Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben

20 min
08.12.2023 00:00:00

Mit der Abmeldung aus Deutschland entstehen viele Freiheiten, jedoch auch einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört bei der Nutzung von Online-Diensten noch lange nicht auf. Lass uns doch mal schauen, wann du die Meldeadresse benötigst und was es für Alternativen gibt.

Wenn du bereits aus Deutschland abgemeldet bist, dann weißt du, dass die Eröffnung von Bankkonten, der Betrieb eines Gewerbes oder Vertragsabschlüsse Probleme bereiten können. Unser System kennt die „Wohnsitzlosen" einfach nicht bzw. will diese nicht bedienen. Egal, ob du überlegst, dich abzumelden oder bereits ohne Meldeadresse unterwegs bist - dieser Beitrag ist für dich. Wir schauen uns an, in welchen Situationen ein Wohnsitznachweis unbedingt benötigt wird und was es für Alternativen gibt.

Bereits zweimal habe ich mich selbst aus Deutschland abgemeldet und war immer mal wieder ohne festen Wohnsitz. Zusätzlich zu meinen eigenen Erfahrungen habe ich Interviews geführt und Auskünfte beim Bundesinnenministerium, Rechtsanwälten und Anbietern von Domiziladressen und Büroservices eingeholt. Als rechtliche Grundlagen für diesen Beitrag dienen vor allem das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Vorab sei gesagt, dass die Regelungen in der Praxis nicht immer klar umsetzbar sind, sondern teilweise im Ermessensbereich von Beamten und Sachbearbeitern liegen. Bitte berücksichtige beim Lesen, dass ich kein Jurist bin. Dieser Beitrag ist extrem gewissenhaft recherchiert und soll dir als Entscheidungsgrundlage dienen, jedoch solltest du im Zweifel selbst nochmal bei den entsprechenden Stellen nachfragen.

1. Grundsätzliches zum Melderecht im In- und Ausland

Die Meldepflicht in Deutschland gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Das Ziel war jeher, kriminelle Aktivitäten zu unterbinden und Daten zu erheben. Ob wir das gutheißen oder nicht, ist wohl eine längere Diskussion. Fakt ist, dass diese Meldepflicht in Deutschland und auch anderen Ländern besteht. Lange waren Meldegesetze Sache der Bundesländer, was sich jedoch durch das seit dem 01.05.2015 bundesweit geltenden Bundesmeldegesetz (BMG) geändert hat. Kleine Abweichungen gibt es von Bundesland zu Bundesland aber dennoch, weshalb du bei spezifischen Fragen zu Fristen, Bußgeldern o.ä. in den jeweiligen Gesetzestext schauen solltest. Eine wichtige Aktualisierung des Meldegesetzes gab es am 01.11.2015. Zu diesem Datum wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern (wieder) festgelegt, um Scheinanmeldungen entgegenzuwirken. Ab diesem Stichtag müssen Vermieter den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Einen weiteren Zusatz gab es in 2016. Die wichtigste Änderung erfolgte im § 23 zur Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht: „Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen". Bedeutet also, dass wir für die Abmeldung aus Deutschland nicht mehr persönlich beim Meldebüro erscheinen müssen, sondern dies elektronisch (De-Mail, eID des Personalausweises oder mit elektronischer Signatur) geschehen kann. Willkommen im 21. Jahrhundert!

1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse

In Gesetzestexten, Verträgen und Geschäftsbedingungen kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse müssen nicht zwingend das Gleiche bedeuten. Rechtlich gesehen sind die Unterschiede wie folgt:
  • Wohnsitz (§ 7 BGB): „Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz". Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist einzig ein Ort.
  • Wohnung (§ 20 BMG): „[...] jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird" gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: „Vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben und eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind."
  • Meldeadresse: Die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
  • Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGB der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
  • Ladungsfähige Anschrift: Im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und Rechnungslegung, aber auch für das Impressum einer Website erfüllt werden.
  • Geschäftsadresse: Die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.

