeldet bleiben. Genauso gut kannst du auch argumentieren, dass du nicht vorhast, dort wieder einzuziehen und den Schlüssel zu dieser Wohnung abgeben bzw. die Wohnung langfristig untervermieten. Dabei muss erkennbar sein, dass du keine Absicht hast, dort in den nächsten Monaten wieder einzuziehen. Zu der Frage, wann eine Abmeldung verpflichtend und wann optional ist, habe ich vom Bundesinnenministerium folgende Auskunft bekommen: Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist abmeldepflichtig, wer aus seiner bisherigen Wohnung auszieht und anschließend eine Wohnung im Ausland bezieht. Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen der Wohnung. Davon abzugrenzen ist eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung, die nicht als Auszug zu werten ist und damit keine Abmeldepflicht auslöst. Die Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit ist nach Nummer 17.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes wie folgt zu treffen: Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung der Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.
2. Wofür die Meldeadresse wichtig ist
Es gibt Angelegenheiten, die ohne eine deutsche Meldeadresse zu großen Herausforderungen werden. Einige davon lassen sich mit einem Wohnsitznachweis einer ausländischen Anschrift regeln, andere sind ganz einfach an die Meldeadresse gebunden. Bevor du dich aus Deutschland abmeldest und damit die Meldeadresse aufgibst, solltest du also unbedingt die folgende Liste studieren. Wenn du bereits im Ausland bist, gibt es am Ende des Beitrags ein paar Alternativlösungen.
2.1 Bankkonto und Gewerbeanmeldung
Die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ohne Meldeadresse ist nur bei einigen Direktbanken möglich. Mit ausländischer Meldeadresse kannst du bei der Comdirect und der DKB ein Konto eröffnen, wobei die Legitimationsprüfung per Video-Ident-Verfahren via Skype funktioniert. Bei N26 musst du in einem europäischen Land gemeldet sein. Netbank und Consorsbank erlauben die Kontoführung auch ohne deutschen Wohnsitz, jedoch muss die Legitimationsprüfung zur Kontoeröffnung in Deutschland erfolgen. Für bestehende Konten bei Filialbanken (z.B. Sparkasse, Volksbank, Postbank) solltest du überprüfen, ob eine Meldeadresse vertraglich erforderlich ist, da sich diese für gewöhnlich auf Kunden im eigenen Geschäftsgebiet beschränken. Auch wenn die Banken erstmal keinen Grund haben, deine Meldedaten abzufragen, könnten sie bei unzustellbarer Post misstrauisch werden und haben im Zweifel einen Kündigungsgrund. Wenn du nach der Abmeldung nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland bist, dann kannst du dich nach Mitteilung über den Umzug an deine Bank von der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) befreien lassen. Die Zinseinkünfte oder Dividenden aus Wertpapierdepots fallen unter die Auslandseinkünfte, wenn du in einem anderen Land steuerpflichtig bist. Ein Gewerbe anmelden kannst du in Deutschland nur dann, wenn du selbst oder einer der Geschäftsführer im Inland gemeldet ist. Dies gilt nicht für Freiberufler, die kein Gewerbe benötigen, sondern sich nur beim Finanzamt melden müssen. Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens brauchst du also eine deutsche Meldeadresse oder zumindest ein eingerichtetes Büro und eine Vertrauensperson mit Vollmacht. Für Personen- und Kapitalgesellschaften, bei denen mindestens ein Gesellschafter in Deutschland wohnhaft ist und bei Kapitalgesellschaften, die eine feste Betriebsstätte in Deutschland haben, ist das nicht relevant. Hast du bereits ein bestehendes Gewerbe, kannst du es aber auch nach der Abmeldung aus Deutschland weiterlaufen lassen. Was du in jedem Fall zum Betrieb eines Gewerbes benötigst, ist eine deutsche Betriebsstätte mit ladungsfähiger Geschäftsadresse. Solch einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Name am Klingelschild kannst du mieten. Für meine Hong Kong Limited muss ich außerdem einmal im Jahr einen Wohnsitznachweis erbringen, auch wenn sich meine Adresse nicht geändert hat. Ob das bei anderen Unternehmensstandorten auch der Fall ist, kann ich nicht sagen.
