Rechtssichere Webseite: So schützt du dich vor Abmahnungen
Rechtssichere Webseite: So schützt du dich vor Abmahnungen
Die häufigsten Abmahngründe im Internet sind Verstöße gegen das Urheberrecht (Fotos, Design), Markenrecht (Domains), Wettbewerbsrecht (Meta Tags, Google AdWords), die Preisangabenverordnung, den Datenschutz, eine unvollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) und eine fehlende Widerrufsrechtbelehrung (E-Commerce). Das hört sich so an, als wenn du als Betreiber einer Webseite schon mit einem halben Bein im Gefängnis stehst oder zumindest Rücklagen für die nächste Schadensersatzforderung bilden solltest, oder? Ganz und gar nicht. Wenn du die wichtigsten rechtlichen Regelungen für Webseiten beachtest, dann kann dir nicht viel passieren. In diesem Beitrag erfährst du ganz genau, wie du dich gegen 99% aller möglichen Rechtsverstöße absicherst.- Allgemeine Haftung für eigene und fremde Inhalte
- Anwendung des deutschen Rechts (auch für ausländische Webseiten)
- Anbieterkennzeichnung (Impressum nach TMG und RStV) und Datenschutz
- Domainrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
- Suchmaschinenmarketing und E-Mail-Marketing
- Verkauf digitaler und physischer Produkte (E-Commerce)
Haftung für eigene und fremde Inhalte
Zunächst einmal haftest du oder dein Unternehmen als Diensteanbieter (Content Provider) für alle eigenen Inhalte, die du im Internet veröffentlichst ( § 7 Abs.1 TMG). Das bedeutet, dass du für Verstöße gegen Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht oder Schäden, die aus deinen veröffentlichten Inhalten entstehen, haftbar gemacht werden kannst. Anders sieht das aus für fremde Inhalte wie Blogkommentare oder Forenbeiträge ( § 7 Abs. 2 TMG). Du bist nicht dazu verpflichtet, diese fremden Inhalte regelmäßig auf Verstöße hin zu kontrollieren, musst diese aber entfernen, sobald du Kenntnis davon genommen hast. Du bist beispielsweise dann in der Haftung, wenn du auf einen Kommentar antwortest, der einen Link zu einer Seite mit Kinderpornografie enthält, anstatt diesen zu entfernen. Ein allgemeiner Disclaimer, der die Haftung für fremde Inhalte und Links ausschließt, ist rechtlich gesehen komplett wirkungslos. Die allgemeine zivilrechtliche Haftung ergibt sich dann durch § 823 BGB, in dem es um die Schadensersatzpflicht bei Verletzung fremder Rechte (Privatsphäre, Eigentum, Gesundheit, Marken, Urheberrecht, ...) geht. Diese Verletzung können zu Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen führen. Strafrechtlich verfolgt werden Verstöße jedoch nur, wenn du vorsätzlich oder fahrlässig handelst.Du bist also nicht nur für alle selbst veröffentlichten Inhalte im Internet haftbar, sondern auch für fremde Inhalte auf deiner Webseite, sobald du davon Kenntnis genommen hast.
Anwendung des deutschen Rechts (TMG)
Die gesetzlichen Grundlagen für Webseiten, Blogs oder Online-Shops sind im Telemediengesetz (TMG) geregelt, das für alle "alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste" anwendbar ist. Nach dem Herkunftslandprinzip §3 TMG erschließt sich, dass sich das deutsche Recht für Telemedien (Impressum) auf alle deutschen Gesellschaften aber auch ausländische Gesellschaften mit einer Niederlassung in Deutschland und solchen, die ihr Angebot direkt an den deutschen Markt richten, bezieht. Der Serverstandort der gehosteten Webseite spielt absolut keine Rolle für die Impressumspflicht. Auch die TLD (Top-Level-Domain) ist zunächst irrelevant, kann aber einen Hinweis auf den Absatzmarkt geben.- Anbieter in Deutschland: egal ob du deutsche oder fremdsprachige Inhalte anbietest, unterliegst du deutschem Recht und damit auch den Pflichten (u.a. Impressumspflicht) nach dem TMG.
