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Möchten Sie sich mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen gründen, bietet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Vorteile. Hier erfahren Sie, wann die GbR als Rechtsform für Sie in Frage kommt und worauf Sie bei der Gründung achten müssen.
Wer sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen möchte, steht zunächst vor der Frage, welche Rechtsform das neue Unternehmen haben soll. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR genannt, eignet sich, wenn sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Bei den Gesellschaftern kann es sich um natürliche oder um juristische Personen handeln. Eine Mischung aus natürlichen und juristischen Personen ist jedoch nicht zulässig. Bei der GbR selbst handelt es sich nicht um eine juristische Person, sondern um eine Personengesellschaft.
Die rechtlichen Grundlagen zur GbR regeln §§ 705 – 740 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine GbR können Sie als Zusammenschluss von Freiberuflern gründen oder auch als Gewerbebetrieb, sofern das Unternehmen als Kleingewerbe gilt und nicht mehr als 260.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielt. Im Bereich Handel ist die GbR als Rechtsform dagegen nicht zulässig. Eine GbR wird auch nicht ins Handelsregister eingetragen. Ein Mindestkapital muss für die Gründung nicht vorhanden sein.
Eine GbR kann Arbeitnehmer anstellen, Grundstücke erwerben und als Gläubiger sowie als Schuldner auftreten. Besonderheiten gibt es bei der Haftung zu beachten: Alle Gesellschafter haften gemeinsam und unbeschränkt.
Die Gründung einer GbR ist vergleichsweise unkompliziert und folgt diesen fünf Schritten:
Zunächst sollten Sie gemeinsam mit den weiteren Gesellschaftern alle wichtigen Grundlagen zum Unternehmensbetrieb klären. Beantworten Sie unter anderem die folgenden Fragen:
Haben Sie die Grundlagen geklärt, geht es im nächsten Schritt ans Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags. Dieser muss nicht unbedingt in Schriftform geschlossen werden, auch ein mündlicher Gesellschaftsvertrag besitzt Gültigkeit. Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch zu empfehlen, um bei Meinungsverschiedenheiten ein aussagekräftiges Dokument zur Hand zu haben. Bei Bedarf können Sie sich beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags von einem Anwalt beraten lassen, das ist aber nicht zwingend nötig.
Der Gesellschaftsvertrag sollte die grundlegenden Punkte enthalten, die Sie zuvor mit den weiteren Gesellschaftern geklärt haben:
Sobald alle Gesellschafter den den Vertrag unterzeichnet haben, tritt er in Kraft.
Im nächsten Schritt folgt die Anmeldung der GbR beim örtlichen Gewerbeamt. Auch das funktioniert unkompliziert. Zu beachten ist jedoch, dass sich jeder Gesellschafter einzeln anmelden und den Gewerbeschein ausfüllen muss. Es reicht daher nicht, wenn sich lediglich der Gesellschafter auf dem Gewerbeamt meldet.
Vor der Anmeldung beim Gewerbeamt sollten Sie sich erkundigen, ob die gewählte Branche zu den erlaubnispflichtigen Berufen gehört. In diesem Fall müssen Sie bei der Anmeldung eine Berufserlaubnis oder Genehmigung vorlegen. Darüber hinaus benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis und füllen einen einseitigen Vordruck aus. Dieser enthält unter anderem die folgenden Punkte:
Für die Anmeldung der GbR fällt eine geringe Gebühr an. Die genaue Höhe variiert je nach Kommune, meist liegt sie zwischen 20 und 40 Euro pro Gesellschafter.
Das Finanzamt muss ebenfalls von der Neugründung informiert werden. Diese Aufgabe übernimmt das Gewerbeamt. Da sich dieser Prozess oft etwas hinzieht, wenden Sie sich am besten auch selbst ans zuständige Finanzamt und bitten darum, dass man Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Den Bogen schicken Sie ausgefüllt zurück und das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu.
Um private und geschäftliche Ausgaben voneinander zu trennen, empfiehlt es sich, ein separates Geschäftskonto für die GbR zu eröffnen. Geschäftskonten bieten sowohl Filialbanken als auch Direktbanken an. Ein genauer Vergleich der Konditionen lohnt sich: Während einige Banken für Geschäftskonten recht hohe Kontoführungsgebühren verlangen, haben sich einige Direktbanken auf das Angebot gebührenfreier Konten für Selbstständige und Unternehmer spezialisiert. Vergleichen Sie auch, welche Gebühren für den Zahlungsverkehr anfallen, welche Möglichkeiten zum Online-Banking bestehen und wo Sie Geld abheben können.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die Sie vor der Gründung bedenken sollten.