2.2 Sozialleistungen und Versicherungen
Sozialleistungen wie Kindergeld, Existenzgründerzuschüsse oder geförderte Weiterbildungen kannst du nach der Abmeldung nicht mehr in Anspruch nehmen. In der Regel bist du nach der Abmeldung vom deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Die Riester-Rente wird sinnlos, sobald du ins Ausland verziehst, da du dann keine bezuschussten Steuervorteile mehr hast. Anscheinend müssen die erhaltenen Zuschüsse aus der Riester-Rente sogar zurückgezahlt werden, wenn die Rente letztendlich nicht in Deutschland angetreten wird. Also am besten erstmal stilllegen lassen. Keine Probleme gibt es beim Bezug der Rente. Auch ohne Meldeadresse verlierst du deinen Anspruch nicht. Du musst den zuständigen Träger lediglich über den Umzug informieren und eventuell eine neue Kontoverbindung im Ausland angeben. Wenn du ins Ausland verziehst und Kindergeld erhältst, bist du in der Pflicht, dich bei der zuständigen Familienkasse abzumelden. Anspruch haben nur Eltern, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also auch in Deutschland leben bzw. die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragst. Ein Vorteil der Abmeldung ist die wegfallende Schulpflicht. Wenn du mit deinen Kindern reisen willst oder dich für alternative Bildungswege entscheidest, dann umgehst du mit der Abmeldung (deiner Kinder und eines Elternteils) die Schulpflicht. Du bist nur solange krankenversicherungspflichtig in Deutschland, solange du dort auch deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Das ist in der Regel nicht mehr der Fall, wenn du dich aus Deutschland abmeldest (Ausnahmen für Rentner). Hier gibt es weitere Infos zur Krankenversicherung und Anwartschaft). Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab oder bist bereits abgemeldet, kannst du dich auch bei internationalen Reiseversicherern umschauen, die keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Achtung: Meldest du dich nach Abschluss einer deutschen Reiseversicherung in Deutschland ab, kann dies einen Kündigungsgrund und die Verweigerung von Leistungen darstellen. Beispielsweise steht in den Vertragsbedingungen der bei deutschen Langzeitreisenden beliebten Versicherung der Hanse Merkur: Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag). Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.“ Zum Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung ist es (fast) egal, wo dein Wohnsitz ist oder ob du wohnsitzlos bist. Internationale Versicherer brauchen lediglich eine Postanschrift und berechnen teilweise die Prämien anhand deines angegebenen Aufenthaltslandes.
2.3 Urkunden und Fahrzeuge
Sobald du aus Deutschland abgemeldet bist, ist die Auslandsvertretung (i.d.R. Konsulat) an deinem neuen Wohnsitz für die Ausstellung von Reisepass und Urkunden verantwortlich. Solltest du deinen Reisepass in Ländern mit Meldepflicht beantragen, ohne einen Wohnsitznachweis erbringen zu können, bezahlst du aufgrund fehlender Zuständigkeit des Konsulates einen Aufschlag. Ohne Meldeadresse kannst du nicht so einfach Fahrzeuge zulassen, da es keine zuständige Zulassungsstelle mehr gibt. Laut Aussage eines Rechtsanwaltes funktioniert die Zulassung trotzdem über eine bevollmächtigte Person. Du musst gemeinsam mit dem Empfangsberechtigten, der eine Meldeadresse hat, zur Zulassungsstelle und kannst dann ein Fahrzeug mit dir als Halter anmelden. Ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du nach § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV weiterhin führen: Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig. Du brauchst also eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz, die Post entgegennehmen kann. Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen. Entsprechende Formulare gibt es je nach Zulassungsstelle sogar online. Sehr schwierig wird es, den (internationalen) Führerschein zu beantragen, da es ohne Meldeadresse keine zuständige Führerscheinstelle gibt und solche Fälle auch nicht von deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet werden müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schrieb mir dazu sinngemäß, dass ich es es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich mein letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland lag, versuchen solle. Die deutsche Auslandsvertretung kann um Hilfe angefragt werden, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden. Eine Pflicht zur Mitwirkung besteht seitens der Botschaft aber keinesfalls.“ Ich habe es probiert und über meine Erfahrungen mit Passagierschein A38 berichtet. Nach der Abmeldung wirst du automatisch aus dem Wahlregister gestrichen und erhältst damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr. Das Wahlrecht für Kommunalwahlen verlierst du komplett. Du k