Midijob 2025 – was Beschäftigte jetzt wissen müssen
Wer im Monat mehr als 556 € und höchstens 2.000 € verdient, arbeitet seit 1. Januar 2025 im Übergangsbereich (früher „Gleitzone“). Damit endet der Minijob-Status, aber die Abgaben bleiben gestaffelt – der eigene Beitrag wächst erst nach und nach, während der Arbeitgeber vom ersten Euro an den vollen Anteil zahlt.
Warum der Übergangsbereich?
Der Gesetzgeber will verhindern, dass der Sprung aus dem Minijob in eine reguläre Beschäftigung sofort die komplette Sozialabgabenlast auslöst. Im Übergangsbereich zahlst du deshalb nur einen prozentual reduzierten Arbeitnehmeranteil. Dieser Prozentsatz steigt linear, bis bei 2.000 € das volle Paket fällig wird.
Praxistipp: Die untere Grenze bewegt sich automatisch mit dem Mindestlohn (2025: 12,82 €/h → 556 € Monatsgrenze). Bei jeder Mindestlohnerhöhung verschiebt sich also auch die Schwelle für Minijob und Midijob.
Sozialversicherung – Leistungen wie beim Vollzeitjob
Versicherung | Dein Beitrag* | Deine Leistung |
---|---|---|
Kranken- & Pflegeversicherung | reduzierter Anteil, startet bei wenigen Prozent | voller Schutz inkl. Krankengeld ab der 7. Woche |
Rentenversicherung | reduzierter Anteil auf 18,6 % Gesamtbeitrag Option: freiwillig auf 100 % aufstocken | Zeiten zählen komplett für Alters- und Erwerbsminderungsrente, Reha-Anspruch |
Arbeitslosenversicherung | reduzierter Anteil | Arbeitslosengeld I nach 12 Monaten Anwartschaft |
* Der genaue Staffelfaktor wird jährlich vom Bund neu festgelegt.
Steuern werden nur in Steuerklasse V oder VI fällig. Wer zu viel Lohnsteuer zahlt, holt sich das Geld über die Steuererklärung zurück.
Kombination mehrerer Jobs
- Mehrere Midijobs werden addiert. Liegt das Gesamteinkommen über 2.000 €, gelten sofort die vollen Beiträge.
- Midijob + Minijob ist erlaubt. Der Minijob bleibt pauschal abrechnungsfrei, solange beide Jobs zusammen unter 2.000 € bleiben.
Wer ist ausgenommen?
Die Regel gilt nicht für
- Auszubildende und Pflicht-Praktikanten
- Teilnehmende am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
- Altersteilzeit, Kurzarbeit und berufliche Wiedereingliederung mit absehbar niedrigem Lohn
Vorteile auf einen Blick
✔ Voller Leistungsschutz bei allen Sozialversicherungen
✔ Spürbar geringere Arbeitnehmerbeiträge – besonders am unteren Rand des Korridors
✔ Attraktiver, sanfter Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Achtung: Die reduzierten Rentenbeiträge bedeuten automatisch einen kleineren Rentenzuwachs. Wer langfristig plant, kann schriftlich beim Arbeitgeber beantragen, freiwillig den vollen Arbeitnehmeranteil zu zahlen. Diese Entscheidung gilt während des gesamten Arbeitsverhältnisses und lässt sich nicht rückgängig machen. Weitere Infos findest du bei der Krankenkassen-Zentrale (KKZ) z.B. Gesetzliche Krankenversicherung und Studentenjobs.
Der Midijob bzw. Übergangsbereich bleibt 2025 die clevere Zwischenlösung: mehr Netto als bei einer „klassischen“ Teilzeitstelle und trotzdem sämtliche Sicherheiten des Sozialsystems. Wer eine auskömmliche Altersvorsorge anpeilt, sollte die Aufstockung der Rentenbeiträge ernsthaft erwägen – und die dynamischen 556-/2.000-€-Grenzen im Blick behalten, um keine überraschenden Nachzahlungen zu riskieren.