Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Vorteile & Nachteile

yippy
von yippy
5 min
01.08.2023 00:00:00

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) - Tipps für Versicherte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Möglichkeit, seine Hauptversicherung um einen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu erweitern. Dabei gibt es für den Versicherten verschiedene Kombinationsmöglichkeiten, die je nach Vertragsgestaltung durchaus sinnvoll sein können. Die BU-Versicherung zählt zu den wichtigen Versicherungen, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht. Die kann durch viele Faktoren beeinträchtigt werden oder verloren gehen: Unfälle, private oder beruflich sowie schwere Krankheiten können den Betroffenen schnell arbeitsunfähig machen. Neben der reinen BU als selbstständige Versicherung gibt es auch die Möglichkeit, sie als BU-Zusatzversicherung mit anderen Versicherungsverträgen zu verbinden. Doch wann ist das lohnend?

Wer braucht eine BU?

Grundsätzlich jeder, der berufsunfähig werden kann und von seinem Arbeitseinkommen lebt. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen.

  • Als Selbstständiger oder Existenzgründer, da das Unternehmen mit der Arbeitskraft steht und fällt.
  • Als Student, da durch das niedrige Eintrittsalter der Gesundheitscheck schnell erledigt ist und die Beiträge relativ niedrig sind. Aber: Für Studenten sind die Beiträge trotzdem oft ein Hindernis.
  • Als Beamter oder Lehrer, die aber nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig werden. Deshalb gibt es für sie die Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklauseln. Sie werden nur von bestimmten Versicherungen angeboten.
  • Angestellte, die von ihrem Arbeitseinkommen leben.Ist diese Frage geklärt, geht es an die Auswahl der Versicherungsart. Die eigenständige BU steht nun der sogenannten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) gegenüber. Dabei ist der Berufsunfähigkeitsschutz „Anhängsel“ der Hauptversicherung: Als solche kommen eine Renten- oder eine Risikolebensversicherung infrage.Regelungen zur BUZ im Überblick

Welche Vorteile und Nachteile hat die BUZ?

In der BUZ können zwei Formen von Versicherungsverträgen kombiniert werden, wie etwa mit einer Risikolebensversicherung oder der Altersvorsorge. Der Versicherte sollte allerdings beachten: Die Versicherung ist immer an den Hauptvertrag gebunden. Kündigt der Versicherte seine Rentenversicherung oder Lebensversicherung, so kündigt er auch seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher wird von Finanzexperten der Stiftung Warentest nicht zur BUZ, sondern zu einem separaten Abschluss von Risikolebensversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung geraten.

Kombinationen mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen BU und Risikolebensversicherung

Diese Kombination einer BUZ ist der häufigste Fall: Vor allem Direktversicherer bieten Risikolenbensversicherungen an, die um einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden können. Vorteil: Oft lässt sich guter BU-Schutz auf diese Art und Weise mit einer kleinen Risikolebensversicherung verbinden. Nachteil: In der Regel keiner – wenn der BU-Schutz passt, macht die Risikolebensversicherung den Schutz kaum teurer. Achten Sie aber darauf, dass eine mögliche Nachversicherung nicht daran scheitert, dass die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zu gering gewählt wird.

BU und private Altersvorsorge

Oft wird die Altersvorsorge mit einem erweiterten Schutz gegen Berufsunfähigkeit angeboten – die klassische Rentenversicherung sieht dann neben Zahlung der Altersrente auch die Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit vor. Vorteil: Bei Berufsunfähigkeit wird nicht nur eine Barrente ausgezahlt, sondern es werden auch die Beiträge für die Altersvorsorge weitergezahlt, meist sogar dynamisch steigend. Ein weiteres Plus: Bei manchen Anbietern führt der Abschluss eines Koppelvertrages zu einer besseren Berufsgruppeneinstufung und damit zu günstigeren Beiträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nachteil: Meist sind die Kosten durch die Doppelbelastung – Altersvorsorge und Risikobeitrag – sehr hoch und in bestimmten Lebenssituationen wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit schwer zu schultern. Der Vertrag sollte deshalb so gestaltet sein, dass die Beitragszahlung ausgesetzt werden kann oder die Altersvorsorge sogar vom Berufsunfähigkeitsschutz abgetrennt werden kann.

BU und betriebliche Altersvorsorge

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge besteht in aller Regel die Möglichkeit, die Altersvorsorge um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit zu erweitern. Vorteil: Wie bei der privaten Altersvorsorge auch kann der Vertrag so gestaltet werden, dass die Beiträge für die Rente weitergezahlt werden, wenn Sie berufsunfähig werden – und das als Zusatzleistung zur Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem sind die Beiträge zum Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Nachteil: Grundsätzlich muss vor Vertragsschluss geklärt werden, was beim Ausscheiden aus der Firma mit der betrieblichen Altersvorsorge passiert – auch im Hinblick auf den Berufsunfähigkeitsschutz. Es sollte Ihnen möglich sein, den Schutz privat fortzuführen.

BU mit Rürup-Rente

Berufsunfähigkeitsschutz mit Steuersparmodell: Das ist der Anreiz, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu koppeln. Vorteil: Sie können die Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei diesem Modell steuerlich im Rahmen der Rürup-Spielregeln steuerlich geltend machen, wenn sie nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtbeiträge ausmachen. So unterstützt der Staat Ihre Invaliditätsvorsorge. Nachteil: Hier gilt das zur privaten Vorsorge Gesagte. Die Koppelverträge können den einen oder anderen finanziell überfordern, sodass die Kombination nur zu empfehlen ist, wenn der Koppelvertrag aufgelöst werden kann, ohne dass der BU-Schutz verloren geht.