- Anbieter im EU-Ausland mit deutschen Inhalten: es gilt für alle kommerziellen Webseiten innerhalb der EU das Herkunftsprinzip nach Art. 3 der E-Commerce-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG). Demnach ist das Recht des Landes anwendbar, in dem der Anbieter ansässig ist. Aber: sobald sich das Angebot an ein deutsches Publikum richtet, muss den Auskunftspflichten nachgekommen werden. Eine rechtskräftige Entscheidung dazu gab es 2003 vom Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-12 O 151/02. Zum Schutz der europäischen Verbraucher gilt das Tatortprinzip nach Art. 40 EGBGB, also bei geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland das deutsche Recht.
- Anbieter im Drittland mit deutschen Inhalten: Wenn der Betreiber der Webseite keinen Sitz in der EU hat, dann gilt das TMG zunächst nicht. Aber auch hier gilt, dass bei einem deutschen Absatzmarkt (z.B. deutsche Kunden und Leser) zum Schutz der Verbraucher und zur Wahrung des Wettbewerbsrechts ein Impressum nötig ist.
Das Angebot einer Webseite richtet sich dann an den deutschen Absatzmarkt, wenn Bedingungen für den Verkauf der Ware in Deutschland aufgeführt, die deutsche Sprache und die TLD "de" verwendet werden. Eine fremdsprachige Webseite ist nicht automatisch von der Impressumspflicht ausgeschlossen, wenn sie auch an deutsche Kunden verkauft.Wenn der Betreiber einer Webseite ein im Ausland registriertes Unternehmen ist, sich das Angebot aber an deutsche Verbraucher richtet, dann muss neben dem Name und Vertreter der Gesellschaft zumindest angegeben werden, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und bei welchem ausländischen Register unter welcher Nummer diese registriert ist.
de-Domains: Registrierung bei der DENIC
Für jede in Deutschland registrierte Domain (de-Domain) erfasst die DENIC einen Zustellungsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Inland als administrativen und technischen Ansprechpartner sowie die technischen Daten zur Konnektierung der Domain. Das wird besonders wichtig, wenn du nicht im Inland wohnst, sich deine Website aber an deutsches Publikum richtet. Weitere Infos dazu findest du hier.Anbieterkennzeichnung (Impressum)
Als Webmaster unterliegst du Auskunftspflichten. Ausgenommen bist du von diesen Pflichten nur, wenn du deine Webseite ausschließlich für private Zwecke betreibst. Das wird in der Regel nicht der Fall sein, weshalb du im Zweifel immer ein Impressum erstellen solltest. Verstöße gegen diese Auskunftspflichten können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein Impressum solltest du auch nicht nur als eine rein rechtliche Verpflichtung sehen, sondern auch um Vertrauen beim Leser oder Käufer zu schaffen. Besucher deiner Webseite wollen schließlich zu recht wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die erforderlichen Angaben musst du auf einer Seite so einbinden, dass sie von jeder Unterseite deiner Webseite aus mit einem Klick erreichbar sind. Geläufige Bezeichnungen dafür sind "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung". Ein Impressum muss nach §5 TMG (Telemediengesetz) die folgenden Angaben enthalten:- Vollständiger Vor- und Nachname
- ladungsfähige Anschrift (Adresse mit Briefkasten) des Betreibers
- Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme (mindestens E-Mail-Adresse, empfohlen wird auch die Angabe einer Telefonnummer)
- Für Unternehmer:
- Vollständiger Name der Gesellschaft mit Rechtsformzusatz, vertretungsberechtigten Personen und Angaben über das Stamm- und Grundkapital
- Handelsregisternummer, Registergericht und zuständige Aufsichtsbehörde (wenn vorhanden)
- Umsatzsteuer-ID und Wirtschafts-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)
- Vollständiger Vor- und Nachname (Ansprechpartner muss seinen Sitz im Inland haben)
