Berufsunfähigkeitsversicherung: Hobbys mitversichern

yippy
von yippy
2 min
11.09.2023 00:00:00

Berufsunfähigkeitsversicherung: Hobbys mitversichern

Berufsunfähigkeitsversicherung: Hobbys im Antrag richtig angeben Neben den Gesundheitsfragen können bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch gefährliche Hobbys zum Stolperstein werden und zu Risikozuschlägen oder gar Ausschlüssen führen. Umso wichtiger ist es, die Angaben zum Hobby im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung exakt zu machen. Wichtig dabei:

Hobbys oft unproblematisch: Die meisten Hobbys lassen sich problemlos mitversichern. Ehrlichkeit zählt: Riskantere Hobbys müssen im Antrag angegeben werden. Zuschlag überprüfen lassen: Wer für sein Hobby einen Zuschlag zahlt, kann den streichen lassen, wenn er das Hobby aufgibt.Welche Hobbys sind gefährlich?Leider lässt sich das nicht so einfach beantworten: Als riskant gelten vor allem Hobbys, von denen eine erhöhte Unfall- oder Gesundheitsgefahr ausgeht – hier sind Zuschläge oder gar Ablehnungen zu befürchten. nicht versicherbar Wer ohne Sicherung Bergsteigen geht, Hochseeangeln liebt, Rennrodeln betreibt oder Kickboxen, der muss mit einer Ablehnung rechnen, weil diese Hobbys ein zu erhöhtes Risiko in sich tragen. Aufschlag wird verlangt Mit einem Risikozuschlag muss bei Hobbys gerechnet werden, die eine leichte Unfall- und Verletzungsgefahr bergen, wie etwa Kampfsport, Tauchen oder Radrennen. Auch für Hobby-Luftsportler ist mit deutlichen Zuschlägen zu rechnen: Segel- und Hubschrauberflieger müssen wie Freiballonfahrer, Fallschirmspringer, Drachenflieger oder Paraglider mit Risikozuschlägen von bis zu 100 Prozent rechnen. problemlos mitversicherbar Problemlos versicherbar sind Hobbys wie Schwimmen, Wandern, Skilaufen oder Fußball spielen, auch Indoorklettern, Trekking oder einfache Kletterei im Freien können noch ohne Erschwernisse mitversichert werden.Ist mein Hobby versicherbar? Risikovoranfrage stellen!Wer wissen will, ob sein eigenes Hobby versicherbar ist, der muss ganz konkret danach fragen: Es gibt keine Liste, aus der ersichtlich ist, wie alle Versicherer ein Hobby bei der Prüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung bewerten. Hilfreich ist dabei eine Risikovoranfrage – die Vorteile:

  • individuelle Prüfung der Versicherbarkeit
  • bindende Zusage
  • bei Ablehnung keine Nachteile
  • Zuschlag oder mögliche Ablehnung müssen bei anderen Anträgen nicht angegeben werden

Was wollen die Versicherer zu meinem Hobby wissen?Grundsätzlich wollen die Versicherer schon sehr genau wissen, welches Hobby Sie haben und wie genau Sie es ausüben. Denn Hobby ist nicht gleich Hobby bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer zum Beispiel häufig ins Ausland reist zu Wettkämpfen, wird ganz anders behandelt, als wenn das gleiche Hobby um die Ecke zu Hause stattfindet. Entscheidend ist zum Beispiel auch, wie hoch es beim Bergwandern geht, ob Sicherungen benutzt werden, ob das Hobby alleine oder in der Gruppe ausgeübt wird. Die meisten Gesellschaften verwenden Fragebögen, um das Risiko zu erfassen.W3NjIG5hbWU9JnF1b3Q7TkFWLUJVVi1MSU5LUy0zY29sJnF1b3Q7XQ==Hobbys und Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit ist entscheidendNoch mehr als bei den Gesundheitsfragen ist bei der Angabe der Hobbys die Versuchung groß, es nicht ganz so genau zu nehmen und die eine oder andere gefährlichere Freizeitbeschäftigung unter den Tisch fallen zu lassen. Aber Vorsicht: Eine solche Falschangabe gibt der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten – im schlimmsten Fall stehen Sie dann bei einer Berufsunfähigkeit ohne Schutz da. Und so überzeugend die eigenen Argumente für ein bisschen Mauschelei einem auch erscheinen mögen, sie sind es nicht. Weiß doch keiner: Von wegen! Hobbys lassen sich gut nachverfolgen – über Mitgliedschaften, Teilnahmen an Wettbewerben und vor allem über das Internet, das genau diese Informationen oft jahrelang speichert. Habe ich aufgegeben: Immer wieder geben Verbraucher an, dass sie ihr Hobby – ganz zufällig – bei Antragstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgegeben haben, um es kurz danach – ebenso zufällig – wieder aufzunehmen. Der Versicherer wird diese Strategie immer als Täuschung bewerten und entsprechend die Zahlung der Rente verweigern. Ist doch gar nicht gefährlich: Die Berufsunfähigkeitsversicherungen erfassen das Risiko sehr gut und detailliert in Fragebögen – wer das Hobby an sich angibt, sein individuelles Risiko aber herunterspielt, läuft ebenfalls Gefahr, im Falle einer Berufsunfähigkeit in einen Rechtsstreit zu laufen.

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