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Gelber Schein reicht: Die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit gezahlt
Einfacheres Verfahren: Feststellung einer Berufsunfähigkeit nicht erforderlich für Rentenzahlung
Mehr finanzielle Sicherheit: Rentenanspruch auch, wenn später nach Prüfung gar keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Dabei müssen Sie wissen: Viele Anträge auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden abgelehnt, weil der Invaliditätsgrad von 50 % (noch) nicht erreicht wird.
Das kann mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht passieren: Sie zahlt, wenn Sie dauerhaft krank sind – unabhängig vom Grad der Invalidität!
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten Ihre Rente schneller und einfacher, weil eine aufwändige Prüfung der Berufsunfähigkeit entfällt.
Der Zusatzbaustein zur Arbeitsunfähigkeit macht aus einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Sie verbessern damit das Leistungsspektrum Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – und bekommen bei Krankheit schneller und einfacher die vereinbarte Rente ausgezahlt.
Ihr Plus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Sie brauchen nicht mehr als berufsunfähig anerkannt zu werden, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Es reicht, wenn Sie – je nach Anbieter – länger als 4 bis 6 Monate krankgeschrieben sind oder wahrscheinlich krankgeschrieben werden. Ihr Vorteil zeigt das Beispiel: Ohne Zusatzbaustein zur Arbeitsunfähigkeit: Keinen Cent Rente nach Sportunfall!
Sie bekommen beim Fußball mit Freunden einen Schlag auf das Knie und werden knapp 10 Wochen krankgeschrieben, Dann stellt sich heraus, dass Sie operiert werden müssen – aus den 10 Wochen werden insgesamt 7 Monate Krankschreibung.
Da die Beeinträchtigung allerdings nicht dazu führt, dass Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie keine Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit Zusatzbaustein zur Arbeitsunfähigkeit: 11.200 Euro Rente wegen Arbeitsunfähigkeit!
Sie erhalten wegen des gelben Scheins für die Krankschreibung insgesamt für 7 Monate Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit – pro Monat sind das 1.600 Euro, insgesamt erhalten Sie so 11.200 Euro. Und dabei spielt es keine Rolle, dass Sie niemals Gefahr liefen, berufsunfähig zu werden.
Ihr Plus: 11.200 Euro durch die Arbeitsunfähigkeitsversicherung!
Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeitsversicherung – die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich schon.
Auf die folgenden Fragen müssen Sie achten. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherungen zahlen für einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten, selten unbegrenzt. In der Regel können mehrfach Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragt werden, meist ist die Rentendauer aber für alle Arbeitsunfähigkeiten auf 18 bis 24 Monate beschränkt.
In aller Regel muss ein Antrag auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden, damit Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bezogen werden können. Die Arbeitsunfähigkeit muss voraussichtlich je nach Versicherung 4 bis 6 Monate bestehen oder Sie müssen bereits mehr als 4 bis 6 Monate krankgeschrieben sein.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherungen verlangen meist die Vorlage des „Gelben Scheins“ durch den behandelnden Arzt. Berufliche Wiedereingliederungen sollten die Arbeitsunfähigkeit nicht unterbrechen, damit die Rente weiter gezahlt wird. Achten Sie darauf, dass dann der maximale Bezugszeitraum von 18 bis 24 Monaten nicht verbraucht wird, sondern Ihnen bei einer folgenden Arbeitsunfähigkeit voll zur Verfügung steht.