1.2 Meldepflichten im Ausland

Ein Melderegister wie in Deutschland gibt es nicht überall auf der Welt. Manche Länder verzichten gänzlich auf die Meldepflicht, andere nehmen die Adresse des Wohnsitzes direkt aus dem Wahlregister oder den Daten auf dem Führerschein. In den Staaten mit Meldepflicht muss sich entweder bei der Polizei oder im lokalen Meldebüro angemeldet werden. Meldepflichten im EU-Ausland: Dank der Reisefreiheit innerhalb der EU musst du dich bei einem Urlaub erst ab drei Monaten Aufenthaltsdauer polizeilich anmelden. Bei längeren Aufenthalten gibt es Unterschiede zwischen einzelnen EU-Ländern. Generell sollte die Anmeldung kostenlos sein. Meldepflichten weltweit: Hier bestehen große Unterschiede zwischen den Ländern. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss (für Urlauber wird dies in der Regel von Hotels übernommen). Die Registrierung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen. Die nicht vorhandene Pflicht zur Anmeldung in einigen Ländern mag zunächst nach einer Erleichterung klingen, sorgt aber auch dafür, dass du keine Meldebescheinigung erhältst. Wenn dann, wie in vielen asiatischen oder lateinamerikanischen Ländern, die Abrechnungen von Versorgern (Strom, Gas, Wasser, Telefon) nur auf eine Adresse und nicht auf deinen Namen ausgestellt werden, wird es schwer mit dem so oft benötigten Wohnsitznachweis. Alternativen für diese Länder findest du ganz unten im Beitrag.

1.3 Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland

In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden. Zu den Ausnahmen kommen wir im Verlauf dieses Beitrags. Hier die für diesen Artikel wichtigsten Paragraphen aus dem Bundesmeldegesetz und relevante Regelungen:
  • Anmeldung und Abmeldung (§ 17 BMG): „(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden." Eine Abmeldung ist verpflichtend, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, also ins Ausland verziehst oder wohnungslos wirst. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße. Ein- und Auszugsdatum sind nicht gleich dem Mietbeginn oder Mietende, sondern entsprechen dem tatsächlichen Umzugsdatum. Zur Abmeldung gehst du mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und deinem Personalausweis zum Meldebüro und bekommst dort eine Abmeldebescheinigung. Bei einigen Ämtern ist die Abmeldung auch elektronisch oder postalisch möglich.
  • Geldbuße bei Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG): Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen, wobei die Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Festlegung der Höhe der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Allerdings habe ich in vielen Gesprächen mit Leuten, die sich erst Jahre nach der Auswanderung abgemeldet haben, noch nie gehört, dass jemand tatsächlich eine Geldstrafe zahlen musste.
  • Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz: Es ist nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet wird, muss auch die Zweitwohnung abgemeldet werden, da diese sonst automatisch als Hauptwohnsitz eingestuft wird.
  • Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG): „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet, noch beabsichtigt ist." Seit dem 1.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) dem Mieter bei An- oder Ummeldung eine Bescheinigung ausstellen muss. Bei Missbrauch dieser Bestimmung kann eine Geldbuße für Vermieter verhängt werden.
  • Abmeldebescheinigung: Diese bekommst du direkt bei der Abmeldung im Bürgerbüro ausgehändigt, kannst sie aber auch nachträglich per Post anfordern. Wichtig wird die Bescheinigung vor allem für Passangelegenheiten, die außerordentliche Kündigung von Verträgen sowie als Argumentationshilfe für Krankenversicherung und Finanzamt.
  • Folgeadresse im Ausland: Oft fragen Sachbearbeiter beim Meldebüro nach einer Folgeadresse im Ausland. Erfahrungsberichten zufolge reicht hier die Stadt und das Land aus, in das du ziehst bzw. dein erster Stop ist. Wenn doch eine konkrete Adresse gefordert wird, dann gib einfach eine Hoteladresse an. Das Bundesinnenministerium sagte mir dazu, dass eine Folgeadresse angegeben werden sollte, insofern diese bekannt ist.
  • Anmeldung bei Heimaturlaub (§ 27 Abs. 2 BMG): „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten." Bedeutet also, dass du dich bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate dauert, wieder anmelden musst. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die Zwei-Wochen-Frist).
  • Wohnwagen und Schiffe (§ 20 BMG): „Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.” Das würde also zutreffen, wenn das Wohnmobil die größte Zeit auf dem gleichen Stellplatz steht oder das Boot festgemacht ist. Dann musst du dich nach § 29 Absatz 4 BMG (besondere Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe) innerhalb von zwei Wochen unter der Anschrift des Stellplatzes anmelden, insofern du keine andere Wohnung angemeldet hast. Sobald du ständig mit dem Wohnmobil oder Boot unterwegs bist und über keine feste Wohnung mehr verfügst, musst du dich abmelden.
  • Obdachlose „Personen ohne festen Wohnsitz" (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.
  • Abfragen aus dem Melderegister (§ 44 BMG): Neben allen staatlichen Behörden können auch Unternehmen wie Banken, Versandhandel oder die Landesrundfunkanstalt und sogar Privatpersonen Daten gebührenpflichtig abfragen, wenn dies begründet werden kann. Unternehmen benötigen die Meldedaten vor allem für Inkassogeschäfte und das Forderungsmanagement. Weitergegeben dürfen Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist. Weitere Angaben aus dem Melderegister wie Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion werden nur nach deiner Zustimmung weitergegeben.