- ladungsfähige Anschrift im Inland
- bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten
Datenschutzerklärung
Laut § 13 TMG (Telemediengesetz) müssen alle gewerblichen Webseiten den Besucher über die Art und den Umfang der Erhebung personenbezogener Daten informieren. In aller Regel betrifft dich das, wenn du eine Analysesoftware wie Google Analytics oder Plugins von sozialen Netzwerken verwendest. Wie das Impressum muss auch die Datenschutzerklärung leicht auffindbar und auf einer separaten Seite zu finden sein. Auch hier gibt es gute Vorlagen von eRecht24.Namens- und Markenrecht bei der Domainwahl
Bevor du überhaupt loslegst, musst du bei der Wahl deiner Domain verschiedene Gesetze beachten. Im schlimmsten Fall kann es nach einigen Monaten passieren, dass du aufgrund von Marken- oder Namenrechtsverletzungen abgemahnt wirst und hohe Strafen bezahlen musst. Du verlierst in diesem Fall aber nicht nur deine Webseite und deine E-Mail-Adresse (und damit deine Kontakte), sondern musst auch Visitenkarten, Profile in sozialen Netzwerken und viele weitere Links erneuern. Vor der Registrierung deiner Domain musst du also schauen, ob du Rechte anderer verletzt. Dabei sind vor allem das Namensrecht und das Markenrecht wichtig:- Namensrecht (§12 BGB): sowohl bürgerliche Namen als auch Firmennamen sind grundsätzlich geschützt. Wenn du eine Domain mit meinem Namen registrierst, selbst aber nicht so heißt, dann kann ich auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Eine einfache Google Suche vorab und im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Namensinhabers schafft hier Sicherheit.
- Markenrecht (MarkenG): Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen können als Marke geschützt werden. Eine Recherche kannst in der Datenbank des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kostenlos anstellen. Aber auch sogenannte Tippfehler-Domains oder ähnlich klingende Domainnamen können bei Verwechslungsgefahr ein Problem darstellen.
Vorsichtig solltest du bei der Domainwahl immer bei Namen von Marken, Prominenten, Städten und auch Tippfehler-Domains sein. Im Zweifel immer vorher bei dem Rechteinhaber (Person, Unternehmen, Institutionen) nachfragen und dir eine schriftliche Genehmigung erteilen lassen.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte
Der häufigste Grund für Abmahnungen im Internet sind Urheberrechtsverletzungen. Dazu gehören Texte, Fotos, Grafiken, Designs, Musik und Software. Generell sind alle Inhalte im Internet automatisch urheberrechtlich geschützt. Eine Kennzeichnung wie "Copyright" oder "Alle Rechte vorbehalten" ist dafür unerheblich. Immer dann, wenn du urheberrechtlich geschützte Inhalte von Dritten verwenden willst, dann benötigst du dafür einen Lizenzvertrag. Durch diesen werden dir kostenfrei oder kostenpflichtig, begrenzt oder unbegrenzt, die Rechte für die Nutzung von digitalen Inhalte eingeräumt. Bevor du fremde Inhalte auf deiner eigenen Webseite (oder auch in sozialen Netzwerken) verwendest, solltest du dir über Folgendes im Klare sein:- es muss immer eine Nutzungsvereinbarung vorliegen
- wenn der digitale Inhalt nicht direkt vom Urheber stammt, dann muss der Vertragspartner (z.B. Fotodatenbank) die entsprechenden Nutzungsrechte besitzen
- das Nutzungsrecht muss den richtigen Umfang haben (z.B. kommerzieller Einsatz, Bearbeitung erlaubt)
- grundsätzlich können Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden
Wettbewerbsrecht im Internet
Sobald du am "Handel im geschäftlichen Verkehr" teilnimmst, gelten die Richtlinien aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wenn du eine geschäftsmäßige Webseite betreibst, dann ist dies der Fall. Es reicht dafür schon ein Werbebanner oder ein Affiliate Link. Im Anhang zum §3 Abs. 3 UWG gibt es vom Gesetzgeber eine Liste mit 30 Sünden im Wettbewerbsrecht. Die wohl häufigsten Verstöße daraus dürften Folgende sein:- Unrechtmäßige Verwendung eines Gütesiegels