Abhängig vom Produkt oder der angebotenen Dienstleistung fallen auf die Lieferungen der GbR 7 Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer an. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten, welcher Umsatzsteuersatz für Ihr Unternehmen gilt. Die Umsatzsteuerpflicht entfällt, wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Das ist möglich, wenn der Umsatz der GbR unter 17.500 Euro im Jahr liegt.
Da es sich bei der GbR nicht um eine juristische Person handelt, ist das Unternehmen selbst nicht einkommenssteuerpflichtig. Als Gesellschafter müssen Sie jedoch Einkommenssteuer zahlen. Bei der Einkommenssteuererklärung geben Sie jeweils ein Formular zur einheitlichen und zur gesonderten Gewinnfeststellung ab. Dabei führen alle Gesellschafter ihre Gewinnanteile und Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen auf.
Die Gewerbesteuer fällt an, wenn es sich bei der GbR um einen Gewerbebetrieb handelt und der jährliche Ertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde. Zusammenschlüsse von Freiberuflern zahlen keine Gewerbesteuer.
Eine GbR untersteht nicht der Buchführungspflicht. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm. Gewinne und Verluste berechnen Sie mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dafür ermitteln Sie zunächst Ihre gesamten Einnahmen, getrennt nach Nettoeinnahmen und Umsatzsteuer. Anschließend führen Sie alle Geschäftsausgaben auf, abermals gesondert nach Nettoausgaben und gezahlter Vorsteuer.
Die Ausgaben beinhalten auch die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer sowie alle Abschreibungen für Betriebsaufwendungen. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz von Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben.
Die EÜR können Sie selbst anfertigen, zum Beispiel als Excel-Tabelle, oder den Vordruck eines geeigneten Buchhaltungsprogramms nutzen. Die EÜR ist auch Bestandteil des ELSTER-Kontos der Steuerverwaltung. Beschäftigt die GbR Mitarbeiter, wird zudem die Lohnbuchhaltung für Lohn- und Gehaltsabrechnungen relevant.
Bei einer GbR stehen grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam, zu gleichen Teilen und unbeschränkt in der Haftpflicht. Dabei haften sie nicht nur mit dem Geschäfts- sondern auch mit ihrem Privatvermögen. In der Praxis wird dabei zunächst das Unternehmensvermögen zur Deckung von Verbindlichkeiten herangezogen, dann das Privatvermögen der Gesellschafter.
Ein Gläubiger kann sich auch an einen einzelnen Gesellschafter wenden und diesen zur Haftung auffordern. Steht der Gesellschafter allein für die Verbindlichkeit ein, kann er einen Ausgleich von den übrigen Teilhabern verlangen. Sollen individuelle Haftungsbeschränkungen gelten, muss dies im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Solche Beschränkungen gelten jedoch nur für das Innenverhältnis, also zwischen den einzelnen Teilhabern, Gläubiger müssen sie nicht beachten.
Eine gesetzliche Regelung für die Namensvergabe besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht. In der Regel wird eine GbR unter den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter geführt. Wird der Name dadurch zu lang, ist auch eine Kombination der Nachnamen möglich.
Fantasienamen sind nur im Einzelfall zulässig. Möchten Sie Ihrer GbR einen Fantasienamen geben, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, um keine bestehenden Markenrechte zu verletzen. Auf irreführende Namen, die kleinen klaren Bezug zum Geschäftsfeld aufweisen, sollten Sie verzichten. Das Gewerbeamt und das Finanzamt müssen dem Famtasienamen zustimmen, bevor Sie die GbR anmelden können.
Die Kosten für die Gründung einer GbR sind sehr gering. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital einbringen, Sie benötigen keinen Notar und die Anmeldung beim Amtsgericht und ein Eintrag ins Handelsregister sind unnötig. Die Gebühren für die Anmeldung beim Gewerbeamt liegen meist unter 40 Euro.
Weitere Kosten fallen an, wenn Sie sich für die Erstellung des Gesellschaftervertrags von einem Anwalt beraten lassen oder beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung einen Steuerberater hinzuziehen.
Handelt es sich bei der GbR um einen Gewerbebetrieb, wird dieser Mitglied bei der IHK oder der Handwerkskammer (HKW). Existenzgründer können sich in den ersten Jahren von den Mitgliedsbeiträgen befreien lassen. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Kammer.
Quellen
Bild: @marvent / shutterstock.com