1.4 Wann eine Abmeldung notwendig ist und wann du die freie Wahl hast

Die Abmeldung aus Deutschland hat ebenso Vorteile wie Nachteile. Mit der Aufgabe deiner Meldeadresse gibst du viele Rechten und Pflichten ab. Damit schaffst du dir Entscheidungsfreiheiten aber aufgrund des fehlenden Wohnsitznachweises auch Probleme. Es kann also durchaus vorteilhaft sein, trotz längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland gemeldet zu bleiben, was unter Umständen selbst nach einem Wegzug möglich ist. Laut Gesetz ist die An- und Abmeldung in Deutschland zwar nicht optional aber wie so oft, gibt es auch hier Grauzonen, in denen für oder gegen eine Abmeldung argumentiert werden kann. Wenn du dich in einer solchen Grauzone befindest, dann wäge die für dich zutreffenden Vor- und Nachteile der Abmeldung ab.

Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:

  • Schulpflicht
  • Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
  • Sozial- und Krankenversicherungspflicht
  • (eventuell) Einkommensteuerpflicht
  • Kirchensteuerpflicht

Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:

  • Teilnahme an Wahlen
  • Anmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Anmeldung eines Gewerbes
  • Soziale Leistungen auf Kommunalebene
  • Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird
Wann die Anmeldung in Deutschland Pflicht ist: Wenn dir Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht (Verfügungsgewalt) und dieser auch genutzt wird, ist die Anmeldung verpflichtend. Dieser Wohnraum kann eine eigene Wohnung, ein Zimmer bei den Eltern oder ein feststehender Wohnwagen sein. Selbst wenn du die Wohnung zwischenzeitlich nicht bewohnst, du aber weiterhin Einrichtungsgegenstände dort hast und in naher Zukunft wieder einziehen willst, musst du dort gemeldet bleiben. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Tage im Jahr du in Deutschland bist. Wann die Abmeldung aus Deutschland Pflicht ist: Wenn du aus deiner bestehenden Wohnung ausziehst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest, musst du dich zwangsweise abmelden. Das bedeutet, dass dir auch kein Zimmer bei Familie oder Freunden zur Verfügung steht, unter dem du dich anmelden könntest (wichtig ist hier die oben genannte Definition der Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz). Wann die An- und Abmeldung in Deutschland optional ist: Hast du einen Wohnraum, der dir zur Verfügung steht und den du beabsichtigst, in absehbarer Zeit wieder zu nutzen, kannst du dort gemeldet bleiben. Genauso gut kannst du auch argumentieren, dass du nicht vorhast, dort wieder einzuziehen und den Schlüssel zu dieser Wohnung abgeben bzw. die Wohnung langfristig untervermieten. Dabei muss erkennbar sein, dass du keine Absicht hast, dort in den nächsten Monaten wieder einzuziehen. Zu der Frage, wann eine Abmeldung verpflichtend und wann optional ist, habe ich vom Bundesinnenministerium folgende Auskunft bekommen: „Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) ist abmeldepflichtig, wer aus seiner bisherigen Wohnung auszieht und anschließend eine Wohnung im Ausland bezieht. Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen der Wohnung. Davon abzugrenzen ist eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung, die nicht als Auszug zu werten ist und damit keine Abmeldepflicht auslöst. Die Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit ist nach Nummer 17.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes wie folgt zu treffen: Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung der Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.”

