Berufsunfähigkeitsversicherung: Angestellte richtig absichern
Angestellte benötigen im Falle einer Berufsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung: Angestellte erhalten zwar möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente – die ist aber viel zu gering. Viele Berufe finden günstigen und ausgezeichneten Schutz. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – niemand kann wegen seines vermeintlich risikolosen Berufes darauf verzichten. Hier erfahren Sie, was Angestellte rund um das Thema Berufsunfähigkeit wissen müssen. Die 10 gefährlichsten Berufe 1. Gerüstbauer 2. Dachdecker 3. Bergleute 4. Pflasterer 5. Fleisch-/ Wurstwarenhersteller 6. Estrichleger 7. Fliesenleger 8. Zimmerer 9. Maurer 10. Stukkateure/ Verputzer
Angestellte: Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt staatliche Leistungen
Wer längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, bekommt zunächst die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Danach wird bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld gezahlt – aber hier tun sich oft bereits erste Lücken auf:
- Gezahlt werden 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.
- Die Höhe des Krankengeldes ist begrenzt auf rund 2.600 Euro – egal, ob Sie 5.000 oder 10.000 Euro im Monat verdienen.
- Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen wird über den Progressionsvorbehalt indirekt besteuert.
- Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt – es kann also zu Zeiten ohne Anspruch kommen bei längerer Krankheit.
Läuft das Krankengeld aus, weil Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, erhalten Sie nur noch die Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Die Versorgungslücke wird dann noch größer, weil Sie maximal 30 Prozent Ihres Bruttoeinkommens als Erwerbsminderungsrente erhalten – und diese Zahlung muss auch noch versteuert werden. Eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung schließt beide Lücken: Sie zahlt bereits bei andauernder Arbeitsunfähigkeit – sogar rückwirkend ab dem ersten Tag. Und sie leistet bei dauerhafter Berufsunfähigkeit – bei entsprechender Vertragslaufzeit sogar bis zum Beginn der Altersrente.Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte: Darauf kommt es an!Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte sollte auf die Bedürfnisse von Angestellten zugeschnitten sein – wichtig ist dabei unter anderem:Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte darauf verzichten, Sie bei einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Job im Angestelltenverhältnis abschieben zu können. Rückwirkende Leistung: Wichtig ist, dass die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend erfolgen, um die Versorgungslücken auffangen zu können. Gelbe-Schein-Regelung: Eine wichtige Klausel für Angestellte, die Leistungen schon dann verspricht, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt –eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird oder nicht. Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Damit sind Angestellte bei einer Berufsunfähigkeit nicht gezwungen, ärztliche Untersuchungen und Eingriffe über sich ergehen zu lassen, um die Rente tatsächlich zu bekommen.Nachversicherungsgarantien: Es ist wichtig, dass Angestellte mit einem in der Regel ja langsam steigenden Einkommen auch ihre Berufsunfähigkeitsrente anpassen können – Nachversicherungsgarantien erlauben das in der Regel bei bestimmten Lebensereignissen. Definition der Lebensstellung bei Angestellten: Was passiert, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit wieder in das Berufsleben zurückkehren? Muss die Versicherung weiterzahlen oder kann sie die Zahlung einstellen? Darüber entscheidet maßgeblich die Definition der Lebensstellung bei der konkreten Verweisung – die Versicherung sollte Angestellten nur dann die Rentenzahlung verweigern können, wenn die in einem sozial vergleichbar gut anerkannten Beruf arbeiten und mindestens 80 Prozent des früheren Einkommens beziehen. Viele verzichten als Angestellte auf den Schutz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie klassischen Vorurteilen aufsitzen: Das Fazit: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – auch Sie! Das Fazit: Ja, Sie bekommen als berufsunfähiger (ehemaliger) Angestellter also Geld vom Staat – es reicht aber nicht zum Leben!Das Fazit: Ohne Absicherung droht Angestellten bei Berufsunfähigkeit der soziale Abstieg!
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