- Lockangebote, die nicht erfüllt werden können (z.B. wegen unzureichender Mengen)
- Unzureichende Kennzeichnung von Werbung (als Information getarnte Werbung)
- Anwendung von Schneeball- oder Pyramidensystemen zur Verkaufsförderung
- Bewerbung vermeintlicher Gratisangebote, die letztendlich doch Kosten verursachen
Suchmaschinenmarketing (SEO & SEM)
Im Zuge der Onpage-Optimierung verwendest du sicher Metatags, Descriptions (Kurzbeschreibungen) und Titel für einzelne Seiten oder Beiträge. Auch hier musst du vorsichtig mit markenrechtlich geschützten Begriffen sein. Neben der Verwendung von Marken solltest du vor allem von der namentlichen Erwähnungen von Wettberwerbern absehen, da dies zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht fallen kann. Genau das gleiche gilt für bezahlte Werbung. Wenn du beispielsweise Anzeigen über Google AdWords schaltest, darfst nicht mit Keywords werben, die fremde Marken oder Produktnamen enthalten. Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach abgemahnt.E-Mail-Marketing (Newsletter)
"Das Geld liegt in der Liste" und genauso schnell kann die falsche Verwendung von E-Mail-Marketing auch teuer werden. Um Spammern das Handwerk zu legen, gibt es in Deutschland das Double-Opt-in-Verfahren. Danach muss nach der Eintragung in eine E-Mail-Liste erst eine Aktivierungsmail versendet werden. Erst nachdem der Nutzer auf den Aktivierungslink klickt, darf seine E-Mail in den Verteiler aufgenommen werden. Alle bekannten Anbieter für E-Mail-Software geben dir die Option zum Double-Opt-in-Verfahren. Außerdem muss jede versendete E-Mail an deinen Verteiler ein Impressum nach §5 TMG enthalten. In dieser Signatur müssen (wie im Geschäftsbrief) deine Kontaktangaben (Name, Anschrift und E-Mail-Adresse) enthalten sein. Am besten platzierst du diese im Footer der E-Mail. In jeder versendeten E-Mail enthalten sein, muss auch eine Möglichkeit zur Austragung aus dem Verteiler. Diese geschieht in der Regel durch einen Link "Abmelden" im Footer, kann aber auch per E-Mail oder telefonisch angeboten werden.Verkauf digitaler und physischer Produkte (E-Commerce)
Bereits beim Verkauf eines einfachen E-Books gehst du einen Vertrag mit einem Verbraucher ein. Dabei musst du dich an Regelungen zu Preisangaben, Widerrufsrecht und Werberecht halten. Bei physischen Produkten, die über einen Online-Shop verkauft werden, kommen noch weitere Dinge hinzu, die es zu beachten gilt.- Preisangaben: Es müssen beim Verkauf an Endverbraucher im Internet immer die Endpreise angegeben werden. Dazu gehören auch der Umsatzsteueranteil und bei physischen Produkten die Versandkosten (z.B. 99 Euro inkl. MwSt und zzgl. Versandkosten)
- Widerrufs- und Rückgabebelehrung: Laut deutschem Gesetz muss dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen eingeräumt werden. Über dieses Recht muss der Käufer vor dem Kauf informiert werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Es müssen nicht zwingend AGB's verwendet werden, denn grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzverträge. Durch individuelle AGB's können die gesetzlichen Vorgaben beispielsweise zum Gewährleistungsausschluss, Transportschäden, Gefahrenübergang oder für Preiserhöhungen jedoch angepasst werden. Damit die AGB's gültig sind, muss der Verbraucher diesen vor dem Kauf zustimmen.
- Informations- und Belehrungspflichten: Diese sind rein vom angebotenen Produkt abhängig. Das kann Dinge wie die Verpackungsordnung, das Textilkennzeichnungsgesetz, Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, Belehrungen zur Batterierücknahme oder der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung betreffen.
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