2. Wofür die Meldeadresse wichtig ist

Es gibt Angelegenheiten, die ohne eine deutsche Meldeadresse zu großen Herausforderungen werden. Einige davon lassen sich mit einem Wohnsitznachweis einer ausländischen Anschrift regeln, andere sind ganz einfach an die Meldeadresse gebunden. Bevor du dich aus Deutschland abmeldest und damit die Meldeadresse aufgibst, solltest du also unbedingt die folgende Liste studieren. Wenn du bereits im Ausland bist, gibt es am Ende des Beitrags ein paar Alternativlösungen.

2.1 Bankkonto und Gewerbeanmeldung

Die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ohne Meldeadresse ist nur bei einigen Direktbanken möglich. Mit ausländischer Meldeadresse kannst du bei der Comdirect und der DKB ein Konto eröffnen, wobei die Legitimationsprüfung per Video-Ident-Verfahren via Skype funktioniert. Bei N26 musst du in einem europäischen Land gemeldet sein. Netbank und Consorsbank erlauben die Kontoführung auch ohne deutschen Wohnsitz, jedoch muss die Legitimationsprüfung zur Kontoeröffnung in Deutschland erfolgen. Für bestehende Konten bei Filialbanken (z.B. Sparkasse, Volksbank, Postbank) solltest du überprüfen, ob eine Meldeadresse vertraglich erforderlich ist, da sich diese für gewöhnlich auf Kunden im eigenen Geschäftsgebiet beschränken. Auch wenn die Banken erstmal keinen Grund haben, deine Meldedaten abzufragen, könnten sie bei unzustellbarer Post misstrauisch werden und haben im Zweifel einen Kündigungsgrund. Wenn du nach der Abmeldung nicht mehr steuerpflichtig in Deutschland bist, dann kannst du dich nach Mitteilung über den Umzug an deine Bank von der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) befreien lassen. Die Zinseinkünfte oder Dividenden aus Wertpapierdepots fallen unter die Auslandseinkünfte, wenn du in einem anderen Land steuerpflichtig bist. Ein Gewerbe anmelden kannst du in Deutschland nur dann, wenn du selbst oder einer der Geschäftsführer im Inland gemeldet ist. Dies gilt nicht für Freiberufler, die kein Gewerbe benötigen, sondern sich nur beim Finanzamt melden müssen. Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens brauchst du also eine deutsche Meldeadresse oder zumindest ein eingerichtetes Büro und eine Vertrauensperson mit Vollmacht. Für Personen- und Kapitalgesellschaften, bei denen mindestens ein Gesellschafter in Deutschland wohnhaft ist und bei Kapitalgesellschaften, die eine feste Betriebsstätte in Deutschland haben, ist das nicht relevant. Hast du bereits ein bestehendes Gewerbe, kannst du es aber auch nach der Abmeldung aus Deutschland weiterlaufen lassen. Was du in jedem Fall zum Betrieb eines Gewerbes benötigst, ist eine deutsche Betriebsstätte mit ladungsfähiger Geschäftsadresse. Solch einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Name am Klingelschild kannst du mieten. Für meine Hong Kong Limited muss ich außerdem einmal im Jahr einen Wohnsitznachweis erbringen, auch wenn sich meine Adresse nicht geändert hat. Ob das bei anderen Unternehmensstandorten auch der Fall ist, kann ich nicht sagen.

