Berufsunfähigkeitsversicherung: Kritik zutreffend?

yippy
von yippy
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21.09.2023 00:00:00

Berufsunfähigkeitsversicherung: Kritik zutreffend?

Berufsunfähigkeitsversicherung: Kritik an den Versicherern gerechtfertigt?

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Werden Leistungen verweigert?Wird auf Zeit gespielt?Gibt es einen Gutachter?Kommt ein Prozess vor Gericht?Berufsunfähigkeitsversicherung: Kritik unter der LupeDas Analysehaus Franke und Bornberg hat diese Vorwürfe geprüft. Untersucht wurden für eine Studie stichprobenartig 700 Leistungsfallakten bei sieben Versicherern, die rund 50 Prozent aller Leistungsfälle in 2012 hatten – 75 Prozent der untersuchten Fälle waren Ablehnungen, 25 Prozent Anerkenntnisse. Hier der Vergleich der Studienergebnissen mit den gängigsten Vorurteilen.Die Kritik: „Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigern strategisch Leistungen“Erst einmal nicht zahlen und den Kunden hängen lassen: Das ist ein wichtiger Kritikpunkt an den Berufsunfähigkeitsversicherungen. Tatsache ist jedoch, dass sieben von zehn Anträgen tatsächlich eine Leistungsbewilligung bekommen haben – nur 30 Prozent wurden abgelehnt und erhalten keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Hauptgrund dabei liegt bei Falschangaben im Antrag, die von den Kunden selbst zu vertreten sind. Interessant übrigens: Von allen gestellten Leistungsanträgen werden 40 Prozent vom Kunden selbst gar nicht weiterverfolgt – vier von zehn Antragstellern kümmern sich also gar nicht um ihren gestellten Leistungsantrag und reichen zum Beispiel gar keine Unterlagen ein! Der Grund dafür: Der Prognosezeitraum liegt heute generell bei sechs Monaten – das führt dazu, dass viele Leistungsanträge „auf Verdacht“ gestellt werden.Prozentuale Verteilung der Ablehnung

Fakt ist

Oft verfolgen die Kunden Anträge gar nicht weiter und bei Ablehnungen sind oft Falschangaben im Antrag Schuld. Mit einer kompetenten Beratung lassen sich solche Probleme schon lange vor der Antragstellung vermeiden.Die Kritik: „Die Berufsunfähigkeitsversicherungen spielen auf Zeit“Viele Kunden gehen davon aus, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen immer versuchen, die Bearbeitung und Anerkennung der Leistungsansprüche in die Länge zu ziehen – getreu dem Motto: Irgendwann gibt der Kunden schon auf.Tatsache ist: Es dauert im Vergleich zu anderen Versicherungssparten länger, bis eine Entscheidung über die Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung gefallen ist – das ist bedingt durch die Komplexität des Verfahrens: Der Kunde muss seine Ansprüche anmelden, er muss Informationen preisgeben, Dritte wie zum Beispiel Ärzte einschalten und auch der Versicherer muss neben der Bewertung ggf. auf Dritte wie Gutachter zurückgreifen.bis zur Ablehnungbis zur Anerkennung

Fakt ist

Die Zeitspanne zwischen Leistungsantrag und Bewilligung ist zu lang. Hier sind die Berufsunfähigkeitsversicherungen gefordert, Ressourcen aufzustocken. Die Absicht einer systematischen Verschleppung ist aber nicht zu belegen.Mit ein Grund für die langen Bearbeitungszeiten von bis zu 180 Tagen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist tatsächlich vor allem Personalmangel – es fehlen Leistungsprüfer und Gutachter. Dazu kommen lange Reaktionszeiten bei Arztanfragen!W3NjIG5hbWU9JnF1b3Q7TkFWLUJVVi1MSU5LUy0zY29sJnF1b3Q7XQ==Die Kritik: „Und dann kommt noch ein Gutachter“Vor jeder Entscheidung steht erst einmal ein Gutachten – und das wird immer von versicherungsfreundlichen Gutachtern erstellt, glauben viele Kunden, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen.Die Zahlen aus der Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung belegen diese Einschätzung jedoch nicht: Gerade einmal in sieben Prozent aller Leistungsprüfungen wurde ein Gutachten angefordert, das heißt: Der Großteil der Anträge – 93 von 100 – wurden ohne Gutachter bearbeitet! In mehr als der Hälfte der Gutachten ging es dabei um psychische Erkrankungen, die einer fachlichen Einschätzung bedürfen. Aber auch bei anderen Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeitsversicherungen führen können, ist eine fachliche Stellungnahme durch einen Gutachter oft erforderlich. Auch wichtig: Die beauftragten Gutachter wurden nur in wenigen Fällen mehr als einmal beauftragt: Es gibt ihn also nicht, DEN einen Gutachter, der immer wieder Pro-Versicherung eingesetzt wird.

Fakt ist

Es gibt überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass Schindluder mit Gutachten oder Gutachtern getrieben wird.Die Kritik: „Vor Gericht kriegt der Kunde dann den Rest”Die Berufsunfähigkeitsversicherungen verstricken ihre Kunden viel zu häufig in sinnlose und teure Prozesse, damit sie aufgeben und ihren Anspruch nicht weiter verfolgen können – auch das ist ein Argument, dass von Kunden oft als Kritik gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung vorgebracht wird. Aber ist das wirklich so?Bei der für die Studie bewerteten Fälle kann von systematischer Prozessführung allerdings nicht die Rede sein: Gerade einmal drei Prozent der angemeldeten Leistungsfälle landeten vor Gericht – und das über Jahre. Und gerade einmal knapp 17 Prozent der untersuchten Gerichtsprozesse im Jahr 2012 haben die Versicherer verloren!

Fakt ist

Die Kritik einer mutwilligen Verschleppung durch Prozesse ist nicht zu halten. Ein Hauptstreitpunkt ist – wie oben bei den Ablehnungen bereits gezeigt, dass der Kunde nicht schon beim Antrag Falschangaben macht, die die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Lage versetzen, auch vor Gericht zu ziehen, zum Beispiel nach der Anfechtung. Der Kunde hat es selbst in der Hand, mit der korrekten Beantwortung der Fragen zur Gesundheitsprüfung schon bei Abschluss des Vertrages keine Ansatzpunkte für einen Prozess zu schaffen.

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