Wo bezahlen digitale Nomaden eigentlich Steuern?
Wo bezahlen digitale Nomaden eigentlich Steuern?
Selbst die weniger pflichtbewussten Unternehmer oder Webworker sind darauf programmiert, "irgendwo" Steuern bezahlen zu müssen. Anders würde das System nicht funktionieren. Die Abgaben finanzieren Infrastruktur, Bildung und andere öffentliche Leistungen. Deshalb geht es hier nicht darum, wie du der Steuerpflicht entfliehst, sondern wie du es richtig machst. Mich hat das Thema in den letzten drei Jahren immer wieder beschäftigt. Konkrete Aussagen zu speziellen Sachverhalten zu bekommen, ist kein leichtes Unterfangen. Dieser Beitrag gibt meine Erfahrungswerte und Recherchen wieder. Es ist natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern eher eine Erstauskunft und Anregung zur Diskussion.Wie verhält sich das mit der Steuerpflicht in Deutschland?
Du musst deine Steuer dort bezahlen, wo du dich für mehr als 183 Tage im Jahr aufhältst. So die einfache Theorie, die für digitale Nomaden in der Praxis natürlich nicht ganz so einfach ist. Was passiert, wenn du an keinem Ort solange bist? Oder gar keinen Wohnsitz hast, da du ununterbrochen auf Weltreise bist? Zur Auslandsentsendung von Arbeitnehmern gibt es zahlreiche und klare Informationen. Für selbständig arbeitende Webworker oder Unternehmer ist das zuweilen Fehlanzeige. Dem Bundesrechnungshof wird diese Misere auch bewusst. Es wird von hohen Steuerausfällen für Internet Leistungen berichtet. Gesetzgeber in der ganzen Welt haben hier dringend Nachholbedarf. Bis sich die Regulierungen mit der wachsenden Gruppe von ortsunabhängigen Unternehmern auseinandersetzen, müssen die teilweise überholten Gesetze und Rechtssprechungen herhalten. Als Grundlagen dienen das Einkommensteuergesetz (EStG), das Außensteuergesetz (AStG) und die Abgabenordnung (AO). In diesen Gesetzbüchern wird die allgemeine Steuerpflicht geregelt. Wenn du auf diesen kleinen Exkurs verzichten kannst, dann scrolle einfach weiter runter.1. Unbeschränkte Steuerpflicht
§1 EStG: " Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig." Wenn du als Privatperson aus steuerlicher Sicht deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Versteuert werden müssen dann alle weltweit erzielten Einkommen aus allen Einkunftsarten. Hierbei kommt es nicht unbedingt auf die physische Anwesenheit an, sondern darauf, was der Gesetzgeber unter dem Wohnsitz versteht (später mehr dazu).2. Beschränkte Steuerpflicht
§49 EStG: "Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4: weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland) sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb für den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird." Als beschränkt steuerpflichtig gelten zunächst alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben aber dennoch Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland beziehen. Das umfasst Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Einkünfte aus einem Gewerbe mit Sitz in Deutschland oder Wertpapiere von deutschen Ausstellern (Zinsen auf deutsches Bankguthaben sind davon ausgeschlossen). Entscheidend ist hier nicht, ob sich deine Klienten oder Kunden in Deutschland befinden, sondern an welchem Ort die Leistung erbracht wird. Bei Services, die über das Internet geliefert werden, ist dein gewöhnlicher Aufenthaltsort bzw. der Standort deines Unternehmens ausschlaggebend.3. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
In diese Kategorie können deutsche Staatsbürger fallen, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und wirtschaftliche Beziehungen (z.B. Anteilseigner eines deutschen Unternehmens) zu Deutschland aufrechterhalten. Als Niedrigsteuerländer gelten solche mit einer Einkommenssteuer, die weniger als ein Drittel der deutschen Steuerbelastung haben. Geregelt ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht im §2 AStG. Wenn du in keine der 3 Kategorien fällst, also weder einen gewöhnlichen Aufenthalt noch Einkünfte in Deutschland hast, dann bist du in Deutschland nicht steuerpflichtig. Die Einkünfte sind relativ klar bestimmt. Es geht um in Deutschland gemeldete Gewerbe, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen. Das Problem ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes...Die Steuerpflicht ist immer abhängig vom Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort
Das Problem mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort
Auch wenn du nur gelegentlich in der Heimat bist, kannst du laut Gesetz einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der gewöhnliche Aufenthalt ist dort, wo für mehr als 6 Monate (183 Tage) im Jahr, die berufliche und soziale Bindung besteht. Keine Rolle spielt hier aus steuerlicher Sicht der melderechtliche Wohnsitz. §9 Abgabenordnung: "Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen [...]" Das Steuerrecht definiert einen Wohnsitz als Wohnung, die sich in deinem Besitz befindet und über die du auch verfügen kannst. Über eine langfristig vermietete Wohnung kannst du nicht verfügen, deshalb gilt diese nicht als Wohnsitz. Behältst du hingegen nach der Abmeldung deine Wohnung, ohne diese zu vermieten, dann bleibt auch dein deutscher Wohnsitz bestehen. Es reicht schon aus, wenn du nur einen Zweitwohnsitz oder eine vermietete Immobilie in Deutschland besitzt, in die du theoretisch jederzeit zurückkehren könntest. Es genügt hier schon ein Wohnraum ohne Küche oder Bad. Ein Unterschlupf bei Freunden gilt jedoch nicht als Wohnsitz.Steuerrechtlich gesehen ist die Abmeldung des Wohnsitzes komplett unerheblich
Die Abmeldung beim Meldebüro reicht als Nachweis zur Wohnsitzverlegung nicht aus. Sie dient zwar als Grundlage für die Abmeldung beim Finanzamt und anderen Behörden, aber nicht als Beweis für die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Um deine Auswanderung bei Finanzbehörden glaubhaft zu machen, hilft die Kündigung aller Telefon- und Versorgungsverträge, die Abmeldung von Fahrzeugen und die Aufgabe von Mitgliedschaften (ADAC, Krankenkasse usw.). Eine Sonderreglung trifft zu, wenn du zwar im Ausland lebst aber weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hast und steuerbares Einkommen aus Deutschland beziehst. In diesem Szenario kann es vorkommen, dass deine Einkünfte sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Land versteuert werden müssen. Für diesen Fall gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) zwischen Deutschland und anderen Ländern, die im Außensteuergesetz (AStG) geregelt sind. Im Grunde besagen diese, dass dir bereits bezahlte Steuern in einem Land für die Steuerlast im anderen Land gutgeschrieben werden.Was also nun, wenn du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist?
Solltest du keinen gewöhnlichen Aufenthalt in und keine Einkünfte aus Deutschland haben (dazu zählen keine deutsche Kunden), dann bezahlst du Steuern an deinem neuen Wohnsitz bzw. dem Registrierungsort deines Gewerbes. Was aber, wenn du als Reisender nie lange an einem Ort bleibst und auch kein Gewerbe angemeldet hast? Nehmen wir mal an, dass wir in anderen Ländern unter einem Touristenvisa unterwegs sind oder uns in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten. Es ist recht unwahrscheinlich, dass ausländische Finanzbehörden unsere Online-Aktivitäten überprüfen, solange wir uns mit den Einkünften unter dem Radar der Finanzbehörden bewegen. Theoretisch müssen wir im Aufenthaltsland ein Gewerbe anmelden oder ein Unternehmen gründen, über das dann zumindest Unternehmensgewinne versteuert werden. Was passiert aber mit der Einkommenssteuer für selbständige Arbeiten oder ausbezahlte Geschäftsführergehälter?Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz nicht mehr als 183 Tage in einem Land hat, ist nirgendwo steuerpflichtig!?
So zumindest die Aussage auf dieser Seite. Zumindest aus Sicht der Einkommenssteuer stimmt die Theorie. Selbstverständlich müssten hier die Steuergesetze anderer Länder berücksichtigt werden. Aber in der Praxis glaube ich kaum, dass eine ausländische Finanzaufsicht die Online-Einkünfte eines Touristen kontrolliert. Selbst wenn ein anderes Land deinen Online-Einkünften auf die Schliche kommt, dann verlässt du im Notfall das Land. Zwar verbaust du dir damit die Chance, wieder in dieses Land einreisen zu können aber bei einer Auswahl aus 200+ Ländern wird es zu verkraften sein.Bist du jetzt schlauer als vorher oder immer noch verwirrt?
Zuerst solltest für dich feststellen, ob und zu welchem Grad du in Deutschland steuerpflichtig bist. Die einfache Prüfung dafür ist die folgende:- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland?
- Einkünfte aus Deutschland (Gewerbe, Vermietung, Kapitaleinkünfte)?
Mich würde brennend interessieren, wie du deine Steuern als digitaler Nomade handhabst und welches Modell du nutzt?
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