2.2 Sozialleistungen und Versicherungen

Sozialleistungen wie Kindergeld, Existenzgründerzuschüsse oder geförderte Weiterbildungen kannst du nach der Abmeldung nicht mehr in Anspruch nehmen. In der Regel bist du nach der Abmeldung vom deutschen Sozialsystem ausgeschlossen. Die Riester-Rente wird sinnlos, sobald du ins Ausland verziehst, da du dann keine bezuschussten Steuervorteile mehr hast. Anscheinend müssen die erhaltenen Zuschüsse aus der Riester-Rente sogar zurückgezahlt werden, wenn die Rente letztendlich nicht in Deutschland angetreten wird. Also am besten erstmal stilllegen lassen. Keine Probleme gibt es beim Bezug der Rente. Auch ohne Meldeadresse verlierst du deinen Anspruch nicht. Du musst den zuständigen Träger lediglich über den Umzug informieren und eventuell eine neue Kontoverbindung im Ausland angeben. Wenn du ins Ausland verziehst und Kindergeld erhältst, bist du in der Pflicht, dich bei der zuständigen Familienkasse abzumelden. Anspruch haben nur Eltern, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also auch in Deutschland leben bzw. die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragst. Ein Vorteil der Abmeldung ist die wegfallende Schulpflicht. Wenn du mit deinen Kindern reisen willst oder dich für alternative Bildungswege entscheidest, dann umgehst du mit der Abmeldung (deiner Kinder und eines Elternteils) die Schulpflicht. Du bist nur solange krankenversicherungspflichtig in Deutschland, solange du dort auch deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hast. Das ist in der Regel nicht mehr der Fall, wenn du dich aus Deutschland abmeldest (Ausnahmen für Rentner). Hier gibt es weitere Infos zur Krankenversicherung und Anwartschaft). Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab oder bist bereits abgemeldet, kannst du dich auch bei internationalen Reiseversicherern umschauen, die keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Achtung: Meldest du dich nach Abschluss einer deutschen Reiseversicherung in Deutschland ab, kann dies einen Kündigungsgrund und die Verweigerung von Leistungen darstellen. Beispielsweise steht in den Vertragsbedingungen der bei deutschen Langzeitreisenden beliebten Versicherung der Hanse Merkur: „Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag). Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland." Zum Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung ist es (fast) egal, wo dein Wohnsitz ist oder ob du wohnsitzlos bist. Internationale Versicherer brauchen lediglich eine Postanschrift und berechnen teilweise die Prämien anhand deines angegebenen Aufenthaltslandes.

2.3 Urkunden und Fahrzeuge

Sobald du aus Deutschland abgemeldet bist, ist die Auslandsvertretung (i.d.R. Konsulat) an deinem neuen Wohnsitz für die Ausstellung von Reisepass und Urkunden verantwortlich. Solltest du deinen Reisepass in Ländern mit Meldepflicht beantragen, ohne einen Wohnsitznachweis erbringen zu können, bezahlst du aufgrund fehlender Zuständigkeit des Konsulates einen Aufschlag. Ohne Meldeadresse kannst du nicht so einfach Fahrzeuge zulassen, da es keine zuständige Zulassungsstelle mehr gibt. Laut Aussage eines Rechtsanwaltes funktioniert die Zulassung trotzdem über eine bevollmächtigte Person. Du musst gemeinsam mit dem Empfangsberechtigten, der eine Meldeadresse hat, zur Zulassungsstelle und kannst dann ein Fahrzeug mit dir als Halter anmelden. Ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du nach § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV weiterhin führen: „Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.” Du brauchst also eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz, die Post entgegennehmen kann. Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen. Entsprechende Formulare gibt es je nach Zulassungsstelle sogar online. Sehr schwierig wird es, den (internationalen) Führerschein zu beantragen, da es ohne Meldeadresse keine zuständige Führerscheinstelle gibt und solche Fälle auch nicht von deutschen Auslandsvertretungen bearbeitet werden müssen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schrieb mir dazu sinngemäß, dass ich es „es bei der Fahrerlaubnisbehörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich mein letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland lag, versuchen solle. Die deutsche Auslandsvertretung kann um Hilfe angefragt werden, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden. Eine Pflicht zur Mitwirkung besteht seitens der Botschaft aber keinesfalls." Ich habe es probiert und über meine Erfahrungen mit Passagierschein A38 berichtet. Nach der Abmeldung wirst du automatisch aus dem Wahlregister gestrichen und erhältst damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr. Das Wahlrecht für Kommunalwahlen verlierst du komplett. Du kannst jedoch auch ohne Meldeadresse in Deutschland die Stimmabgabe für Europaparlaments-, Bundes- und Landtagswahlen zu beantragen. Der Antrag muss ca. sechs Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung an den Bundeswahlleiter gestellt werden.