BU mit Riester-Rente

Auch die Riester-Rente lässt sich um einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen – allerdings dürfen maximal 15 % der Beiträge in die Invaliditätsvorsorge fließen: Bei maximal 2.100 Jahresbeitrag sind das also kaum mehr als 25 Euro monatlich und damit viel zu wenig für einen wirklich umfassenden BU-Schutz. Bestenfalls kann die Beitragszahlung zur Riester-Rente selbst abgesichert werden – siehe folgender Absatz. Sog. Berufsunfähigkeitsvorsorge. Diese BUZ sehen beim Eintritt der versicherten Berufsunfähigkeit keine Rentenzahlung vor, sondern garantieren lediglich, dass die Beiträge für den Hauptvertrag wie etwa die Risikolebensversicherung oder die Altersvorsorge weitergezahlt werden. Vorteil: Natürlich ist es wichtig, dass auch (und gerade) bei Berufsunfähigkeit die private Altersvorsorge oder den Hinterbliebenenschutz sichergestellt ist: Denn ohne Arbeitseinkommen sinken meist auch die Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung deutlich! Nachteil: Jeder, der berufsunfähig wird, braucht mehr als „nur“ einen Beitrag zur Altersvorsorge, um finanziell über die Runden zu kommen. Diesen Beitrag liefert die Berufsunfähigkeitsvorsorge aber eben nicht, sodass sie nur eine Ergänzung sein kann zu einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Barrente auszahlt. Bei finanziellen Engpässen ist die Beitragsfreistellung eine Möglichkeit, um diese Phase zu überbrücken, ohne den Vertrag gleich kündigen zu müssen. Oft besteht auch die Möglichkeit, Beiträge nachzuzahlen, damit der Schutz auch während der Beitragsfreistellung bestehen bleibt. Wichtig: Informieren Sie sich vor der Beitragsfreistellung, inwieweit sich der Versicherungsschutz und die Leistungshöhe ändern. Bei manchen Versicherern kann nach einer solchen Pause noch einmal eine Gesundheitsprüfung folgen.

Es lohnt auch für Jüngere

Bei jungen Menschen ist die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, verglichen mit höheren Altersstufen am höchsten. 20-jährige Frauen werden mit einer Wahrscheinlichkeit von 38 Prozent berufsunfähig, Männer im gleichen Alter sogar zu 43 Prozent.

Welche Gründe nennen sie, um eine BU abzuschließen?

  • 36 Prozent: Absicherung bei Berufsunfähigkeit
  • 25 Prozent: Finanzielle Absicherung
  • 22 Prozent: Absicherung der Zukunft

BGH-Urteil bei Vertragsanfechtung

Der Versicherer kann einen Zusatzversicherungsvertrag anfechten, wenn er den Verdacht der arglistigen Täuschung hat. Besteht der Versicherungsnehmer darauf, dass der Vertrag trotz Kündigung von Seiten des Versicherers weiterhin für ihn gilt, kann er Klage einreichen. Eine solche Klage auf Leistung aus einer BUZ kann dann mit einem sogenannten Feststellungsantrag kombiniert werden. Das bedeutet, dass der Vertrag weiterhin fortbestehen soll. Im Anschluss wird eine eingeschränkte Wertaddition ermittelt. Was bedeutet das nun für den Verbraucher? Nach Rechtsprechung des BGH ist von den 3,5-fachen Jahresbeiträgen der monatlichen Rente und der monatlichen Prämie die Hälfte abzuziehen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht ermittelt ist. Ist dieser Eintritt der Berufsunfähigkeit aber geklärt, so beläuft sich der Feststellungsabschlag auf nur 20 Prozent (BGH, Beschluss vom 6.10.2011 - IV ZR 183/10).

Unterschied zur Unfallversicherung

Im Fall einer Berufsunfähigkeit kann eine entsprechende Versicherung eine finanzielle Absicherung sein. Nicht selten werden Menschen durch Unfälle am Arbeitsplatz berufsunfähig. Das bezieht sich vor allem auf Berufsgruppen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz. Die Unfallversicherung ist nur bei einem eben solchen hohem Unfallrisiko sinnvoll und zählt nicht zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben muss. Zudem deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur die Unfälle am Arbeitsplatz ab, nicht aber die, die in der Freizeit passieren. Laut dem statistischen Bundesamt gehen 82 Prozent aller Schwerbehinderungen auf Krankheiten zurück und nur 2 Prozent auf Unfälle. Im Gegensatz zur Unfallversicherung deckt die BU sowohl Krankheit als auch Unfälle ab und steht daher in ihrer Wertigkeit über der Unfallversicherung.Pfändungsschutz2007 wurde das „Gesetz zum Pfändungsschutz“ verabschiedet, was das private Altersvorsorgevermögen vor einer Pfändung schützen soll.

Beachten Sie:

  • Rentenbeginn darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres liegen
  • Oder: Es muss der Fall der Berufsunfähigkeit eingetreten sein.

Für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht kein Pfändungsschutz, da in diesem Fall keine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen ist. Basis- oder Rürup-Renten genießen dagegen den Pfändungsschutz in der Ansparphase.

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