2.4 Ämter und Verträge

Die Post von Behörden wird nur an offizielle Meldeadressen oder deine angegebene Folgeadresse bzw. einen Bevollmächtigen in Deutschland versandt. Das heißt, du solltest keine Briefe mehr von staatlichen Stellen bekommen. Behördliche Briefe dürfen übrigens auch nicht über einen Nachsendeauftrag verschickt werden, z.B. an Postscanservices. Um die Steuererklärung abzugeben, gibt es keine Notwendigkeit für eine Meldeadresse. Beim Finanzamt musst du lediglich einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der unter deinem Namen Post für dich empfängt. Genau diese Adresse steht dann auch auf deiner Steuererklärung bzw. ist im Online-Portal Elster hinterlegt. Für bestehende Dienstleistungsverträge hat die Abmeldung den Vorteil, dass du nach Vorlage der Abmeldebescheinigung oft ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB hast. Schwierig wird der Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Mietauto, Versicherung), die teilweise einen festen Wohnsitz in Deutschland fordern. Nach Vorlage der Abmeldebescheinigung kannst du auch die Beiträge zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) kündigen. Allerdings nur, wenn du nicht mehr im Mietvertrag für eine Wohnung auf deutschem Boden stehst, denn die Beiträge hängen nicht an der Meldeadresse, sondern am Mieter der Wohnung. Zur Info: Die Landesrundfunkanstalten können problemlos Daten aus dem Melderegister abfragen. Gute Infos zum Rundfunkbeitrag und zur Abmeldung gibt es auf dieser Seite. Bei vielen Online-Diensten hast du ohne deutsche Meldeadresse ein Problem, denn Unternehmen wie Amazon, PayPal oder Affiliate Partnerprogramme fordern einen Wohnsitznachweis zur Verifizierung deiner Adresse. Bei Werbe- oder Affiliate-Netzwerken muss teilweise eine deutsche Adresse vorhanden sein, teilweise reicht ein ausländischer Wohnsitznachweis aus. Berücksichtigen solltest du das auch, wenn du ein Webhosting für eine deutsche Domain abschließen willst. Denn theoretisch muss der Domaininhaber in Deutschland gemeldet sein. Alternativ kannst du einen Zustellungsbevollmächtigten benennen, der seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat. Einige Webhoster wie All Inkl übernehmen genau diese Funktion des Zustellungsbevollmächtigten, der dann auch im Impressum der Webseite ausgewiesen werden muss. Was du also vor der Abmeldung unbedingt noch machen solltest:
  • Reisepass verlängern
  • internationalen Führerschein beantragen
  • Reise-/Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Bankkonto/Kreditkarte beantragen
  • Gewerbe anmelden bzw. Betriebsstätte für bestehendes Gewerbe benennen
  • Empfangsberechtigten für dein Fahrzeug suchen und mit Vollmacht ausstatten
  • Kindergeldstelle und Rentenkasse über Umzug informieren
Insofern es dir sinnvoll erscheint, gib beim Meldebüro eine Folgeadresse in Deutschland an, zu der behördliche Post gesendet werden kann. Sobald du die Abmeldebescheinigung in den Fingern hast, solltest du schnellstmöglich den Rundfunkbeitrag und sonstige nicht mehr benötigte Verträge kündigen. Wenn du bereits abgemeldet bist, findest du im folgenden Abschnitt einige Alternativen zur erforderlichen Meldeadresse.

3. Alternativen zur Meldeadresse ohne festen Wohnsitz in Deutschland

Jetzt wird es spannend, denn genau nach diesen Alternativen habe ich jahrelang gesucht. Jetzt bin ich guter Dinge, einige Möglichkeiten gefunden zu haben, um auch ohne Meldeadresse in Deutschland nicht von Teilen der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein. Wenn du dich abmelden möchtest oder bereits abgemeldet hast, dann sind folgende Szenarien vorstellbar:
  • Fester Wohnsitz im Ausland: Du meldest dich am neuen Wohnsitz an, wenn es dort die Meldepflicht gibt. Ansonsten lässt du dir einen Wohnsitznachweis vom Vermieter, deiner Bank oder Versorgungsdienstleistern ausstellen.
  • Langzeitreisender ohne festen Wohnsitz im Ausland aber mit Wohnraum in Deutschland: Du kannst entweder in Deutschland gemeldet bleiben oder mietest eine Domiziladresse im In- oder Ausland.
  • Perpetual Traveller ohne festen Wohnsitz im In- oder Ausland: Du mietest eine Domiziladresse in Deutschland oder im Ausland, die du für vertragliche oder behördliche Dinge als offizielle Meldeadresse verwenden kannst.

3.1 Meldeadresse im Ausland anmelden

Wenn du einen festen Wohnsitz im Ausland hast, dann ist die Anmeldung in vielen Ländern sowieso verpflichtend. Aber auch wenn du eine Wohnung in einem Land ohne zentrales Melderegister hast, kannst du dir vom Vermieter, Banken oder Stromanbietern einen Wohnsitznachweis ausstellen lassen. Die Meldebescheinigung bzw. den Wohnsitznachweis aus dem Ausland brauchst du, um Bankkonten zu eröffnen, Unternehmen anzumelden und um Gebühren bei der Ausstellung von Dokumenten bei der dortigen Auslandsvertretung zu sparen. Abhängig vom Land, in dem du gemeldet bist, wird einigen deutschen Dienstleistern und Banken der ausländische Wohnsitznachweis (vor allem, wenn außereuropäisch) nicht reichen. Solltest du diesen unbedingt benötigen, kannst du zusätzlich eine Domiziladresse mieten.

3.2 Wohnsitz behalten

Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus deiner Wohnung (bzw. der deiner Freunde oder Eltern) ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Du könntest also gemeldet bleiben oder dich ummelden, wenn du in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkommst und einen Wohnraum in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Das ist auch möglich, wenn du im Ausland mit einem Hauptwohnsitz gemeldet bist. Folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach der Ausreise noch in Deutschland gemeldet sein zu können:
  1. Verfügungsgewalt: Du musst die Verfügungsgewalt über die Wohnung bzw. den Wohnraum haben, unter der du gemeldet bist. Das bedeutet, dass du jederzeit darin einziehen kannst und auch den Schlüssel dafür hast.
  2. Nutzungsabsicht: Du musst beabsichtigen, in absehbarer Zeit wieder in die Wohnung einzuziehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben oder die voraussichtliche Abwesenheit kürzer als ein Jahr ist.
Jetzt musst du ganz einfach abwägen, ob du angemeldet bleibst und damit deine Meldeadresse behältst. Überlegenswert ist das vor allem dann, wenn du nicht vorhast, länger als ein bis zwei Jahre im Ausland zu bleiben. Hinweis: Für die Krankenversicherung und das Finanzamt ist nicht die Meldeadresse, sondern dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ausschlaggebend. Diese Argumente allein sollten also nicht für eine Abmeldung sprechen.

3.3 Domiziladresse in Deutschland mieten

Eine Domiziladresse bzw. ein Rechtsdomizil ist gewissermaßen eine virtuelle Adresse, die für private oder geschäftliche Gründe genutzt werden kann. Du erhältst eine ladungsfähige Anschrift, die den gesetzlichen Anforderungen an eine Meldeadresse entspricht. Kein Ersatz für eine Meldeadresse sind Postscanservices. Ein beliebter Anbieter für eine legale virtuelle Geschäftsadresse ist Clevvermail mit vielen Standorten weltweit. Als Full-Service-Dienstleister mit Geschäftsadresse, Telefonservices und Postscan sind das ebuero oder das DUSOFFICE, welches individuelle Lösungen für digitale Nomaden anbietet, gute Optionen. Aber diese virtuellen Adressen ersetzen auf keinen Fall die Meldeadresse. Die Anforderungen an eine Meldeadresse haben wir schon weiter oben im Beitrag angerissen. Ein klares Statement dazu habe ich vom Bundesinnenministerium nicht bekommen, dafür aber einen Verweis auf die Anlage 2 zur Wohnungsgeberbestätigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV). Dort heißt es: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet, noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden." Was auf dem Papier recht eindeutig klingt, scheint in der Praxis nicht ganz so klar zu sein. Es gibt Anbieter von Domiziladressen, die nach eigenen Aussagen im Rahmen der Gesetzgebung handeln. Das Problem beim Mieten einer solchen Domiziladresse ist es, die seriösen Anbieter von den schwarzen Schafen zu trennen. Letztendlich handelt es sich dabei um Miniwohnungen oder Zimmer, die gewöhnlich an Wanderarbeiter für wenig Geld vermietet werden. Diese Wohnungen erfüllen die Anforderungen an einen Wohnsitz, wobei der tatsächliche Bezug nicht beabsichtigt ist. Im Sommer 2016 habe ich mich mit mehreren Anbietern von Geschäftsadressen sowie Domiziladressen im In- und Ausland unterhalten. Einige Interviewpartner haben einen besonders kompetenten und seriösen Eindruck gemacht, weshalb ich diese Interviews hier in Schriftform und nach Absprache mit den Anbietern wiedergegeben habe. Update 18.10.2017: Ein gutes Jahr nach Veröffentlichung des Artikels sind die vorgestellten Domizilservices wie vom Erdboden verschwunden (u.a. PSD Business Domizilservice und Blackpearl London) und für Kunden nicht mehr erreichbar (siehe Kommentare weiter unten). Deshalb habe ich auch die geführten Interviews mit den Anbietern entfernt und kann nur ausdrücklich davor warnen, dass es sich bei den Domizilservices um Anbieter handelt, die sich am Rande der Legalität bewegen und deshalb sehr anonym handeln.

3.4 Domizildresse im Ausland mieten

Um der deutschen Gesetzgebung auszuweichen, kann auch eine Domiziladresse im Ausland gemietet werden. Rechtlich gesehen spricht überhaupt nichts dagegen, wenn es dir lediglich um den Wohnsitznachweis geht. Besonders beliebt bei Deutschen ist das Mieten einer englischen Domiziladresse, das rechtlich gesehen auf der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43-48 EGV basiert. In Ländern wie England, in denen es keine Meldepflicht gibt, kannst du somit an einen Wohnsitznachweis kommen. Update 18.10.2017: Auch diese Interviews und Verlinkungen zu Anbietern von ausländischen Domizilanbietern musste ich leider entfernen, da diese entweder verschwunden sind oder alles andere als seriös gehandelt. Deshalb nochmal die Bitte an dich, vorsichtig mit Versprechen von Domizilanbietern zu sein, und genauestens zu prüfen, wer dahinter steckt. Wie gesagt, habe ich selbst noch keinen Domizilanbieter ausprobiert, werde das aber in naher Zukunft zwangsläufig tun müssen und dann natürlich darüber berichten. Bis dahin hoffe ich, dass dir dieser Beitrag eine gute Entscheidungsgrundlage zur Abmeldung und Alternativen zur deutschen Meldeadresse aufgezeigt hat. Bitte bedenke, dass es trotz noch so konkreten gesetzlichen Regelungen immer Grauzonen gibt, in denen im Einzelfall entschieden werden muss. Solltest du Zweifel an einer Entscheidung haben, dann poste gerne in die Kommentare. Natürlich freue ich mich ebenso über deine Erfahrungsberichte zum Thema.

Hast du bereits eine Domiziladresse oder noch bessere Alternativen zur Meldeadresse für uns?

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